Natürlich können wir alle derzeit wegen Corona nicht reisen wie gewohnt. Doch was passiert mit deinen Buchungen? Welche Rechte hast du und wann steht dir eine volle Rückzahlung zu? Wir haben mit Reiserechtsanwalt Oliver Matzek gesprochen und beantworten deine Fragen zum Thema.
Was passiert mit deinem Sommerurlaub? Kannst du einen Flug vorsichtshalber absagen – und dein Geld zurückerhalten? Wenn es ums Reisen in Zeiten von Corona geht, sind viele Verbraucher verwirrt. Schließlich geht es bei vielen nicht nur um aktuelle Reisen, sondern auch um Urlaubspläne, die einige Monate in der Zukunft liegen.
Welche Rechte hast du und wo heißt es einfach abwarten? Wir haben Fragen unserer Leser zum Thema gesammelt und darüber mit dem Rechtsanwalt und Reiserechtsexperten Oliver Matzek gesprochen.
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Reisen bei Corona: Was bekommst du erstattet?
Beim Reisen in Zeiten des Coronavirus geht es gar nicht mehr um aktuelle Reisewarnungen oder Einreiseverbote. Viele Urlauber fragen sich mittlerweile: Was passiert eigentlich mit den Reisen, die ich noch für dieses Jahr gebucht habe?
Grundsätzlich kann man Folgendes sagen: Wenn deine Reisepläne die kommenden Wochen betreffen, kannst du in fast allen Fällen auf Kulanz der Reiseveranstalter, Fluglinien und Transportunternehmen zählen – und erhältst entweder dein Geld zurück oder kannst gratis umbuchen.
So fragt ein Leser beispielsweise:
Ich habe eine Pauschalreise für April über einen deutschen Anbieter gebucht. Welche Rechte habe ich die Reise abzusagen?
Für Anwalt Oliver Matzek ist die Lage hier relativ eindeutig. Er sagt uns: „Das Auswärtige Amt hat am 17. März eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Eine solche Reisewarnung gilt als Indiz dafür, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der zur kostenlosen Stornierung berechtigt. In der Regel ist also davon auszugehen, dass die Pauschalreise kostenlos storniert werden kann.“
Das bedeutet, dass du deine Reise absagen kannst – und auch Anspruch auf eine volle Rückzahlung hast. Du musst dich also nicht mit einem Reisegutschein zufrieden geben.
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Auch wenn du keine Pauschalreise gebucht hast, stehen deine Chancen auf eine kostenlose Stornierung gut. Die Verbraucherzentrale sagt dazu, dass du aufgrund der aktuellen Ausgangssperren und Reisestopps, auch einzeln gebuchte Leistungen wie etwa Hotels nicht bezahlen musst.
Das gelte zumindest, wenn bei der Buchung deutsches Recht greift. „Anders ist es dann, wenn Sie direkt beim Anbieter im Ausland gebucht haben. Dann kann das Recht des dortigen Landes statt des deutschen gelten“, heißt es bei der Verbraucherzentrale.
Wie sieht es aus mit Flügen?
Wie sieht es aber aus mit Flügen? Eine Leserfrage dazu lautete:
Wenn ich einen Flug wegen Corona absage, muss ich Stornogebühren bezahlen?
Auch hier hast du nach Ansicht von Oliver Matzek gute Chancen, allerdings nur dann, wenn die Airline den Flug selbst absagt. Aufgrund der Einreisesperren ist das aber derzeit tatsächlich häufig der Fall, wie etwa in die USA.
„Die Fluggesellschaften transportieren die Fluggäste nicht, da es ihnen verboten ist. Wenn aber die Fluggesellschaft nicht befördert, so muss sie meines Erachtens den Flugpreis zurückzahlen“, sagt Matzek.
Wenn du dir unsicher bist, kannst du den Reiseveranstalter oder das Transportunternehmen direkt kontaktieren. Die meisten zeigen sich derzeit kulant und erstatten dir die Reisekosten ohne Stornogebühren.
Doch was ist, wenn du später im Jahr verreisen wolltest?
Was ist mit meinem Sommerurlaub?
Weil sich für viele durch das Coronavirus sowohl die Arbeitssituation als auch – oft dadurch bedingt – die Urlaubsplanung geändert hat, können oder wollen viele ihre geplanten Reisen nicht wahrnehmen.
Andere wiederum fragen sich, ob die Airlines im Sommer wieder fliegen und sie überhaupt reisen dürfen, sodass sie aus Vorsicht ihre Reisen absagen wollen.
Das ist derzeit möglicherweise noch etwas voreilig. Denn für Verbraucher gilt: Wenn du einen Urlaub im Sommer gebucht hast, fällt das derzeit nicht unter den Kulanz-Regelungen zu Reisen bei Corona, sodass du hier derzeit wenig Rechte auf Entschädigung hast.
Ich habe für meinen Sommerurlaub im Juli / August auf Sizilien mehrere Hotels und Flüge separat gebucht. Nun muss ich aufgrund des Coronavirus meine Urlaubstage ändern und kann diese Reise nicht mehr wahrnehmen. Habe ich Anspruch auf Rückzahlungen der bereits bezahlten Leistungen oder was kann ich tun?
In solchen Fällen musst du einfach abwarten, rät Matzek. „Was Reisen im Juli oder August angeht, so kann gegenwärtig nicht davon ausgegangen werden, dass zu diesem Zeitpunkt ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen wird. Meines Erachtens ist es eher wahrscheinlich, dass dann wieder gereist werden kann.“
Hier kannst du also nur ganz normal stornieren, normalerweise ist das mit Stornokosten verbunden. Die Tatsache, dass du deine Reisen wegen Corona verschieben musst, tut dabei leider nichts zur Sache.
Aktuell erstatten ja viele Fluglinien die Kosten für gebuchte Flüge, die man absagt. Das gilt meist bis Ende April. Doch wie sieht das aus mit Flügen im Mai oder Juni?
„Gegenwärtig werden viele Flüge erstattet oder umgebucht, da zurzeit höhere Gewalt vorliegt. Ob diese über April hinausgeht, ist unklar. Hier muss einfach abgewartet werden, wie sich die Situation verändert“, sagt Matzek.
Angst-Stornierungen nicht empfehlenswert
Auch eine künftige Reise vorsichtshalber abzusagen, bietet dir im Moment keine besonderen Rechte bei der Stornierung.
Ich möchte im Juni mit einer Freundin nach Portugal. Wir fliegen mit der Lufthansa. Wie ist es denn um Stornierung aus „Angst“ heraus? Wie zeigen sich die Airlines dazu? Und was ist, wenn die Lufthansa unseren Flug aufgrund geringer Auslastung absagt?
„Angst-Stornierungen“ kannst du natürlich tätigen. Wenn du aber hier kein spezielles Stornierungspaket gebucht hast, kannst du momentan eine Reise im Sommer nicht kostenfrei stornieren, sagt Matzek.
Es gibt allerdings eine Ausnahme, und zwar dann, wenn die Fluggesellschaft den Flug von sich aus absagt. Dann muss sie dir den Flugpreis erstatten. „Darüber hinaus ist die Fluggesellschaft auch zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein solcher entstanden ist“, erklärt Matzek.
Für Reisen, die also weiter in der Zukunft liegen, lohnt es sich – wenn das für dich möglich ist – erstmal weiter abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt. Die meisten Experten gehen momentan davon aus, dass sich die Situation zum Sommer hin entspannt.
Zahlen Onlineportale mir mein Geld zurück?
Deutsche Reiseveranstalter und Direktbuchungen sind das eine. Doch was passiert mit internationalen Onlineportalen?
Hier kommt es auf das einzelne Portal an. Die Übernachtungsplattform Airbnb erstattet beispielsweise momentan alle Stornierungen von Reisen, die vom Coronavirus betroffen sind.
Bei Absagen erhältst du in diesen Fällen den vollen Reisepreis zurück. Auch die üblichen Stornogebühren oder die Servicegebühr, die Airbnb üblicherweise einbehält, werden zurückgezahlt. Reisen, die weiter in der Zukunft liegen, kannst du allerdings nur – wie sonst auch – je nach Flexibilität der Unterkunft umbuchen oder absagen.
So kannst du derzeit fast alle Sommerreisen stornieren, weil sie noch so weit in der Zukunft liegen. Hier bekommst du allerdings, wie bei Airbnb üblich, nur den reinen Übernachtungspreis erstattet.
Ich habe ein Hotel über Booking.com gebucht (für Juni 2020) und möchte die Buchung stornieren. Der Hotelbesitzer (in Italien) weigert sich, mein Geld zu erstatten. Kann ich etwas tun?
Bei Onlineplattformen wie Booking.com wird es komplizierter. Schließlich ist die Plattform nur ein Vermittler. Wenn du dann auch noch ein Hotel im Ausland reserviert hast, gilt auch dortiges Recht. Wenn du allerdings im Juni 2020 wieder reisen kannst, kannst du nicht davon ausgehen, dass du ein kostenfreies Stornorecht hast, gibt Oliver Matzek zu bedenken.
Sein Rat für solche Fälle: „Jetzt ist also nichts zu tun, es kann nur abgewartet werden.“
Damit würdest du auch der deutschen Reisebranche einen Gefallen tun. Der Deutsche Reiseverband ruft somit aktuell dazu auf, Reisen zu verschieben statt abzusagen. „Die Idee hinter der Solidaritätsaktion: Wenn Reisen nicht gecancelt, sondern auf einen späteren Termin verlegt werden, bleibt die jetzt dringend benötigte Liquidität in den Unternehmen.
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