Ab dem 22. Februar 2021 dürfen geöffnete Warenhäuser und Geschäfte im Saarland nicht mehr für Produkte werben, die nicht der Grundversorgung dienen oder zum täglichen Bedarf gehören. Das heißt: Lockdown-Werbung für Elektronik, Blumen und Co. ist verboten. Genau das ist richtig! Ein Kommentar.
Groß gegen klein: Die (dreisten) Lockdown-Methoden
Seit Anfang November 2020 befinden wir uns im zweiten großen Lockdown. Im Februar 2021 gehen wir also schon in den vierten Monat mit massiven Beschränkungen beim Kauf von Produkten und Genussmitteln.
Die Friseure haben geschlossen. Blumenhändler und kleine Handarbeitsgeschäfte warten genauso wie Bauhäuser oder Elektronik-Fachläden auf die erneute Öffnung des Einzelhandels. Von Restaurants wollen wir gar nicht erst reden.
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Eigentlich liegt der gesamte deutsche Handel flach. Eigentlich. Denn es gibt noch lebensnotwendige und systemrelevante Geschäfte, Läden und Warenhäuser, die weiterhin geöffnet haben – und das ist auch gut so. Schließlich brauchen wir Lebensmittel und Medikamente zum Überleben.
Wenn die Apotheke plötzlich Blumen verkauft
Dreist wird es jedoch, wenn dann plötzlich Produkte in den Regalen und Schaufenstern auftauchen, die eigentlich so überhaupt nichts mit dem eigentlichen Sortiment zu tun haben.
Das beste Beispiel dafür ist der Valentinstag. Plötzlich hatten fast alle Geschäfte Blumen im Angebot. Und natürlich wurden die Aktionen zum sogenannten Tag der Liebe auch kräftig beworben. Blöd nur, dass die Blumenfachgeschäfte selbst nicht werben können – oder nur via Click-und-Collect.
Ebenso erstaunlich: Vielerorts gibt es auf einmal Kleidung zu kaufen. Natürlich gibt es auch in Einkaufszentren manchmal gesonderte Kleidungsstücke und Kollektionen. Das jedoch ist eher die Ausnahme. Von daher ist es wohl eher kein Zufall, dass es vielerorts Handschuhe, Jacken und Co. gibt.
Das Schlimme daran: Die geschlossenen Fachgeschäfte dürfen nicht öffnen und können (fast) keine Kunden empfangen, während die großen Ketten aus diesem Umstand auch noch Profit schlagen. Eine Lose-Lose-Situation, die verboten gehört.
Saarland verbietet Lockdown-Werbung für Non-Food-Produkte
Genau diesen Weg geht nun das Saarland als erstes Bundesland in Deutschland. Dort greift ab dem 22. Februar 2021 ein Verbot für Lockdown-Werbung.
Was bedeutet das konkret? Aldi, Lidl und Co. – also einfach alle geöffneten Läden – dürfen im Saarland ausschließlich für Produkte werben, die entweder der Grundversorgung dienen oder zum täglichen Bedarf gehören. Dazu gehören beispielsweise Blumen explizit nicht.
Eigentlich hatten sich die großen Händler des Saarlands bereits im Januar per Selbstverpflichtung zu diesem Schritt gezwungen. Doch offenbar ist die Lockdown-Werbung so lukrativ, dass die Gier mancherorts größer war als das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Konkurrenz.
Anke Rehlinger, Wirtschaftsministerin des Saarlandes, sagte gegenüber dem Spiegel, dass insbesondere vor dem 14. Februar einige Händler massiv für Produkte geworben haben, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. „Das ist nicht akzeptabel.“
Wer nicht hören will, muss fühlen
Und wer in der Krise noch immer vom eigenen Sonderstatus profitieren möchte, muss in einer Woche mit Bußgeldern rechnen. Für unerlaubte Lockdown-Werbung drohen dann Geldstrafen zwischen 1.000 und 10.000 Euro.
Auch wenn es sich dabei teilweise vermutlich eher um eine Nachkommastelle in den Lockdown-Bilanzen der geöffneten Geschäfte handeln dürfte, ist das Zeichen der Politik richtig. Es macht deutlich: Wir haben unsere (kleinen und mittleren) Unternehmer nicht vergessen.
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