Köln
Da es bislang in Nordrhein-Westfalen noch keine einheitlichen Regeln für E-Scooter gibt, regeln die Kölner Verkehrsbetriebe es zunächst so, dass sie zusammengeklappte Elektroroller als „Sache“ werten.
Das heißt, dass sie „ohne zusätzliches Ticket in Bus und Bahn mitgenommen werden dürfen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen“, erklärt KVB-Sprecher Matthias Pesch gegenüber Mobility Mag.
Wie man in Köln mit größeren Gefährten, die nicht klappbar sind, umgehen wird, ist noch unklar. Es könnte sein, dass sie ähnlich wie Fahrräder behandelt werden. Diese Frage sei aber aktuell noch offen, sagt Pesch.
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