Deutsche Bahn
Neben der Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV sind für viele natürlich auch die Regelungen in der Deutschen Bahn interessant. Auf Nachfrage von Mobility Mag sagte ein DB-Sprecher: „Die Mitnahmemöglichkeit von E-Tretrollern als Handgepäck ist kostenfrei möglich. Voraussetzung ist, dass der E-Tretroller zusammengeklappt mitgenommen wird und über oder unter dem Sitz verstaut wird.“
Der Akku muss darüber hinaus während der gesamten Zugfahrt fest installiert bleiben. Auch darfst du deinen E-Scooter nicht an den Steckdosen im Zug laden. Dafür reiche die Leistung nicht aus, hieß es von der DB. Die Bahn erlaubt auch keine Ersatz-Akkus im Zug.
Wenn diese nämlich nicht im Fahrzeug fest installiert sind, gelten die Akkus für die Bahn als Gefahrengut und dürfen deshalb nicht mitgenommen werden.
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Achtung: Du darfst nur zusammenklappbare E-Tretroller in der Bahn mitnehmen. Alle anderen E-Scooter dürfen nicht im Zug mitfahren!
Die DB wird ihre Beförderungsbedingungen für die neuen Elektrokleinstfahrzeuge in den kommenden Wochen offiziell anpassen.
Barrierefreiheit und uneingeschrankte Mobilitat im offentlichen Nahverkehr sind fur Menschen mit Behinderung leider nicht immer selbstverstandlich. Welche E-Scooter-Modelle durfen mit in den Bus? Und wie sieht es mit Rollatoren und Rollstuhlen aus?
Nein, sind es wirklich leider nicht. In diesem Artikel geht es allerdings um die „anderen“ E-Scooter (also die Elektro-Tretroller, die man jetzt überall in den Städten sieht), nicht um die Rollis, die – das stimmt – eigentlich auch E-Scooter sind. Aber guter Hinweis: Wir bemühen uns gerne, auch dazu eine Übersicht zusammenzustellen!