Deutsche Bahn
Neben der Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV sind für viele natürlich auch die Regelungen in der Deutschen Bahn interessant. Auf Nachfrage von Mobility Mag sagte ein DB-Sprecher: „Die Mitnahmemöglichkeit von E-Tretrollern als Handgepäck ist kostenfrei möglich. Voraussetzung ist, dass der E-Tretroller zusammengeklappt mitgenommen wird und über oder unter dem Sitz verstaut wird.“
Der Akku muss darüber hinaus während der gesamten Zugfahrt fest installiert bleiben. Auch darfst du deinen E-Scooter nicht an den Steckdosen im Zug laden. Dafür reiche die Leistung nicht aus, hieß es von der DB. Die Bahn erlaubt auch keine Ersatz-Akkus im Zug.
Wenn diese nämlich nicht im Fahrzeug fest installiert sind, gelten die Akkus für die Bahn als Gefahrengut und dürfen deshalb nicht mitgenommen werden.
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Achtung: Du darfst nur zusammenklappbare E-Tretroller in der Bahn mitnehmen. Alle anderen E-Scooter dürfen nicht im Zug mitfahren!
Die DB wird ihre Beförderungsbedingungen für die neuen Elektrokleinstfahrzeuge in den kommenden Wochen offiziell anpassen.