Taxifahrer demonstrieren, Mobilitätsunternehmen klagen vor Gericht, Verbraucher sind verwirrt. Neue Mobilitätsdienste von Uber bis Moia haben die Transportsituation in Deutschland stark aufgemischt. Für mehr Klarheit soll jetzt eine Neuerung im Personenbeförderungsgesetz sorgen. Wir stellen euch die wichtigsten Eckpunkte daraus vor.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ist ein vielbeschäftigter Mann in diesen Tagen. Er versucht nicht nur gerade eine neue Regelung für Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland zu schaffen. An anderer Front kämpft er aktuell auch für eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBeFG).
Dadurch möchte er neue Mobilitätsangebote wie Ridepooling und On-Demand-Mobilität gesetzlich besser integrieren. Im Februar 2019 brachte Scheuer dazu ein Eckpunktpapier heraus. Darin erklärt er, wie er sich die Mobilität der Zukunft in Deutschland vorstellt.
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Kritik von allen Seiten
Mit seiner Vision hat er aber nicht nur Zustimmung, sondern auch viel Kritik geerntet.
Dem Branchenverband Bitkom geht die Novellierung zum Beispiel an einigen Stellen nicht weit genug. Taxiverbände wiederum befürchten, dass On-Demand-Dienste wie Uber ihnen gleichgestellt werden, ohne die gleichen Auflagen erfüllen zu müssen. Viele sagen auch, eigentlich gebe es effizientes Ridepooling schon – und zwar in Form von Taxis.
Ridepooling-Anbieter wie Moia sagen schließlich, sie seien weder Taxi noch ÖPNV. Sie wünschten sich durch Neuerungen im PBeFG einfach rechtliche Klarheit.
Was genau besagt also dieses Eckpunktpapier zum Personenbeförderungsgesetz? Wir fassen die wichtigsten Punkte daraus zusammen.
1. Ridepooling wird zu ÖPNV
Nach dem Eckpunktpapier soll Ridepooling dem öffentlichen Nahverkehr gleichgestellt werden. Das befreit die Anbieter von einigen Auflagen. So müssten sie keine festen Haltestellen mehr ansteuern und auch keinen festen Fahrplantakt mehr einhalten.
Damit stärkt man natürlich On-Demand-Angebote.
Wichtig: Das soll laut Eckpunktpapier nur für Ridepooling-Dienste von kommunalen Anbietern gelten.
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