Carpooling
Genau genommen kennzeichnet dieses Schild „mehrfachbesetzte Personenkraftwagen“. Dieses Schild können die Behörden künftig zum Beispiel auch dann nutzen, wenn sie neue Sharing-Modelle ausprobieren. Geteilte Autos, wie etwa beim Ridesharing, Carpooling oder Mitfahrgelegenheiten, dürfen aber weiterhin nicht den Busstreifen nutzen.
![](https://www.basicthinking.de/blog/wp-content/uploads/2020/04/entwurf-symbol-mehrfachbesetzten-personenkraftwagen.jpg)