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Taxirevolution? Die wichtigsten Fakten zum PBeFG

4. Keine Rückkehrpflicht für Mietwagen

Die Rückkehrpflicht ist eins der seltsamsten Auswüchse des aktuellen Personenbeförderungsgesetzes. Sie besagt, dass Mietwagen nur am Betriebssitz des Unternehmens bestellt werden dürfen. Auch muss der Wagen nach jeder Fahrt ohne Umwege wieder zu diesem Betriebssitz zurückfahren.

Das soll Taxifahrern einen Vorteil bescheren. Lediglich Taxis dürfen demnach nämlich spontan und von überall bestellt und angehalten werden.

Bei On-Demand-Mobility ergibt das wiederum nur beschränkt Sinn. Genau daher soll die Rückkehrpflicht daher auch für Mietwagen mit Ridepooling aufgehoben werden.

Begründung: Die Rückkehrpflicht verursache sinnlose Leerfahrten. Es sei effizienter und umweltfreundlicher, wenn sie beim Ridepooling vermieden würden.

Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.