München
In München hat der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund folgende vorläufige Regel verkündet: „In allen Verkehrsmitteln im MVV werden die kleinen Elektroflitzer in zusammengeklapptem Zustand künftig als „Sache“ behandelt und kostenlos transportiert. Der dazugehörige Akku muss fest im Gerät verbaut sein. Ein separates Ticket (etwa eine Fahrrad-Tageskarte) ist nicht nötig.“
Zu diesen Verkehrsmitteln gehören S-Bahn, U-Bahn, Tram, städtische Busse, der MVV-Regionalbusverkehr sowie integrierte Regionalzüge.
Elektroroller, die nicht klappbar sind, dürfen in München nicht mit in den ÖPNV. Sollte man nachträglich feststellen, dass selbst die zusammengeklappten E-Roller störend sind, werde man die Regelung anpassen, sagt der MVV.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Content Creator Social Media (m/w/d) CSU-Bezirksverband Augsburg in Augsburg |
||
Social Media Manager (Fokus: Community Management Supervision) (w/m/d) – befristete Elternzeitvertretung für 18 Monate Yello Strom GmbH in Köln |
Barrierefreiheit und uneingeschrankte Mobilitat im offentlichen Nahverkehr sind fur Menschen mit Behinderung leider nicht immer selbstverstandlich. Welche E-Scooter-Modelle durfen mit in den Bus? Und wie sieht es mit Rollatoren und Rollstuhlen aus?
Nein, sind es wirklich leider nicht. In diesem Artikel geht es allerdings um die „anderen“ E-Scooter (also die Elektro-Tretroller, die man jetzt überall in den Städten sieht), nicht um die Rollis, die – das stimmt – eigentlich auch E-Scooter sind. Aber guter Hinweis: Wir bemühen uns gerne, auch dazu eine Übersicht zusammenzustellen!