Ob bei Hotelübernachtungen, Restaurantbesuchen oder Onlinekäufen – wer ein Produkt oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, beginnt häufig mit der Recherche im Internet. Über die Suchmaschine Google holen viele eine Zweit- oder Drittmeinung ein. Per Mausklick steht eine riesige Auswahl an Sterne- und Textbewertungen zur Verfügung.
Bewertungen anderer Kunden beeinflussen maßgeblich die Kaufentscheidung potenzieller Kunden. Studien ergeben, dass für 88 Prozent der Verbraucher Online-Bewertungen eine wichtige Grundlage für die Kaufentscheidung darstellen.
Verfassen Kunden schlechte Rezensionen über Produkte oder Dienstleistungen, kann dies nicht nur den Ruf schädigen, sondern auch langfristig den Umsatz negativ beeinflussen.
Überschreiten Bewertungen die Grenzen des geltenden Rechts oder missachten Nutzer die Google-Richtlinien, kann eine Rezension gelöscht werden.
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Der Einfluss negativer Google-Bewertungen auf Unternehmen
Die Vergleichbarkeit, die besonders Google als Marktführer unter den Suchmaschinen schafft, ist für Unternehmer Chance und Risiko zugleich. Online-Bewertungen haben erheblichen Einfluss auf die Reputation und die Umsatzentwicklung von Unternehmen.
Da jedem die Bewertungsfunktion von Google zugänglich ist, kann jeder Rezensionen verfassen. Weil es keine Instanz gibt, die Kommentare vor der Veröffentlichung prüft, besteht auch das Risiko des Missbrauchs. Experten gehen davon aus, dass es sich bei jeder fünften Google-Bewertung um eine Fake-Bewertung handelt.
Dabei reichen schon vier schlechte Bewertungen aus, damit ein Großteil der potenziellen Kunden abspringt. Negative Online-Rezensionen sind damit ein mächtiges Werkzeug im Wettbewerb der Unternehmen. Trotz dieser Problematik reagieren viele Unternehmer und Dienstleister nicht auf negative oder unzulässige Bewertungen.
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Ein erfahrener Anwalt kann unzulässige Google-Bewertungen in 90 Prozent aller Fälle außergerichtlich löschen lassen. Mit der Online-Rechtsberatung über advocado meldet sich ein Anwalt für Internetrecht bereits innerhalb von zwei Stunden bei dir.
In einem kostenfreien Erstgespräch prüft er deinen individuellen Fall und beantwortet alle Fragen zu unzulässigen oder negativen Google-Bewertungen. Außerdem informiert er dich über Rechte und Pflichten als Unternehmer und zeigt dir deine juristischen Handlungsoptionen auf.
Abschließend klärt er dir transparent über Erfolgsaussichten und Kosten zur Löschung einer Bewertung auf. Dabei gewährleisten wir einen standortunabhängigen Zugang zum Recht und eine auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche unserer Mandanten abgestimmte vollumfängliche Betreuung, unter anderem durch:
- Persönlichen Kundenberater
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Ausgezeichneter Service
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Häufige Fragen
Was beinhaltet die kostenfreie Ersteinschätzung von advocado?
Damit niemand in einen aussichtslosen Rechtsstreit geschickt wird, bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung. Nachdem du eine Rechtsfrage gestellt haben, meldet sich ein spezialisierter Anwalt innerhalb von zwei Stunden bei dir und informiert dich über die Zulässigkeit der Google-Bewertung und deine juristischen Handlungsoptionen.
Wer ist mein Anwalt bei advocado?
Für unseren Service arbeitet advocado mit einem ständig wachsenden Netzwerk aus erfahrenen und spezialisierten Anwälten aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen. Alle Anwälte werden kontinuierlich geprüft – dadurch gewährleisten wir eine durchgehend hohe Qualität.
Welche Kosten entstehen wann?
Die Anfrage, Registrierung und die Ersteinschätzung unseres Anwalts sind absolut kostenfrei. Möchtest du unseren Service in Anspruch nehmen, erhältst du ein auf deine Bedürfnisse zugeschnittenes Festpreis-Angebot. Erst wenn du dieses verbindlich annimmst, entstehen dir die genannten Kosten.
Kann ich meine Rechtsschutzversicherung nutzen?
Die meisten Unternehmen sind rechtsschutzversichert. Bist du dir unsicher, ob der Rechtsschutz die Kosten einer Löschung abdeckt? Wir stellen eine kostenfreie Deckungsanfrage bei deinem Rechtsschutzversicherer.
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Eine Löschquote von 90 Prozent ist vollkommen unrealistisch ein Partneranwälten, die nicht auf diese Rechtsmaterie spezialisiert sind.
Lieber Herr Hechler,
Ihre Bedenken sind nachvollziehbar, jedoch unnötig, denn: Anfragen von Rechtssuchenden, in denen es um eine negative, ungerechtfertigte oder gar falsche Google-Bewertung geht, werden ausschließlich von advocado-Partneranwälten bearbeitet, die über eine nachweisliche Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet sowie die passende fachliche Qualifikation verfügen.
Eine Löschquote von 90 Prozent ist vollkommen unrealistisch ein Partneranwälten, die nicht auf diese Rechtsmaterie spezialisiert sind.