Das letzte Wort in Sachen Elektrokleinstfahrzeuge ist noch nicht gesprochen. Am 8. Mai hat der Verkehrsaussschuss im Deutschen Bundestag das Thema diskutiert. Ein Ergebnis: E-Scooter werden wohl doch nicht auf Gehwegen fahren dürfen.
Es war die FDP, die zur Diskussion geladen hatte. Mit ihrem Antrag „E-Scooter und Hoverboards jetzt bürgerfreundlich zulassen – Flexible Mobilität schnell und innovativ ermöglichen“ sollte es vor allem darum gehen, die Zulassung der verschiedenen Elektrokleinstfahrzeugen zu ermöglichen.
Heiß diskutiert: Dürfen E-Scooter auf Gehwegen fahren?
Das war aber eher am Rande Thema. Sehr viel heißer diskutiert wurde eine ganz andere Frage. Dürfen E-Scooter auf Bürgersteigen fahren? Der aktuelle Entwurf sagt: Ja – wenn sie nicht schneller als zwölf Kilometer pro Stunde fahren.
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Das hat bei vielen Interessengruppen für Ärger gesorgt. Der Blinden- und Sehbehindertenverband sieht dies zum Beispiel als große Gefahr für blinde und sehbehinderte Fußgänger.
Generell seien zwölf Kilometer pro Stunde zu schnell, um sich den Gehweg mit Fußgängern zu teilen, sagen viele Fachleute.
Siegfried Brockmann, Leiter der Abteilung Unfallforschung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rechnete vor: „Bei einem Aufprall mit zwölf Kilometer pro Stunde auf einen stehenden Fußgänger bedeutet dies je nach Gewicht und konkreter Konstellation eine Kraft von rund 150 Kilogramm, also sechs handelsüblichen Zementsäcken.”
Verkehrsminister Andreas Scheuer hatte hier schon vor einigen Tagen eingelenkt. E-Scooter werden also höchstwahrscheinlich doch nicht auf Gehwegen fahren dürfen.
Darüber hinaus sollen Kommunen wohl künftig selbst entscheiden können, ob sie die E-Tretroller in Einzelfällen von bestimmten Verkehrswegen verbannen möchten.
Mofaführerschein für Jugendliche auf E-Scootern?
Doch der Streit um den Gehweg war nicht das einzige Thema im Verkehrsausschuss.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verwies darauf, dass Fahrzeuge, die ohne Muskelkraft angetrieben werden und schneller als sechs Kilometer pro Stunde (Schrittgeschwindigkeit) fahren, unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen.
Man könnte sich also beim Fahren auf den E-Scootern nicht über die Haftpflichtversicherung absichern.
Das würde auch eine Reihe von anderen Regulierungen für die Roller mit sich bringen, die viele aktuelle E-Scooter nicht erfüllen. Wer also jetzt schon einen E-Scooter hat, könnte damit im Prinzip auf Elektroschrott sitzen.
Und dann machen sich Experten der Verkehrswacht und vom Verkehrssicherheitsrat auch noch Sorgen um „helmose“ Kinder auf den E-Scootern, die schneller als zwölf Kilometer pro Stunde fahren können.
Ihr Vorschlag: Man sollte das Mindestalter für diese E-Roller-Klasse von aktuell 14 auf 15 Jahre erhöhen und einen Mofaführerschein verlangen.
Die Befürchtung ist wohl, dass Jugendliche zu wild auf den Scootern herumfahren und dabei sowohl sich selbst als auch andere verletzten könnten.
Und was ist mit E-Boards?
Nach all dem sieht es ziemlich schlecht für alle anderen E-Boards aus. Denn nach dem aktuellen Gesetzesentwurf sind die EKF nämlich nur dann im deutschen Straßenverkehr zulässig, wenn sie ganz bestimmte Bedingungen erfüllen. Eine davon ist, dass die Fahrzeuge eine Haltestange haben müssen.
Bei E-Scootern ist das kein Problem. Für die meisten Hoverboards, Monoboards und E-Skateboards aber schon.
Die FDP forderte daher, dass man die EKF in unterschiedliche Kategorien einteilen könnte. Die stangenfreien Boards sollten wie Inlineskater in die „Freizeitklasse“ fallen und damit als Sonderfahrzeuge auch auf Gehwegen zugelassen werden.
Ob sich dieser Vorschlag in irgendeiner Form durchsetzt, ist unklar. Gerade wenn die E-Roller vom Gehweg verbannt werden, scheint es ziemlich unwahrscheinlich, dass dann im Gegenzug E-Boards zugelassen werden.
Als Kraftfahrzeuge auf dem Fahrradweg müssten sie dagegen wieder viele Auflagen erfüllen, die praktisch ziemlich absurd sein könnten. Die Bundesregierung hatte aber bereits eine Ausnahmeverordnung für die Boards ohne Haltestange auf den Weg gebracht. Genau Details sind dazu aber nicht bekannt.
Es bleibt also weiter spannend. Der Bundesrat stimmt am 17. Mai über die EKFV ab. Dann wird sich zeigen, was am Ende erlaubt wird und was nicht.
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