Der Hashtag #WirSindMehr ziert seit mehr als einem Jahr Tausende Facebook-Profile. Damit zeigen Nutzer, dass sie gegen rechte Gewalt und Unterdrückung einstehen. Jetzt wurde eine gleichnamige Marke angemeldet. Was ändert sich dadurch rechtlich?
„Human Blood is all one Color.“ Oder zu Deutsch: „Das Blut aller Menschen hat die gleiche Farbe.“ Diese Idee verfolgt Benjamin Hartmann bereits seit knapp fünf Jahren. Der erstgenannte Satz steht als Leitmotiv für seine eigene Marke Human Blood.
Unter diesem Namen vertreibt der Gründer seit 2014 die unterschiedlichsten Kleidungsstücke mit einem klaren Signal: Rassismus, Hass und Diskriminierung haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.
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Gründer meldet #WirSindMehr als Marke an
Nun unterstreicht Hartmann seine Botschaft nochmals deutlicher. Wie? Indem er die Marke #WirSindMehr Mitte Mai beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) als Wortmarke angemeldet hat.
In einem Blog-Post erklärt der Gründer seine Intention deutlicher:
Durch Anmelden der Marke u.a. im Bereich Events, Veranstaltungen aber ebenso Textilien und Werbung soll verhindert werden, dass rechtsradikale, Nazis oder z.B. Mitglieder der offen rassistischen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) den Slogan für sich nutzt. In der Vergangenheit wurden schon häufiger harmlose Slogans der AfD ausgenutzt (z.B. Pepsi Cola), was wir in diesem Fall sehr gerne vermeiden und unterbinden möchten.
Hartmann und sein Unternehmen planen derzeit weder konkrete Events noch eigene Klamotten mit dem Slogan. Sie schreiben aber, dass sie bereit sind, Nutzungslizenzen zu vergeben. Das dadurch eingenommene Geld soll an Nichtregierungsorganisationen (NGO) der Seenotrettung fließen.
Welche rechtlichen Konsequenzen entstehen für Facebook-Nutzer, Demonstranten und Co.?
Zunächst einmal gar keine. Der Grund dafür ist simpel. Im ersten Schritt muss das DPMA die Anmeldung akzeptieren und die Eintragung der Marke ermöglichen.
Im nächsten Schritt würden dann bei der geschäftlichen Verwendung der Wortmarke #WirSindMehr ohne Erlaubnis des Rechte-Inhabers rechtliche Konsequenzen drohen. Das erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem Beitrag.
Entscheidend ist dann noch die Frage, für welche Bereiche die Marke vom DPMA eingetragen worden ist. Laut Antrag handelt es sich dabei um die Klassen 24 (Webstoffe), 16 (Papier, Druck-Erzeugnisse und Fotografien) und 35 (Werbung und Geschäftsführung).
Wer also auf einer Demonstration ein Plakat mit dem Hashtag #WirSindMehr in die Luft hält oder wer sein Facebook-Profil mit dem entsprechenden Filter ziert, muss als Privatperson nichts befürchten. Wer den Slogan auf T-Shirts drucken möchte, kommt ohne Erlaubnis nicht aus.
Ausgenommen davon sind laut Benjamin Hartmann übrigens auf jeden Fall die Veranstalter des kostenlosen Konzerts im September 2018. Sie hatten unter dem Motto „Wir sind mehr“ nach Chemnitz geladen, um gemeinsam ein Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung zu setzen.
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