Carpooling
Genau genommen kennzeichnet dieses Schild „mehrfachbesetzte Personenkraftwagen“. Dieses Schild können die Behörden künftig zum Beispiel auch dann nutzen, wenn sie neue Sharing-Modelle ausprobieren. Geteilte Autos, wie etwa beim Ridesharing, Carpooling oder Mitfahrgelegenheiten, dürfen aber weiterhin nicht den Busstreifen nutzen.