Wir bewerben uns ernsthaft auf eine Stelle. Trotzdem sind wir manchmal dazu gezwungen, dass wir unsere Bewerbung zurückziehen – und das vielleicht trotz Zusage. Anstelle eines schlechten Gewissens solltest du jedoch wissen: In diesen sechs Gründen ist es absolut in Ordnung.
Warum bewerben wir uns auf eine neue Stelle? In der Regel machen wir das, weil wir ein ernsthaftes und intrinsisches Interesse daran haben, die neue Stelle einerseits zu bekommen und andererseits auch anzunehmen.
Absage-Gründe: Wann du deine Bewerbung zurückziehen kannst
Allerdings passiert es vermutlich jedem Arbeitnehmer einmal früher oder später, dass er seine Bewerbung zurückziehen muss. Dabei handelt es sich auf den ersten Blick um ein Luxusproblem.
Denn welche Gründe kann es schon geben, eine erfolgsversprechende Bewerbung oder sogar eine Zusage zurückzunehmen? Wir möchten dir im Folgenden einmal sechs Gründe vorstellen. Dabei sind längst nicht alle positiver Natur.
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1. Job-Angebot
An diese Option denken vermutlich die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im ersten Augenblick. Und ein anderes oder besseres Job-Angebot ist auch durchaus ein legitimer Grund, eine Bewerbung zurückzuziehen.
Ganz wichtig dabei ist – und das gilt für alle aufgeführten Gründe –, dass du deine Entscheidung auch dem Unternehmen offen gegenüber kommunizierst. Schließlich verlässt sich auch der Personal-Verantwortliche auf deine Zusage oder dein Interesse, das du durch deine Bewerbung ausdrückst.
2. Bewerbungsgespräch
Für viele Arbeitnehmer ist es das erste Etappenziel: die Einladung zum Bewerbungsgespräch. Doch ein Vorstellungsgespräch dient nicht nur dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer persönlich kennenzulernen. Das gilt auch andersherum.
Wenn du also im Gespräch beispielsweise feststellst, dass du mit der Ausrichtung des Unternehmens oder den Zielen und Erwartungen nicht übereinstimmst, kannst du deine Bewerbung ohne Probleme zurückziehen.
3. Probearbeiten
In vielen Unternehmen ist es mittlerweile normal, dass Bewerber vor der Vertragsunterschrift einen oder sogar mehrere Tage im Unternehmen arbeiten. Der Zweck dahinter liegt selbstverständlich darin, zu überprüfen, ob „der Neue“ auch gut ins Team passt.
Wie schon beim Vorstellungsgespräch gilt jedoch auch hier für dich: Auch für dich ist das Probearbeiten eine Chance, alles zu hinterfragen. Wenn du dabei einen schlechten Eindruck gewinnst, bist du keinesfalls gezwungen, deine Bewerbung aufrecht zu halten.
4. Gehalt
Und sogar wenn das Probearbeiten erfolgreich verlaufen ist, gibt es noch eine letzte Hürde, an der deine Bewerbung scheitern kann: das zukünftige Gehalt. Wenn dein Gegenüber keinen Verhandlungsspielraum hat oder dir in deiner Vorstellung nicht entgegenkommt, kannst du deine Bewerbung zurückziehen.
5. Weiterbildung
Insbesondere Berufseinsteiger stehen oftmals vor der Frage: Lieber sofort mit einer Ausbildung oder einer festen Arbeitsstelle beginnen oder doch noch ein Studium absolvieren?
Wenn du für dich innerhalb oder auch nach dem Bewerbungsprozess feststellst, dass du eine akademische Karriere zunächst trotzdem bevorzugst, ist auch das ein guter Grund, deine Bewerbung zurückzuziehen.
6. Private Gründe wie Krankheit, Schwangerschaft und Umzug
Bereits zu Beginn des Textes haben wir betont, dass es keinesfalls immer nur positive oder selbsterwählte Gründe gibt, um einem Arbeitgeber eine Absage zu erteilen. Darunter fallen beispielsweise alle Gründe, die in den privaten Sektor fallen.
Dazu gehören unter anderem eine unerwartete Diagnose oder schlimme Erkrankung, eine Schwangerschaft und ebenso der Familien-bedingte Umzug in eine neue Stadt. Wenn du dich also auf deinen Nachwuchs konzentrieren möchtest, ist es verständlich, wenn du deine ursprüngliche Bewerbung zurückziehst.
Teile deine Entscheidung unverzüglich und persönlich mit
Wie du siehst, gibt es also zahlreiche gute Gründe, nicht an deinem ursprünglichen Plan festzuhalten. Wichtig ist es jedoch, dass du dich deinem Gegenüber – also dem Personal-Verantwortlichen oder dem Unternehmen im Allgemeinen – fair und respektvoll verhältst.
Das heißt: Du solltest deine Entscheidung unbedingt und vor allem auch unverzüglich mitteilen. Schließlich muss das Unternehmen, wenn es sich beispielsweise schon für dich entschieden hat, auch eine andere Person suchen.
Ebenso wichtig ist es, dass du dich am Telefon oder in einer E-Mail für das dir entgegengebrachte Vertrauen bedankst. Schließlich passiert es insbesondere in kleinen Berufsfeldern des Öfteren, dass du dich womöglich in drei, fünf oder zehn Jahren nochmals auf eine Stelle in diesem Unternehmen bewirbst.
Dann ist es entscheidend, dass du dich beim ersten Mal respektvoll verhalten hast. Doch nicht nur aus diesem Grund solltest du den Anstand wahren: Schließlich sind viele Personal-Verantwortliche eng miteinander verknüpft.
Zuletzt gilt noch: Du bist natürlich nicht dazu verpflichtet, den wahren Grund für deine Absage mitzuteilen. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, ihn zu nennen.
Wenn du beispielsweise das Gehalt oder die Arbeitsbedingungen anführst, weiß das Unternehmen auch, dass es womöglich an diesen Faktoren etwas ändern muss. Das gilt insbesondere dann, wenn du nicht der einzige Bewerber bist, der seine Bewerbung aus diesem Grund zurückzieht.
Wenn du aus privaten Gründen deine Bewerbung zurückziehen musst, musst du selbstverständlich nicht ins Detail gehen. Auch Personal-Verantwortliche wissen, welche privaten Gründe es gibt und dass wir teilweise nicht darüber reden können oder wollen.
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