Hamburg
In Hamburg erlaubt der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zusammengeklappte E-Tretroller in allen Verkehrsmitteln. Hier werden sie grundsätzlich wie Handgepäck betrachtet.
E-Scooter, die du nicht zusammenklappen kannst, gelten in S-Bahnen und Bussen als Fahrrad. Das bedeutet: Auf bestimmten Linien oder zu bestimmten Zeiten (Sperrzeiten) darf der Scooter nicht mitfahren.
Auch in den Regionalbahnen in Niedersachsen darfst du kleinere E-Scooter mitnehmen, und zwar jederzeit und ebenfalls kostenlos. Ist dein E-Roller von der Größe her vergleichbar mit einem Fahrrad, wird er auch wie ein Rad behandelt, sagt Silke Seibel von der Pressestelle des HVV.
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In Schleswig-Holstein wiederum gebe es für größere E-Tretroller noch keine abschließende Regelung. Hier darfst du sie also vorerst lediglich zusammengeklappt transportieren. Alles, was nicht klappbar ist, egal ob Segway oder E-Scooter, ist hier vorerst nicht erlaubt.
Dennoch gilt es zu beachten, dass das Personal im Einzelfall das letzte Wort hat, vor allem, wenn der E-Scooter die Sicherheit oder Ordnung gefährdet, andere Fahrgäste belästigt oder der Platz zu knapp ist, gibt Silke Seibel vom HVV zu bedenken: „Die Mitnahme von Fahrgästen, insbesondere mit Kindern in Kinderwagen und mit Rollstuhl, hat Vorrang.“
Barrierefreiheit und uneingeschrankte Mobilitat im offentlichen Nahverkehr sind fur Menschen mit Behinderung leider nicht immer selbstverstandlich. Welche E-Scooter-Modelle durfen mit in den Bus? Und wie sieht es mit Rollatoren und Rollstuhlen aus?
Nein, sind es wirklich leider nicht. In diesem Artikel geht es allerdings um die „anderen“ E-Scooter (also die Elektro-Tretroller, die man jetzt überall in den Städten sieht), nicht um die Rollis, die – das stimmt – eigentlich auch E-Scooter sind. Aber guter Hinweis: Wir bemühen uns gerne, auch dazu eine Übersicht zusammenzustellen!