Weil sich die Fluglinie TAP Air Portugal hartnäckig weigert, ausstehende Rückzahlungen an ihre Kunden zu leisten, hat das Verbraucherportal Flightright zu einem extremen Mittel gegriffen – und die Konten der Airline gepfändet. Das könnte auch anderen Fluglinien drohen.
Es ist nichts Neues, dass Fluglinien sich immer wieder weigern, Kosten für verspätete oder ausgefallene Flüge an Passagiere zu erstatten. Meist erfordert es viel Geduld, bis sich etwas tut. In besonders hartnäckigen Situationen landen diese Fälle vor Gericht. Insbesondere seitdem sich Online-Verbraucherportale die Rechte dazu von den Betroffenen sichern, häufen sich die Gerichtsfälle von Airlines in Europa.
So auch im Fall von TAP Air Portugal und Flightright. Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2019 zurück. Insgesamt geht es um etwa 900 Fälle und einen Gesamtanspruch von 750.000 Euro.
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Obwohl es in dem Zusammenhang mehrere rechtskräftige Urteile gebe, die Rückzahlungen von der Airline fordern, habe sich TAP bislang hartnäckig geweigert, die betroffenen Kunden zu entschädigen, sagt Flightright.
Darum ist Flightright nun einen ungewöhnlichen Schritt gegangen und hat die Konten von TAP gepfändet.
TAP vs. Flightright: Was bringt die Pfändung?
Eine Pfändung der TAP-Konten durch Flightright bedeutet, dass die Fluglinie nicht mehr auf ihre Konten zugreifen kann. Als Folge kann sie damit auch keine laufenden Kosten bezahlen wie etwa für Kerosin oder Personal. Der finanzielle Druck ist entsprechend hoch. Genau darum hofft Flightright auch, dass TAP einlenken wird.
„Wir sehen die Pfändung als sehr effektives Mittel zur Durchsetzung an, auch wenn es sich dabei um eine ultima ratio handelt”, sagt Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright.
Denn: Sobald TAP die Rückzahlungen veranlasst, wird Flightright die Pfändung auch aufheben.
Als extremes Mittel ist die Pfändung durchaus effektiv. Das hat das Verbraucherportal auch schon in der Vergangenheit bewiesen. Allein die Androhung einer Pfändung hat 2017 bei Bulgaria Air dazu geführt, dass die Fluglinie ausstehende Erstattungen auszahlte.
Flightright schließt Pfändungen in Zukunft nicht aus
Aktuell sind wahrscheinlich mehr Verbraucher als üblich von verschiedenen Fluglinien frustriert. Da aufgrund der Corona-Pandemie so viele Passagiere entweder selbst ihre Flüge storniert haben oder diese von den Airlines selbst abgesagt wurden, stehen nun viele Rückzahlungen aus.
Während die Airlines mit Gutscheinen versuchen, die Kunden bei der Stange zu halten, stehen Verbrauchern dabei oftmals volle Rückzahlungen zu. Diese erhalten sie aber nur mit viel Aufwand und mit sehr viel Geduld. In einigen Fällen, wie etwa bei Ryanair oder bei der Lufthansa, lassen die Rückzahlungen ungewöhnlich lange auf sich warten.
Könnten auch hier Pfändungen ein probates Mittel sein?
Flightright äußert sich dazu nicht konkret mit Bezug auf Corona-Rückzahlungen. Allerdings schließt das Legal-Tech-Portal auch nicht aus, dass man künftig wieder Konten pfänden werde.
So sagt Oskar de Felice: „Sollten sich in Zukunft auch andere Airlines so beharrlich weigern Zahlungen zu leisten, werden wir nicht zögern den Schritt der Pfändung erneut zu gehen, zum Beispiel auch für nicht gezahlte Ticketerstattungen.“
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