2. Ridepooling muss genehmigt werden
Wer dagegen ein unabhängiges privates Ridepooling-Angebot aufziehen möchte, muss dafür eine Genehmigung einholen.
Nach den Eckpunkten von Bundesverkehrsminister Scheuer würden damit zum Teil andere Auflagen und andere Steuern für private und kommunale Anbieter fällig.
Gleichzeitig heißt es im Eckpapier: Wenn ein Unternehmen selbst keine Fahrdienste zur Verfügung stellt, sondern diese nur vermittelt, dann werden diese Plattformen trotzdem als Fahrdienstanbieter gewertet und ihr Angebot muss genehmigt werden.
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Das würde On-Demand-Anbieter wie Uber oder Cabify betreffen.