Eine ganze Branche hat gezittert und gebibbert. Jetzt können die E-Scooter-Verleiher wieder aufatmen. Der Bundesrat hat eine Neureglung der Parkrechte für E-Scooter abgelehnt. Alles bleibt wie gehabt bei den Leihscootern in Deutschland.
Manche befürchteten schon das Aus von E-Scootern in Deutschland. Andere wiederum hatten gehofft, dass das E-Scooter-Chaos in Städten nun endlich verschwindet. Jetzt ist klar: Alles bleibt wie gehabt.
Denn der Bundesrat hat am 14. Februar die vorgeschlagenen Änderungen zum Parken von E-Scootern abgelehnt.
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Verordnung hätte Leihscooter unattraktiv gemacht
Demnach sollte das Parken von E-Scootern auf Gehwegen nur noch mit Einwilligung von Städten möglich sein. Bei Verstoßen sollte es Bußgelder geben. Darüber hinaus sollten Städte entscheiden können, ob E-Scooter überhaupt im Free-Floating-Modell erlaubt sind.
In der Verordnung hieß es: „Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern auf für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Verkehrsflächen bedarf der Erlaubnis, wenn dies zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zur Vermietung der Fahrzeuge oder zu deren Verleih, erfolgt.“
Den E-Scooter abstellen, wo man möchte – wenn auch in vorgegebenen Zonen – wäre damit nicht mehr möglich gewesen. Vielmehr hättest du deinen Scooter an einem ganz spezifischen Parkplatz abstellen müssen.
Genau das freie Abstellen und Ausleihen ist aber eigentlich das Geschäftsmodell vieler Leihscooter. Die neue Verordnung hätte die E-Scooter also sehr viel unattraktiver gemacht, befürchtete beispielsweise Lawrence Leuschner von Tier. Zudem fanden es viele unfair im Vergleich zum Bikesharing, bei dem solche Regeln auch nicht gelten.
Die Initiative ging unter anderem von Berlin aus und das kann man auch nachvollziehen. Hier sind so viele Verleiher wie in keiner anderen Stadt und man teilt sich hier engsten Raum mit Radfahrern und Fußgängern. Viele empfinden zum Beispiel die Gehwege als „zugestellt“.
Hinzu kommt auch das rücksichtslose Verhalten von E-Roller-Fahrern, zu dem neben dem achtlosen Abstellen der Fahrzeuge auch Probleme wie etwa viel zu schnelles Überholen oder das Fahren von Scootern im betrunkenen Zustand gehören. Für all das kann man aber die Verleiher kaum zur Verantwortung ziehen.
Genau daher wollten Städte mehr Spielraum haben.
Den Vorstoß hat der Bundesrat aber jetzt abgelehnt.
Müssen wir uns jetzt mit dem Chaos abfinden?
Für die E-Scooter-Verleiher heißt das also Aufatmen.
„Wir brauchen in Deutschland neue Verkehrskonzepte, die über die Zweiteilung Straße und Gehweg hinausgehen. Mit dem Beschluss, dass öffentlicher Raum für alternative Mobilitätsangebote weiterhin frei nutzbar bleibt, hat der Bundesrat ein Zeichen für die Verkehrswende gesetzt“, sagt etwa Claus Unterkirchner General Manager von Voi im DACH-Raum in einer Pressemeldung.
Und die Städte? Und die Bewohner? Müssen die sich jetzt mit dem E-Scooter-Chaos einfach abfinden? Ja und nein. Denn wenn Bürger und Kommunen weiterhin von den E-Scootern genervt sind, werden sie nicht nur neue Wege finden, um die Fahrzeuge zu blockieren. Sie werden sie auch nicht fahren.
Das kann eigentlich nicht im Interesse der Verleiher sein. Voi hat beispielsweise angekündigt, in Zukunft das Parken der E-Scooter noch stärker selbst zu regulieren, und zwar möchte das schwedische Unternehmen in Nürnberg, Frankfurt, München und Stuttgart spezielle Parkzonen einrichten. Diese sollen an Knotenpunkten sowie überall dort, wo Gehsteige zu schmal zum Abstellen sind, greifen.
Im Spätsommer hatten sich zudem fast alle großen Anbieter in einem Abkommen freiwillig dazu verpflichtet, E-Roller nicht mehr vor Gedenkstätten zu parken.
Bird hat nun vorgeschlagen, dass man den Raum in Städten auch einfach anders aufteilen könnte und beispielsweise neue Parkzonen für die Elektrokleinsfahrzeuge schaffen könnte. Dazu müsste man natürlich den Platz irgendwo wegnehmen… vermutlich bei den Autos.
Das wird Autofahrern wiederum gar nicht gefallen. Noch ist es aber nur ein Vorschlag. Wie es jetzt weitergeht, wird die nächste Sommersaison zeigen. Bis dahin geht der Kampf um die Straße weiter.
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