Deine Airline hat wegen Corona einen Flug abgesagt. Jetzt versuchst du dein Geld zurückzubekommen. Doch viele Fluglinien wollen dich stattdessen mit einem Gutschein abspeisen. Musst du ihn annehmen? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Die Coronakrise hat sich schneller und mit strikteren Einschränkungen entwickelt, als viele von uns es noch Anfang des Jahres erahnen konnten. Weil mehr oder weniger die ganze Welt im Moment zu Hause bleiben soll und muss, sagen natürlich auch Fluglinien reihenweise Flüge ab.
Doch was passiert, wenn du einen Flug gebucht hattest, die Airline diesen aber jetzt wegen Corona abgesagt hast? Momentan überschlagen sich die Fluglinien darin, dir ersatzweise einen Reisegutschein anzubieten. Doch musst du diesen annehmen?
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Das Verbraucherportal Flightright hat dazu ein Info-Statement herausgebracht. Wir fassen die wichtigsten Punkte daraus zusammen.
Nein, du musst keinen Reisegutschein akzeptieren!
Das Wichtigste zuerst: Wenn die Fluglinien selbst den Flug absagt, hast du laut EU-Recht normalerweise einen Anspruch auf volle Erstattung deines Flugpreises. Das hat ebenfalls Reiserechtsanwalt Oliver Matzek gegenüber Mobility Mag bestätigt.
Die Fluglinie kann dir natürlich einen Voucher anbieten. Du kannst aber selbst wählen, ob du diesen akzeptierst, lieber umbuchen oder dein Geld erstattet haben willst. Erstattung bedeutet in dem Fall auch die Rückzahlung von bereits getätigten Serviceleistungen wie Sitzplatzreservierung oder Gepäckkosten.
Das Geld kannst du dort zurückverlangen, wo du dein Ticket gekauft hast, also entweder bei der Fluglinie selbst, bei einem Onlineportal oder im Reisebüro.
Doch Vorsicht, das Recht auf volle Erstattung gilt nicht, wenn du selbst deinen Flug stornierst. Es kann sein, dass die Fluglinie kulant reagiert. Es kann aber auch gut sein, dass du hier einfach die typischen Stornogebühren zahlen musst.
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Was ist denn das Problem mit den Vouchern?
Wieso solltest du denn eigentlich keine Voucher akzeptieren? Natürlich kannst du den Reisegutschein der Fluglinie auch annehmen. Hier kommt es ein wenig auf deine Reisepläne an. Wenn du ohnehin bald wieder mit der gleichen Airline fliegen möchtest und der Gutschein dir dann zugutekommt, ist das kein Thema.
Beachte aber den Gültigkeitszeitraum der Voucher. Oftmals gelten sie nämlich nur bis zu einem bestimmten Datum. Die Gutscheine verlieren außerdem ihre Gültigkeit, wenn die Fluglinie pleite geht.
Geld zurück bekommen gar nicht so leicht
Wenn du aber dein Geld zurück haben möchtest, ist das im Moment gar nicht so leicht. Das ist auch das Problem, auf das Flightright verweist. Viele Airlines haben auf ihren Websites die Storno-Funktion deaktiviert oder sehr gut versteckt. Stattdessen sind nur die Gutschein-Anfragen sehr sichtbar platziert.
Die Kundencenter kannst du zudem oftmals gar nicht kontaktieren, wenn du keinen unmittelbaren Flug bevorstehen hast.
Schließlich kann es auch vorkommen, dass du eine Anfrage per Kontaktformular verschickst, dann aber eine automatisierte Antwort bekommst, dass auf diesem Weg derzeit keine Storno-Anfragen behandelt werden.
Es ist also sehr frustrierend.
Entweder musst du sehr lange in den Tiefen der Websites der Airlines suchen, ewig lange in der Telefonschleife warten oder dein Glück per Social-Media-Nachrichten versuchen, die – je nach Fluglinie – mehr oder wenig zuverlässig beantwortet werden.
Genau deshalb bietet Flightright nun einen speziellen Erstattungsservice für betroffene Fluggäste an. Auch hier ist aber natürlich ein Erfolg nicht garantiert. Zahlt die Fluglinie dein Geld innerhalb des gesetzlichen Zeitraums zurück, bekommst du den vollen Preis erstattet.
Passiert dies aber nicht und Flightright muss beispielsweise einen Anwalt einschalten, dann kassiert das Verbraucherportal 14 Prozent Provision.
Hier liegt es also an dir, auf welchem Weg du dein Glück versuchen möchtest. Am einfachsten haben es möglicherweise daher die Reisenden, die ihren Flug über ein Reisebüro gebucht haben. Diese sind nämlich auch in Coronazeiten noch relativ gut zu erreichen und durchaus kulant.
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