Jetzt ist es offiziell. Der Bundesrat hat den Weg für E-Scooter in Deutschland freigemacht. Allerdings mit einigen Änderungen zum ursprünglichen Gesetzesentwurf.
Straßen frei, hier kommen die E-Roller!
Der Bundesrat hat heute über die Elektrokleinstfahrzeugverordnung abgestimmt. Die Mehrheit stimmte der Verordnung zu. Damit dürfen Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter nun bald schon offiziell auf deutschen Straßen fahren.
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Nachdem das Bundesverkehrsministerium um Verkehrsminister Andreas Scheuer im Oktober 2018 das Gesetz auf den Weg gebracht hatten, hatte die EU das Gesetz im Frühjahr 2019 durchgewunken.
Die nächste Instanz war heute die Abstimmung im Bundesrat. Die Ländervertreter nickten die Verordnung zwar ab, allerdings mit einigen Änderungen, die die Bundesregierung jetzt umsetzen muss.
Gehwege bleiben tabu
Der größte Streitpunkt war der Kampf um die Bürgersteige. Die ursprüngliche Regelung hatte vorgesehen, dass E-Scooter, die bis zu zwölf Kilometer pro Stunde fahren, auf Gehwegen fahren dürfen. Die schnelleren E-Roller sollten nur auf Radwegen erlaubt sein.
Das schien vielen zu riskant. Nach zahlreichen Protesten lenkte Scheuer schon vor der Abstimmung ein. Damit bleibt es also dabei: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Sie müssen auf Radwege oder gegebenenfalls Straßen ausweichen.
Mindestalter auf 14 Jahre festgesetzt
Der zweite Diskussionspunkt war das Mindestalter zum Fahren der E-Scooter gewesen. Dieses wurde nun auf 14 Jahre festgesetzt. Ursprünglich sollten die „langsamen“ Roller (mit maximal zwölf Kilometer pro Stunde) schon ab zwölf Jahren erlaubt sein.
Diese Unterscheidung von E-Rollern nach Tempo hat der Bundesrat nun komplett aufgehoben. Die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter liegt generell bei 20 Kilometer pro Stunde, das Mindestalter bei 14. Der Vorschlag, das Alter auf 15 Jahre zu heben und einen Mofaführerschein zu verlangen, wurde abgelehnt.
Auch eine Helmpflicht wird es bei den Elektrorollern nicht geben, dafür aber – anders als beim Fahrrad oder Pedelec – eine Versicherungspflicht.
E-Scooter noch in diesem Sommer
Jetzt steht nur noch eine Abstimmung im Bundeskabinett aus. Der Bundestag muss nicht mehr zustimmen. Theoretisch könnte das Bundeskabinett schon in der kommenden Woche über das Gesetz abstimmen.
Damit ist fast klar: Du darfst höchstwahrscheinlich schon ab diesem Sommer mit deinem E-Roller durch die Stadt cruisen.
Für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Haltestange, wie Elektro-Skateboards, Monoboards und auch viele Hoverboards, hatte die Bundesregierung eine Sondergenehmigung beantragt.
Da diese nicht durch den Bundesrat muss, hofft die Regierung, dass auch diese Boards noch in diesem Sommer auf deutschen Straßen fahren dürfen.
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