Platz 2: Interne Stellenbesetzung
Viele Unternehmen sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Stelle öffentlich auszuschreiben und externe Bewerber einzuladen. Das passiert selbst dann, wenn es eigentlich schon einen internen Nachfolger gibt. Eine Absage aus diesem Grund ist selbstverständlich besonders schmerzlich, weil du nichts falsch gemacht hast.