Stuttgart
In Stuttgart hat der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) noch nicht endgültig beschlossen, wie er die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV regeln will. „Wir schlagen aber Folgendes vor“, sagt Pia Scholz von der VVS-Pressestelle, „E-Scooter, die eingeklappt werden, behandeln wir als Sache (so wie Gepäckstücke oder Falträder auch). Nicht eingeklappte oder nicht einklappbare E-Scooter gelten als Fahrrad.“
Hier gelten dann die gleichen Regelungen zu Sperrzeiten, Größen und Tickets wie aktuell bei Fahrrädern.
Barrierefreiheit und uneingeschrankte Mobilitat im offentlichen Nahverkehr sind fur Menschen mit Behinderung leider nicht immer selbstverstandlich. Welche E-Scooter-Modelle durfen mit in den Bus? Und wie sieht es mit Rollatoren und Rollstuhlen aus?
Nein, sind es wirklich leider nicht. In diesem Artikel geht es allerdings um die „anderen“ E-Scooter (also die Elektro-Tretroller, die man jetzt überall in den Städten sieht), nicht um die Rollis, die – das stimmt – eigentlich auch E-Scooter sind. Aber guter Hinweis: Wir bemühen uns gerne, auch dazu eine Übersicht zusammenzustellen!