Wenn Google, Facebook und Co. in Deutschland und Europa kaum Steuern zahlen, ist immer von Steuertricks die Rede. Doch wie sieht die Situation rechtlich aus? Und: Was könnte eine Digitalsteuer daran ändern? Eine steuerliche Einordnung.
Die Internet-Giganten wie Google, Facebook und Co. setzen jedes Jahr Milliarden um. Durch Steuergestaltungen erreichen sie jedoch im Vergleich zu traditionellen Industrie-Unternehmen eine überdurchschnittlich niedrige Steuerbelastung in der EU.
Diese oft als Steuertricks bezeichneten Praktiken sind immer wieder Thema in den Medien und in der Politik. Ändert sich etwas durch eine Digitalsteuer?
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Zahlen Google, Facebook & Co. zu wenig Steuern?
Laut einem Bericht von Focus zahlte Google in Europa für das Jahr 2009 nur rund drei Prozent Steuern. Und auch laut der Europäischen Kommission liegt der effektive Steuersatz von inländischen digitalen Geschäftsmodellen bei lediglich 8,5 Prozent.
Zum Vergleich lag der Durchschnittssteuersatz eines herkömmlichen inländischen Geschäftsmodells im selben Zeitraum bei 20,9 Prozent.
Wie niedrig die Steuerzahlungen genau sind, sei dahingestellt. Fest steht, dass die Praktiken der Internet-Konzerne in den letzten Jahren immer wieder für Unmut und Diskussionen gesorgt haben.
So gab es in den letzten Jahren unabhängig von Bestrebungen auf europäischer Ebene, Versuche einzelner Staaten, die Internet-Giganten zur Kasse zu bitten. In Frankreich gab es den bislang größten Vorstoß eines europäischen Staates.
Dort hat Google fast eine Milliarde Euro gezahlt, um einen jahrelangen Rechtsstreit zu beenden.
Warum zahlen die Internet-Riesen wenig Steuern?
Vereinfacht ausgedrückt, werden Gewinne in einem Staat – zum Beispiel durch Lizenzzahlungen an eine Gesellschaft – in einem anderen Staat zu einem gewissen Teil abgeschöpft. Diese Zahlungen stellen bei der Gesellschaft im anderen Staat wiederum Erträge dar.
Diese verbleiben aber nicht dort, sondern werden weiter transferiert, bis sie am Ende dort landen, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Das ist meistens außerhalb Europas. Typischerweise fallen hier nicht zu unrecht die Cayman Islands oder die Bahamas.
Auch, wenn bei diesen Praktiken regelmäßig von Steuertricks die Rede ist, müssen diese oder ähnliche Gestaltungsmodelle keineswegs illegal sein. Die Unternehmen nutzen hier lediglich die rechtlichen Möglichkeiten der jeweiligen Staaten. Diese sind in der Europäischen Union vielfach nicht einheitlich.
Dadurch ergeben sich im Zusammenspiel der einzelnen nationalen Regelungen und der zwischenstaatlichen Abkommen Gestaltungsmöglichkeiten. Wie dieses Spiel im Einzelnen funktioniert, beleuchten wir in einem anderen Beitrag näher.
Das Beispiel von Google in Deutschland
Bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen stellt sich in aller Regel die Frage nicht, ob die Gewinne in Deutschland besteuert werden müssen. Bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen sieht es aber anders aus.
Schaltet man als Werbungtreibender bei Google eine Werbekampagne, schließt man den Vertrag mit der in Irland ansässigen Google Ireland Ltd. Diese hat ihren Sitz laut Googles Impressum in Dublin.
Hat die ausländische Limited weder ihren Sitz, noch den Sitz der Geschäftsleitung in Deutschland, ist sie in Deutschland auch nicht unbeschränkt steuerpflichtig.
Die Steuerpflicht könnte sich dann noch ergeben, wenn die Gesellschaft in Deutschland eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter unterhalten würde. Dann wäre die Gesellschaft in Deutschland zumindest beschränkt steuerpflichtig.
Das würde bedeuten, dass die in Deutschland erzielten Gewinne in Deutschland zu versteuern wären.
In Deutschland gibt es zwar eine Google Germany GmbH mit dem Sitz in Hamburg. Allerdings handelt es sich um eine Servicegesellschaft, die mit dem Kerngeschäft scheinbar nichts zu tun hat. Die in Deutschland erwirtschafteten Gewinne werden damit zum Großteil in Irland erfasst.
Damit fällt insoweit keine Steuer in Deutschland an.
Was ist die Digitalsteuer und was soll sie ändern?
Der Gedanke, dass die Steuern dort gezahlt werden sollen, wo das Geld auch verdient wird, erscheint nahliegend. Genau das ist die Idee hinter einer Digitalsteuer. Ganz neu ist diese Idee allerdings nicht. Bereits 2018 gab es Vorschläge der EU-Kommission, eine sogenannte „digitale Betriebsstätte“ einzuführen.
Dabei sollte es sich lediglich um eine begriffliche Erweiterung der Definition der Betriebsstätte handeln. Bisher gilt als Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Mit der Erweiterung der Definition sollte auch die Quelle der digitalen Wertschöpfung eingeschlossen werden.
Mit anderen Worten: Selbst dann, wenn ein Unternehmen nicht in einem Staat ansässig ist und dort keine physische Betriebsstätte oder einen ständischen Vertreter unterhält, sollten die in diesem Staat erzielten Gewinne besteuert werden, soweit diese auf elektronischem Wege erwirtschaftet wurden.
Darunter würden die durch Adwords erzielten Werbeumsätze von Google genauso fallen wie die Umsätze von Facebook.
Da es bislang jedoch keine einheitliche europäische Regelung zur Besteuerung „digitaler“ Gewinne gibt, erscheint es wenig verwunderlich, wenn einzelne Staaten Initiative ergreifen und eine Digitalsteuer einführen oder zumindest darüber diskutiert wird.
Google soll die Steuer auf die Kunden abwälzen
In Österreich gilt seit Januar 2020 erstmals eine Digitalsteuer, der Online-Werbeleistungen unterliegen. Wie mehrere Magazine berichten, kündigte Google an, die Digitalsteuer an deren werbetreibenden Kunden in Österreich weiterzugeben. Damit würde es sich Google einfach machen.
Bei den Werbungtreibenden dürfte diese Nachricht sicherlich nicht gut ankommen. Wehren wird man sich im Zweifel jedoch kaum können. Wie jedes Unternehmen ist auch Google in seiner Preisgestaltung weitgehend frei.
Wie stark sich die Umlage der Digitalsteuer auf die Preise der Anzeigen auswirkt, bleibt jedoch fraglich. Auch wird fraglich sein, wie die Werbungtreibenden auf eine Preiserhöhung reagieren und, ob diese an die Endverbraucher weitergegeben wird.
Kommt eine Digitalsteuer in Deutschland?
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Beispiel Schule macht und vor allem in Deutschland ähnliche Bestrebungen unternommen werden.
Im Koalitionsvertrag 2018 verständigte sich zwar die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD darauf, „dass Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergriffen werden sollen.“
Eine eigenständige nationale Steuer war allerdings nicht vorgesehen und so setzte die große Koalition bisher auf gemeinschaftliche Regelungen. Es bleibt spannend, jedoch sind aus heutiger Sicht in Deutschland keine konkreten Bestrebungen, eine Digitalsteuer einzuführen, erkennbar.
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