Designer-Sonnenbrillen, Handtaschen oder auch elektronischen Geräte sind beliebte Urlaubsmitbringsel. Oftmals handelt es sich dabei, bewusst oder unbewusst, um Plagiate. Gewisse Fälschungen sind dabei als Souvernirs offenbar besonders beliebt. Welche das sind, zeigen wir dir hier.
Die Gucci-Sonnenbrille, die Handtasche von Louis Vuitton oder die Nike-Sneaker – jedes Jahr beschlagnahmt der deutsche Zoll Waren in Millionenhöhe an deutschen Flughäfen. Doch der Kauf und Besitz von gefälschter Ware im Urlaub ist nicht grundsätzlich verboten.
Schließlich ist es jedem selbst überlassen, ob er tausende von Euro für das Original zahlen oder lieber mit einer sehr viel günstigeren – und oft täuschend echt aussehenden – Fälschung herumlaufen möchte.
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Plagiate für Privatgebrauch erlaubt
Doch wer Urlaubsmitbringsel im Gepäck hat, muss – egal ob Plagiat oder nicht – gewisse Grenzwerte für Mengen und Geldwert beachten.
Wenn du also Souvenirs aus Nicht-EU-Ländern einführst, sind diese nur dann abgabenfrei, wenn sie einen Wert von maximal 430 Euro nicht überschreiten. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Urlauber dem Zoll melden, und zwar bevor sie durch das grüne Tor am Flughafen gehen.
Wichtig ist jedoch, dass die Ware ausschließlich zum privaten Gebrauch gedacht ist. Sobald der Zoll unternehmerische Absichten vermutet, kann er die Ware beschlagnahmen.
Was der Zoll an Fälschungen aus diesen nicht angemeldeten Waren einbehalten hat, hat er jetzt in seiner Jahresbilanz veröffentlicht. Wir zeigen dir anhand dessen die Fälschungen, die die Deutschen am liebsten aus dem Urlaub mitbringen.
Platz 11: Tabakerzeugnisse
Zigaretten, Zigarren, Shishas oder elektronische Zigaretten zählen zu den beliebten Tabakerzeugnissen, die Deutsche aus dem Urlaub mitbringen. Im vergangenen Jahr hat der deutsche Zoll Tabakartikel im Wert von insgesamt 10.424 Euro beschlagnahmt.
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