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E-Scooter in Bus und Bahn? Das sind die Regeln in den größten deutschen Städten

München

In München hat der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund folgende vorläufige Regel verkündet: „In allen Verkehrsmitteln im MVV werden die kleinen Elektroflitzer in zusammengeklapptem Zustand künftig als „Sache“ behandelt und kostenlos transportiert. Der dazugehörige Akku muss fest im Gerät verbaut sein. Ein separates Ticket (etwa eine Fahrrad-Tageskarte) ist nicht nötig.“

Zu diesen Verkehrsmitteln gehören S-Bahn, U-Bahn, Tram, städtische Busse, der MVV-Regionalbusverkehr sowie integrierte Regionalzüge.

Elektroroller, die nicht klappbar sind, dürfen in München nicht mit in den ÖPNV. Sollte man nachträglich feststellen, dass selbst die zusammengeklappten E-Roller störend sind, werde man die Regelung anpassen, sagt der MVV.

ÖPNV, E-Scooter, MVG

Elektroroller, die nicht klappbar sind, dürfen in München nicht mit in den ÖPNV. (Foto: MVG)

Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.

2 Kommentare

  • Barrierefreiheit und uneingeschrankte Mobilitat im offentlichen Nahverkehr sind fur Menschen mit Behinderung leider nicht immer selbstverstandlich. Welche E-Scooter-Modelle durfen mit in den Bus? Und wie sieht es mit Rollatoren und Rollstuhlen aus?

    • Nein, sind es wirklich leider nicht. In diesem Artikel geht es allerdings um die „anderen“ E-Scooter (also die Elektro-Tretroller, die man jetzt überall in den Städten sieht), nicht um die Rollis, die – das stimmt – eigentlich auch E-Scooter sind. Aber guter Hinweis: Wir bemühen uns gerne, auch dazu eine Übersicht zusammenzustellen!