Clubhouse ist ohne Frage die App der Stunde. Doch nun melden sich Anwälte zu Wort. Sie sagen: Wer Clubhouse im Unternehmen nutzt, muss aufpassen. Denn unter Umständen verstoßen Unternehmen damit gegen die DSGVO.
An Clubhouse kommt momentan kaum jemand vorbei. Die App ist eine Mischung aus Chatraum, Messenger und sozialem Netzwerk und begeistert seit ihrem Launch im Mai 2020 Nutzer weltweit.
Direkt zu Beginn lag der Wert der App schon bei 100 Millionen Euro und derzeit verzeichnet das Netzwerk über 600.000 angemeldete Nutzer. Tendenz: Sehr stark und schnell steigend.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Social Media und PR Specialist (m/w/d) BeA GmbH in Ahrensburg |
||
Social Media Manager B2B (m/w/d) WM SE in Osnabrück |
Neben allgemeiner Kritik am Datenschutz der App haben sich nun einige Anwälte zu Wort gemeldet. Ihre Befürchtung: Wenn Clubhouse im Unternehmen zum Einsatz kommt, könnten Firmen eventuell damit gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Clubhouse im Unternehmen: Geschäftliche Nutzung verboten?
Das fängt bereits damit an, dass die AGB der App die Nutzung von Clubhouse im geschäftlichen Umfeld nicht explizit gestatten.
So interpretiert es jedenfalls Rechtsanwalt Thomas Schwenke, der sich auf seinem Datenschutzblog ausführlich mit der Nutzung von Clubhouse im Unternehmen beschäftigt hat.
Schwenke bezieht sich dabei auf die englischen AGB von Clubhouse.
In diesem Abschnitt der AGB heißt es, dass die kommerzielle Nutzung verboten sei. Ausnahme: Man hat eine spezielle Erlaubnis dafür. Auch der letzte Satz „The Service is for your personal use“ („Der Service ist für deinen persönliche Nutzung“) weist darauf hin, dass die App nur für die private und persönliche Nutzung gedacht ist.
Gespräche nach Feierabend unter Branchenkollegen sind damit sicherlich weniger gemeint.
Wer aber nun anfängt, auf Clubhouse Dienstleistungen zu verkaufen, entgeltliche Workshops anzubieten oder aktiv Neukunden zu umwerben, verstößt damit nach Ansicht von Schwenke gegen die Vorgaben und muss gegebenenfalls mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Neben den eigenen AGB von Clubhouse gibt es aber in der Europäischen Union auch aufgrund der DSGVO einige Dinge, die Unternehmen bei der Nutzung von Clubhouse beachten sollten.
Kundengespräche aufzeichnen? Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis
Es ist nicht verboten, Kundengespräche aufzuzeichnen. Dafür muss es aber eine ausdrückliche Erlaubnis des Geschäftspartners geben.
Du kennst dies Prinzip auch von Kundenhotlines, bei denen du vor dem Gespräch angeben musst, ob es für dich in Ordnung ist, dass das Gespräch aufgezeichnet wird.
Gleiches gilt für Clubhouse im Unternehmen. Werden Gespräche mit Kunden oder Mitarbeitern über die App aufgezeichnet, müssen diese dem ausdrücklich zustimmen. Die Einwilligung muss nachgewiesen werden können.
Zudem hat Clubhouse eine Funktion, bei der sämtliche Gespräche innerhalb der App kurzzeitig gespeichert werden, bevor sie automatisch gelöscht werden. Damit wollen die App-Betreiber prüfen, ob Nutzer gegen die App-Vorgaben verstoßen.
Laut DSGVO ist dies nur erlaubt, wenn man dies mit der „Wahrung berechtigter Interessen“ begründen kann. Sollte ein Gericht diese Aufzeichnungen aber nicht so sehen, dann würden diese Aufnahmen als Verstoß gegen die DSGVO gelten, schätzt Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Wichtig: Wenn Gespräche im öffentlichen Raum aufgenommen werden und dabei auch (unbewusst) Gespräche von Nicht-Beteiligten aufgenommen werden, ist das strafbar. Es drohe eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, sagt Schwenke.
Darüber hinaus müssen Mitarbeiter auch ausführlich über die Verwendung ihrer Daten und möglicher Risiken in der App aufgeklärt werden – und dem zustimmen. Mitarbeiter dürfen also nicht dazu gezwungen werden Clubhouse zu nutzen.
Fürsorgepflicht möglicherweise verletzt
Ebenfalls problematisch wird Clubhouse im Unternehmen, weil damit die Fürsorgepflicht der DSGVO verletzt werden kann.
Demnach gilt, dass Unternehmen bei Beziehungen mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern dazu verpflichtet sind, auf den Schutz ihrer Partner zu achten.
Dazu gehört auch: der Schutz der Daten aller Beteiligten. Besonders klar formuliert wird das in der DSGVO im Absatz zum „Datenschutz durch Technikgestaltung“.
Unternehmen und Freiberufler müssen demnach aktiv darauf achten, dass die verwendeten Technologien – und dazu gehören auch Kommunikationskanäle – den bestmöglichen Datenschutz bieten.
Bei Clubhouse ist dies nicht nur wegen der gespeicherten Gespräche fragwürdig. Auch die Tatsache, dass die Unternehmensserver höchstwahrscheinlich in den USA stehen, macht Clubhouse im Unternehmen problematisch.
Denn die USA gelten aus Datenschutzsicht als unsicheres Drittland und im Fall von Clubhouse können Europäische Behörden den Umgang mit den Daten nicht nachvollziehen.
Zugriff zu Telefonkontakten nicht von DSGVO gedeckt
Ein Punkt, der schon jetzt klar ist – und auch schon für Kritik bei Datenschützern gesorgt hat – ist der Zugriff der App auf sämtliche Telefonkontakte von angemeldeten Nutzern.
Es ist eine Sache, dass ein neuer Nutzer der App das erlaubt. Doch die Telefonkontakte, die nicht bei Clubhouse angemeldet sind, haben dem nicht explizit zugestimmt. Damit werden also deren persönlichen Daten ohne Einwilligung an das Unternehmen weitergeleitet.
Das ist natürlich schon für die private Nutzung zumindest bedenklich. Für Unternehmen ist dies aber möglicherweise ein Verstoß gegen die Datenweitergabe-Verordnung der DSGVO, sagt Anwalt Solmecke gegenüber Netzwelt.
Warum muss Clubhouse im Unternehmen überhaupt genutzt werden?
Nun kann man sich natürlich fragen, warum ein Unternehmen die App überhaupt nutzen muss. Schließlich gibt es von Zoom über Microsoft Teams bis Slack genug Geschäftslösungen für die Kommunikation mit Mitarbeitern und Kunden.
Es gibt aber natürlich auch Branchen, insbesondere im Bereich PR oder Marketing, die neue Social-Media-Apps aus beruflichen Gründen testen (müssen).
Schließlich ist es ihr Job, neue Kommunikationskanäle zu finden und zu nutzen. Und wenn eine App so abgeht wie Clubhouse, kommen Mitarbeiter aus der Kommunikationsbranche nicht unbedingt darum herum, sich diese genauer anzuschauen.
Auch für Tech-Journalisten ist es wichtig, auf solchen Plattformen aktiv zu sein. Schließlich kann man besser über eine App berichten, wenn man sie selbst mal ausprobiert hat.
Und dann gibt es natürlich auch eine Grauzone. Denn Professionelle aller Branchen nutzen Clubhouse zum Brainstorming, Ideenaustausch, für die Trendsuche oder auch schlicht, um sich mit Kollegen aus anderen Bereichen zu vernetzen.
Ist das nun eine private Nutzung oder eine geschäftliche Nutzung von Clubhouse?
Wenn ein Nutzer wirklich nur privat auf Clubhouse unterwegs ist, sollte er es daher sicherheitshalber ganz klar in seinem Profil angeben, rät Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Das gilt insbesondere dann, wenn das Profil andernfalls einen professionellen Eindruck erweckt.
Clubhouse im Unternehmen? Auf eigene Gefahr
Wer Clubhouse im Unternehmen nutzen möchte, bewegt sich damit nach Einschätzung von Rechtsexperten, auf dünnem Eis.
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte daher zunächst bei der privaten Nutzung der App bleiben. Denn für die private Nutzung gelten die oben genannten Regeln nicht.
Allerdings: Die App greift auf deine persönlichen Kontaktdaten zu und speichert auch zeitweise deine Sprachnachrichten, ohne dass klar ist, was mit diesen Daten passiert. Als Nutzer musst du in dem Fall – wie bei anderen Social-Media-Seiten auch – selbst entscheiden, ob das für dich okay ist.
Auch interessant: