Eigentlich hat Twitter Trump ein absolutes Post-Verbot erteilt. Eigentlich. Doch nun hat er doch ein Video veröffentlicht und die Plattform hat kein Problem damit.
Vor wenigen Tagen hatte die Social-Media-Plattform Twitter dem US-Präsidenten Donald Trump ein komplettes Plattform-Verbot erteilt. Twitter begründete die Entscheidung damit, dass er trotz Verwarnung und vorübergehender Sperre wegen der Kapitol-Ereignisse die Regeln der Plattform missachtet hatte.
Sollte Trump trotzdem versuchen etwas zu posten, würde man es löschen, versprach Twitter.
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Nun hat Trump heute aber doch ein Video auf der Plattform veröffentlicht und Twitter hat es nicht gelöscht.
Darum ist Trump auf Twitter gesperrt
Trump hatte nach der Entsperrung seines Accounts (@realDonaldTrump) nach den Kapitol-Angriffen weiterhin Aussagen gepostet, die – so Twitter – zu neuer Gewalt anregen und weitere Unruhen stiften könnten.
Daraufhin verbat Twitter Trump die Nutzung der Plattform komplett. Die Sperre galt damit nicht nur für den Account @realDonaldTrump, sondern richtete sich generell gegen den US-Präsidenten.
Gegenüber dem Magazin The Verge sagte Twitter, dass sich die Sperre explizit gegen Donald Trump richtete. Sollte er versuchen, über andere Accounts zu posten, wie etwa dem offiziellen US-Präsidenten-Account @POTUS, würde man diese Tweets sofort löschen.
Genau das probierte Trump kurze Zeit später. Doch Twitter entfernte sofort die Trump-Tweets, die dieser über @POTUS veröffentlicht hatte.
Auch Tweets des Präsidenten vom Konto @TeamTrump blieben nicht lange online.
Heute dagegen postete Trump erneut ein Video. Diesmal kam es vom offiziellen Account des Weißen Hauses – und Twitter hat den Post bislang nicht entfernt und hat dies offenbar auch nicht vor.
Twitter: Trump verstößt nicht gegen Regeln
In dem fünfminütigen Video richtet sich der US-Präsident an die Amerikaner und nimmt darin Bezug auf die Kapitol-Ereignisse.
Unter anderem sagt Trump in dem Video:
Ich verdamme ganz klar die Gewalt, die wir in der vergangenen Woche gesehen haben. Gewalt und Vandalismus haben absolut keinen Platz in unserem Land.
Er bat seine Zuschauer auch darum, ihre Aggressionen beiseite zu legen und die Gegensätzlichkeiten im Land zu überwinden, um so stattdessen vereint in die Zukunft zu blicken.
Derart friedvolle Töne hört man von Trump selten und es sind auch Worte, die sich viele wahrscheinlich vor oder während der Angriffe auf das US-Kapitol gewünscht hätten.
Aufgrund des Inhalts der Videobotschaft hat Twitter auch entschieden, dieses Video von Trump nicht zu löschen.
Gegenüber dem NBC-Journalisten Dylan Byers erklärte Twitter dies folgendermaßen: „Dieser Tweet verstößt nicht gegen die Twitter-Regeln.“
Twitter: Tweet ist nun okay – willkürliche Entscheidung?
Das mag richtig sein. Doch er verstößt gegen das eigentlich klare Post-Verbot, das Twitter ausgesprochen hatte. Denn wenn man einer Person das Posten komplett verboten hat, müsste das eigentlich für alle Posts gelten, egal wie friedlich sie nun sind, oder?
Das wollte Twitter bislang nicht kommentieren.
Doch offenbar ist Twitter-Chef Jack Dorsey selbst etwas gespalten, wenn es um die Sperre geht. Gegenüber der BBC sagte Dorsey, die Sperre von Trump sei „richtig“, aber „gefährlich“.
Twitter ist nicht die einzige Plattform, die beschlossen hat, den US-Präsidenten aufgrund der Kapitol-Ereignisse und der gewaltstiftenden Rolle, die er darin durch seine Social-Media-Posts hatte, zu sperren.
Facebook und YouTube haben Trump geblockt und auch Snapchat hat Trump nun permanent gesperrt. Vor wenigen Tagen beendete schließlich auch Amazon den Support für die konservative Social-Media-Plattform Parler, die viele zunächst als neues Sprachrohr für Donald Trump gesehen hatten.
Die Entscheidung den aktuellen Twitter-Post des US-Präsidenten nun aber doch zu erlauben, zeigt, wie schwierig solche Sperrungen sind – und auch wie beliebig sie ausfallen können.
Politiker wie Angela Merkel hatten die Twitter-Entscheidung darum kritisiert und als „problematisch“ bezeichnet. Solche Entscheidungen sollten nicht nach dem „Gutdünken“ von privaten Unternehmen und ihren AGB gefällt werden, sondern gesetzliche Grundlagen haben.
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