Die Europawahl ist vorbei und die digitale Generation hat abgestimmt. Die „Altparteien“ haben massive Verluste erlitten. Jetzt hat sich auch Annegret Kramp-Karrenbauer zu den Geschehnissen rund um die Wahl geäußert. Dabei fordert die CDU-Chefin eigentlich nichts anderes als die Einschränkung der freien Meinungsäußerung im Internet. Ein Kommentar.
Noch nicht einmal eine Woche ist es her, dass wir den 70. Geburtstag der deutschen Verfassung gefeiert haben. Seit dem 23. Mai 1949 dient das Grundgesetz als rechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes sind die sogenannten Grundrechte verankert. Darunter versteht man allgemein die Rechte eines jeden Menschen und Staatsbürgers gegenüber den Entscheidern im Land.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Content Creator Social Media (m/w/d) CSU-Bezirksverband Augsburg in Augsburg |
||
Social Media Manager (Fokus: Community Management Supervision) (w/m/d) – befristete Elternzeitvertretung für 18 Monate Yello Strom GmbH in Köln |
Der fünfte Artikel des Grundgesetzes dreht sich um die „Freiheit von Meinung, Kunst und Wissenschaft“ in Deutschland. Im ersten Absatz steht im Wortlaut:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Gibt es Unterschiede zwischen digitaler und analoger Meinungsäußerung?
Konkret hat der fünfte Artikel des Grundgesetzes zur Folge, dass jeder Bürger seine Meinung zu einem bestimmten Thema äußern darf. Ob das nun die Einstellung zu Verbrennungsmotoren oder zur besten Biermarke des Landes ist, darf keinen Unterschied machen.
Offenbar jedoch gibt es eine Ausnahme: (Kritische) Meinungsäußerungen vor oder im Wahlkampf. Das auf jeden Fall hat Annegret Kramp-Karrenbauer gestern auf ihrem Twitter-Account verlauten lassen.
Es ist absurd, mir zu unterstellen, Meinungsäußerungen regulieren zu wollen. Meinungsfreiheit ist hohes Gut in der Demokratie. Worüber wir aber sprechen müssen, sind Regeln, die im Wahlkampf gelten. #Rezo #Youtuber
— A. Kramp-Karrenbauer (@akk) 27. Mai 2019
Dabei stellen die Tweets der CDU-Chefin eigentlich nur eine Klarstellung zu ihren Aussagen auf einer Pressekonferenz dar.
CDU-Chefin @akk will nach Anti-#CDU, #SPD & #AfD-Wahlaufruf von @rezomusik „offensiv“ über die Frage nachdenken, ob Meinungsäußerungen von Influencer*innen reguliert werden müssen. Nach #Artikel13, #Uploadfilter & Co. tobt jetzt das Netz. Viele schreiben: #Zensur! ? pic.twitter.com/pPmaCZKWv0
— Change.org DE (@ChangeGER) 27. Mai 2019
Besser wurde die Situation dadurch jedoch nicht unbedingt.
Sie stellte die Frage, was los wäre, wenn mehrere Zeitungsredaktionen vor der Wahl einen Aufruf starten würden, nicht die CDU und SPD zu wählen? „Das wäre klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen“, erklärt Annegret Kramp-Karrenbauer.
Im Bezug auf das aufmerksamkeitsstarke YouTube-Video von Rezo schob die CDU-Chefin nach: „Was sind eigentlich Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten eigentlich für den digitalen Bereich, ja oder nein.“
Diese Diskussion wolle die CDU deshalb auch „sehr offensiv angehen.“
Dabei hatte Rezo gar keinen Aufruf gestartet. Es war vielmehr eine Bitte, wenn auch eine sehr offensive. So hatte er es am Ende seines Videos auch formuliert: „Es ist meine demokratische Pflicht, euch zu bitten: Wählt bitte nicht SPD. Wählt bitte nicht die CDU. Wählt bitte nicht die CSU. Und schon gar nicht die AfD.“
Will Annegret Kramp-Karrenbauer die Meinungsäußerung nun regulieren?
Was es dabei anzugehen gilt, ist schleierhaft. Der oben zitierte fünfte Artikel des Grundgesetzes erlaubt es jedem Bürger, seine Meinung zu äußern. Ob das nun eine einzelne Person oder ein Zusammenschluss ist, macht keinen Unterschied.
Auch macht es keinen Unterschied, ob die Meinungsäußerung gedruckt in einer Zeitung steht oder digital in einem Video abrufbar ist. Und zuletzt spielt auch der Zeitpunkt keine Rolle. Gerade die Einschränkung „im Wahlkampf“ ist irreführend. Genau dann soll doch über die politische Zukunft diskutiert werden.
Wer also versucht, die Demokratie und pluralistische Meinungen durch Regulierungen zu beschränken, hat nicht verstanden, worum es in der Demokratie geht.
Auch interessant:
Ja wo kämen wir denn hin wenn man über 55 YouTuber .. ähm Promis dazu bringen würde eine Wahlempfehlung für die CDU abzugeben. Und stell Dir vor dann würde auch noch CDU im Impressum stehen. Würden die NICHT, machen wäre doch Manipulativ oder? #AKK
Quelle: http://www.unterstuetzt-merkel.de/prominente