Darfst du deinen E-Scooter im ÖPNV mitnehmen? Das Elektrokleinstfahrzeuggesetz erlaubt es grundsätzlich, überlässt die Entscheidung aber den Transportunternehmen. Wir haben darum bei Transportunternehmen in den zehn größten deutschen Städten sowie bei der DB und Flixbus nachgefragt.
Seit dem 15. Juni ist es offiziell. E-Scooter & Co. dürfen nun endlich auf deutschen Straßen fahren. Doch damit ergeben sich auch neue Fragen. Zum Beispiel: Darfst du deinen E-Scooter auch mit in öffentliche Transportmittel nehmen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Die Bundesregierung hat in diesem Fall die Elektrokleinstfahrzeuge als „Sachen“ eingestuft – und nicht etwa als Kraftfahrzeuge – und befürwortet die Mitnahme. Theoretisch dürfen sie also in Bus und Bahn mitgenommen werden. Die letzte Entscheidung liegt aber bei den jeweiligen Transportunternehmen.
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Wir haben deshalb bei Verkehrsbetrieben in den zehn größten deutschen Städten sowie bei der Deutschen Bahn nachgefragt, wie sie es denn mit den Elektrokleinstfahrzeugen in ihren Transportmitteln handhaben.
In vielen Städten gibt es momentan lediglich vorläufige Regeln, da die großen Transportverbände bislang noch keine einheitlichen Standards ausgearbeitet haben. Viele Städte werden sich voraussichtlich an den Empfehlungen des Branchenverbandes, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV), orientieren.
Dieser hatte sich bereits im Mai zum Thema geäußert. Die generelle Empfehlung vom VDV ist: E-Tretroller, die du zusammenklappen kannst, sollten von Transportunternehmen als „Sache“ behandelt werden. Alle anderen E-Tretroller könnten sich von den Mitnahmeregelungen für Fahrräder ableiten.
Dem scheinen die meisten Transportverbände zu folgen. Wie der aktuelle Stand in den zehn größten deutschen Städten sowie bei der Deutschen Bahn ist, fassen wir hier für dich zusammen.
Berlin
In Berlin regelt der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Mitnahme von Elektro-Tretrollern in Bus und Bahn (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Busse und Regionalzüge). Hier hat man sich darauf geeinigt, E-Roller in zusammengeklapptem Zustand als „Sache“ zu werten.
Es gelten also die Regelungen fürs Handgepäck. Hier musst du auch keine zusätzliche Fahrkarte lösen. Die E-Roller fahren also gratis mit. Das gilt allerdings nicht für E-Scooter, die du nicht zusammenklappen kannst. Hier wird, wie auch bei Fahrrädern, eine spezielle Fahrkarte nötig. Auch hier liegt die Entscheidung aber im Zweifelsfall beim Betriebspersonal.
Dies sei die aktuelle Regelung, bis voraussichtlich im Herbst der VBB gemeinsam mit allen Verkehrsunternehmen im Bund die Bestimmungen entsprechend an die neuen Elektrokleinstfahrzeuge anpasse, sagt Elke Krokowski vom VBB.
Übrigens: Die meisten Verkehrsverbünde nutzen den offiziellen Ausdruck „E-Tretroller“, weil sie den Begriff „E-Scooter“ bereits für die Seniorenmobile reserviert haben.
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