Hamburg
In Hamburg erlaubt der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zusammengeklappte E-Tretroller in allen Verkehrsmitteln. Hier werden sie grundsätzlich wie Handgepäck betrachtet.
E-Scooter, die du nicht zusammenklappen kannst, gelten in S-Bahnen und Bussen als Fahrrad. Das bedeutet: Auf bestimmten Linien oder zu bestimmten Zeiten (Sperrzeiten) darf der Scooter nicht mitfahren.
Auch in den Regionalbahnen in Niedersachsen darfst du kleinere E-Scooter mitnehmen, und zwar jederzeit und ebenfalls kostenlos. Ist dein E-Roller von der Größe her vergleichbar mit einem Fahrrad, wird er auch wie ein Rad behandelt, sagt Silke Seibel von der Pressestelle des HVV.
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In Schleswig-Holstein wiederum gebe es für größere E-Tretroller noch keine abschließende Regelung. Hier darfst du sie also vorerst lediglich zusammengeklappt transportieren. Alles, was nicht klappbar ist, egal ob Segway oder E-Scooter, ist hier vorerst nicht erlaubt.
Dennoch gilt es zu beachten, dass das Personal im Einzelfall das letzte Wort hat, vor allem, wenn der E-Scooter die Sicherheit oder Ordnung gefährdet, andere Fahrgäste belästigt oder der Platz zu knapp ist, gibt Silke Seibel vom HVV zu bedenken: „Die Mitnahme von Fahrgästen, insbesondere mit Kindern in Kinderwagen und mit Rollstuhl, hat Vorrang.“