2. Ridepooling muss genehmigt werden
Wer dagegen ein unabhängiges privates Ridepooling-Angebot aufziehen möchte, muss dafür eine Genehmigung einholen.
Nach den Eckpunkten von Bundesverkehrsminister Scheuer würden damit zum Teil andere Auflagen und andere Steuern für private und kommunale Anbieter fällig.
Gleichzeitig heißt es im Eckpapier: Wenn ein Unternehmen selbst keine Fahrdienste zur Verfügung stellt, sondern diese nur vermittelt, dann werden diese Plattformen trotzdem als Fahrdienstanbieter gewertet und ihr Angebot muss genehmigt werden.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Content Creator Social Media (m/w/d) CSU-Bezirksverband Augsburg in Augsburg |
||
Social Media Manager (Fokus: Community Management Supervision) (w/m/d) – befristete Elternzeitvertretung für 18 Monate Yello Strom GmbH in Köln |
Das würde On-Demand-Anbieter wie Uber oder Cabify betreffen.