Das Bundesamt für Justiz wirft Facebook vor, nicht alle Hasskommentare zu melden – und brummt dem Online-Netzwerk deshalb ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro auf. Tut der Betrag Facebook eigentlich nur im Geringsten weh? Ein Kommentar.
Seit Anfang 2018 nimmt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) alle Online-Netzwerke in die Pflicht, hart gegen Gewaltdrohungen oder Hasskommentare vorzugehen.
Klar strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht und auf Nutzer-Beschwerden muss nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Nur in nicht offensichtlichen Fällen gilt in der Regel eine Sieben-Tage-Frist.
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Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Hasskommentaren und Nutzer-Beschwerden veröffentlichen. So weit, so vernünftig.
Nun hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) bei Facebooks Bericht über das erste Halbjahr 2018 Unvollständigkeit bemängelt – und ein Bußgeld von zwei Millionen Euro verhängt.
In einer offiziellen Pressemitteilung der Bonner Behörde heißt es: „Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden von Nutzern über rechtswidrige Inhalte auf.“
Hasskommentare: Facebook erwähnt Beschwerden nur teilweise
In seinem Bußgeldbescheid kritisiert das BfJ unvollständige Angaben über die Anzahl der Beschwerden wegen Hasskommentaren.
„Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte und die Art und Weise, wie das soziale Netzwerk mit ihnen umgeht, ein verzerrtes Bild“, schreibt das Bundesamt.
Konkret soll Facebook nämlich nur Beschwerden erwähnt haben, die über das sogenannte NetzDG-Meldeformular eingereicht wurden. Das Formular wurde vom BfJ zum Jahresbeginn 2018 für Hinweise auf Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz online gestellt.
Es sei jedoch bei Facebook „nicht ausreichend transparent“ und „zu versteckt“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Will Facebook die Anzahl der Beschwerden verringern?
Das NetzDG-Meldeformular ist nicht die einzige Möglichkeit, eine Beschwerde gegen Hasskommentare und weitere rechtswidrige Inhalte einzureichen. In der Regel lenkt Facebook seine Nutzer auf den sogenannten Flagging-Meldeweg, der direkt über jeden einzelnen Post erreichbar ist.
Deshalb vermutet das BfJ, dass die ungewöhnlich niedrige Anzahl aus den zwei unterschiedlichen Meldewegen resultiert.
Facebook hat in seinem Bericht über das erste Halbjahr 2018 insgesamt 1.704 Inhalte in 886 NetzDG-Beschwerden sowie 362 gelöschte Inhalte infolge einer NetzDG-Beschwerde angegeben. Von Beschwerden über den Flagging-Meldeweg ist jedoch keine Rede.
Die Zahlen liegen erheblich unter jenen von Google und Twitter. Auf Googles Video-Plattform YouTube meldeten Nutzer und Beschwerdestellen nämlich im ersten Halbjahr 2018 fast 215.000 rechtswidrige Beiträge. Davon wurden rund 58.000 entfernt.
Twitter kam insgesamt auf fast 265.000 Beschwerden, von denen das Unternehmen knapp 29.000 aus dem Netz löschte.
Die Zahlen von Facebook müssten im Vergleich also deutlich höher ausfallen. Erst recht, wenn man bedenkt, dass das Online-Netzwerk seine Nutzer auf den Flagging-Meldeweg lenkt.
Es stellt sich deshalb die Frage, ob Facebook die offizielle Anzahl der Meldungen möglicherweise verringern möchte, indem es sie einfach vertuscht.
Laut eigenen Angaben von Facebook gab es im ersten Halbjahr weltweit immerhin schon fünf Millionen Beschwerden wegen Hasskommentaren sowie über elf Millionen Beiträge mit Terror-Propaganda. Die Zahlen sind jedoch nicht speziell für Deutschland aufgeschüsselt.
Die Bußgeldstrafe ist zu klein für Facebook
Der Bescheid gegen die in Irland ansässige Europa-Zentrale von Facebook ist noch nicht rechtskräftig. Facebook Ireland kann noch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Sollte ein Einspruch nicht zur Aufhebung des Bescheids führen, müsste sich das Amtsgericht Bonn mit dem Fall beschäftigen.
Nichtsdestotrotz ist die aufgebrummte Bußgeldstrafe von zwei Millionen Euro aber verhältnismäßig viel zu wenig für Facebook. Das Unternehmen verfügt über Barreserven von rund 45 Milliarden US-Dollar. Das sind knapp 40 Milliarden Euro.
Alleine im jüngsten Geschäftsquartal erzielte Facebook einen Gewinn von umgerechnet knapp 2,2 Milliarden Euro. Eine Strafe von mickrigen zwei Millionen Euro würde in der Bilanz des Unternehmens nun wirklich nicht ins Gewicht fallen.
Deshalb ist das verhängte Bußgeld keine rechtmäßige Strafe für Facebook. Das Unternehmen würde viel zu leicht davon kommen.
Facebook und Hasskommentare: Es sind weitere Bußgelder möglich
Allerdings kann das BfD theoretisch noch weitere Bußgelder nach dem NetzDG verhängen. Zumindest, wenn man bedenkt, dass aktuell über 70 andere Verfahren gegen Betreiber sozialer Netzwerke in diese Richtung laufen, wie Behördenchef Heinz-Josef Friehe Mitte Mai 2019 bei einer Bundestagsanhörung sagte.
Dafür muss jedoch ein „systemisches Versagen“ mit „beharrlichen Verstößen“ beim Löschen rechtswidriger Inhalte gegeben sein.
Unterdessen wies ein Facebook-Sprecher die Vorwürfe des BfJ zurück: „Wir sind zuversichtlich, dass die von uns veröffentlichten NetzDG-Berichte mit dem Gesetz übereinstimmen, aber wie viele Kritiker dargelegt haben, fehlt es dem Gesetz an Klarheit.“
Dass Facebook zumindest augenscheinlich bemüht ist, gegen Hasskommentare im Netz vorzugehen, hatte das Online-Netzwerk zuletzt mit der Ankündigung für ein Aufsichtsgremium bewiesen. Demnach wolle Facebook noch in diesem Sommer ein Gremium einrichten, um effektiv gegen rechtswidrige Inhalte im Netz vorzugehen.
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