E-Scooter sind das neueste Verkehrsmittel auf deutschen Straßen und damit tauchen auch immer wieder neue Fragen auf. Zum Beispiel: Darf man E-Scooter während der Arbeitszeit fahren? Und wer haftet bei einem Unfall? Wir klären die wichtigsten Rechtsfragen zum Thema.
Keine E-Scooter auf der Arbeit! Das forderte vor Kurzem der Bundesverband Fuhrparkmanagement. „Es sind Spiel-, Spaß und Sportfahrzeuge, die wir für die betriebliche Nutzung aus Sicherheitsgründen nicht empfehlen können“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement.
Der Bundesverband befürchtet vor allem Unfälle beim E-Scooter-Sharing und damit verbunden hohe Haftungsrisiken. Soweit die Empfehlung, aber tatsächlich gibt es bislang keine übergreifende gesetzliche Regelung, die E-Scooter während der Arbeitszeit verbietet.
Neue Stellenangebote
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Delitzscher Schokoladenfabrik GmbH in Delitzsch |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Halloren Schokoladenfabrik AG in Delitzsch |
Doch welche Regeln genau gelten für E-Roller während der Arbeit? Wir haben mit Susanne Kulbars, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gesprochen und beantworten dir die wichtigsten Fragen.
Darf ich mit dem E-Scooter zur Arbeit fahren?
Ja! Der Gesetzgeber behandelt E-Scooter wie jedes andere Pendelfahrzeug auch. Das bedeutet, du kannst mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Bus oder eben auch mit dem E-Scooter zur Arbeit fahren – solange du dich an die Verkehrsregeln hältst.
Darf ich mit dem Scooter zum Kundengespräch fahren?
Auch hier gilt: Da der E-Scooter im deutschen Straßenverkehr erlaubt ist, kannst du damit selbstverständlich auch zum Kundengespräch fahren oder Brötchen fürs Team-Frühstück abholen.
Wer haftet, wenn ich einen Unfall habe?
„Ich sehe keinen Grund, warum beim E-Scooter nicht die gleichen Vorgaben gelten sollten wie bei anderen Verkehrsmitteln“, sagt Rechtsanwältin Susanne Kulbars im Gespräch mit Mobility Mag.
„Die Haftungsfrage wird dabei in der Regel nach Abstufungen der Fahrlässigkeit geklärt“, erläutert Kulbars. Das bedeutet: Wenn du fahrlässig oder grob fahrlässig gefahren bist oder geltende Verkehrsregeln missachtest, haftest du teilweise oder voll.
„Wenn also beispielsweise ein Arbeitnehmer seinen eigenen E-Roller getunt hat und damit schneller als erlaubt fährt – und dabei ein Unfall passiert, muss er ganz klar haften“, erklärt Susanne Kulbars.
Wie ist das mit Unfällen auf Leihrollern?
Hier ist es etwas komplizierter. Theoretisch müssen Leihroller alle Vorgaben der Straßenverkehrsordnung erfüllen. Das bedeutet: Die Bremsen müssen funktionieren oder die Lichter sollten nicht kaputt sein.
Wenn du dir also auf dem Weg zum Kundengespräch einen E-Scooter von einem Sharing-Dienst schnappst und dann erst feststellst, dass die Bremse nicht geht – und du einen Unfall baust, liegt die Verantwortung eigentlich beim Verleiher.
Nur: Bei den meisten Verleihern akzeptierst du über die AGB der Apps, dass du dich dazu verpflichtest die Funktionsfähigkeit der E-Scooter vor der Fahrt zu prüfen.
Das heißt: Damit musst du sicherstellen, dass alles funktioniert, und zwar vor dem Losfahren. Tust du das nicht und hast einen Unfall, egal ob während der Arbeitszeit oder nicht, haftest wahrscheinlich du.
Genau das ist das Worst-Case-Szenario, vor das der Bundesverband Fuhrparkmanagement warnt.
Kann der Arbeitgeber E-Scooter verbieten?
Der Arbeitgeber kann für Arbeitnehmer Regeln aufstellen, die über das bestehende Gesetz hinausgehen, sagt Susanne Kulbars.
„Für E-Scooter gilt zum Beispiel derzeit keine Helmpflicht. Wenn aber ein Arbeitgeber ausdrücklich festlegt, dass die Mitarbeiter während der Arbeitszeit nur mit Helm fahren dürfen, dann müssen sich die Arbeitnehmer daran halten.“
Andernfalls können sie beispielsweise nicht erwarten, dass der Arbeitgeber bei einem Unfall ohne Helm für den Schaden aufkommt.
Sollten E-Scooter auf der Arbeit verboten werden?
Dafür gibt es sicherlich keine allgemeingültige Antwort. Es ist unwahrscheinlich, dass Arbeitgeber flächendeckend E-Scooter während der Arbeit verbieten, so wie es der Bundesverband Fuhrpark gefordert hat.
Doch es ist denkbar, dass Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter strengere Regeln für E-Scooter aufstellen als bislang gesetzlich gelten.
Zum Weiterlesen