Wirtschaft

Mit diesen Tipps sorgst du für bessere Verträge

Vertrag aufsetzen
geschrieben von Carsten Lexa

Willst du gut mit Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern? Dann verwende wohl durchdachte Verträge. Denn diese stärken das partnerschaftliche Verhältnis zu deinen Geschäftspartnern und helfen bei der Verhinderung von Streitigkeiten.

Der größte Fehler, den du machen kannst, ist die Unterzeichnung eines Standardvertrags, ohne über seinen Inhalt nachzudenken. Ein wohl überlegter und gut formulierter Vertrag dagegen stärkt die geschäftliche Beziehung, an dem du dich jederzeit orientieren kannst. Und darüber hinaus berücksichtigt er die Besonderheiten der jeweiligen Beziehung zwischen deinem Unternehmen und deinen Partnern.

Was mit vielen Verträgen nicht in Ordnung ist

Ein Vertrag wird hervorgeholt, wenn irgendetwas in der Geschäftsbeziehung „schief läuft“. Das ist dann jedoch regelmäßig auch der Moment, in dem die Parteien realisieren, dass in dem Vertrag bestimmte Details nicht geregelt sind.


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Das Fehlen dieser Details macht aber alles ungewiss. Menschen sehen, hören und verstehen Dinge unterschiedlich; jeder hat andere Vorstellungen von bestimmten Begriffen und Ausdrücken. Meiner Erfahrung nach haben mehr als zwei Drittel der geschlossenen Verträge „unvollständige“ Regelungen.

Ein solcher schlecht gestalteter Vertrag führt dann zu Diskussionen und am Ende zu Streit darüber, was vereinbart wurde.

Vertrag aufsetzen: Standardmuster sind keine Lösung

Verträge, die von Startups verwendet werden, basieren oftmals auf Standards oder Mustern – sei es auf Vertragsmustern aus dem Internet, sei es, weil man den Vertrag von jemand anderem als Vorlage erhalten hat.

Der Nutzen so eines Vertrages aber, der überhaupt nicht die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt, ist mehr als fraglich: Ein Vertrag soll doch gerade einen bestimmten Fall regeln!

Im (besten) Fall ist so ein Standardvertrag einfach nur nicht durchsetzbar (wobei fraglich ist, ob das wirklich der „beste“ Fall ist), im (schlechtesten) Fall einfach nur völlig nutzlos.

Mit diesen Tipps zu besseren Verträgen

Solltest du also sofort einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn du einen guten Vertrag aufsetzen möchtest? Meiner Meinung nach ist das natürlich immer eine Option (was soll ich auch als Anwalt anderes sagen).

Allerdings gibt es eine Reihe von Punkte, die – wenn sie beachtet werden würden – einen Vertrag sofort besser machen. Und dazu muss man kein Jurist sein bzw. braucht keinen Anwalt. Nachfolgend gebe ich dir zehn Tipps an die Hand, die du bei Verträgen beachtest solltest.

1. Vorgeschichte beachten

Jeder Vertrag hat eine Vorgeschichte, das heißt einen Hintergrund zur Entstehung und zu den Absichten der Parteien im Rahmen der Geschäftsbeziehung. Schreibt man sie nieder, dann kann man im Falle eines Streits auf diese Vorgeschichte zurückgreifen und Regelungen, die in dem Vertrag enthalten sind, mit Blick auf die Vorgeschichte interpretieren bzw. auslegen.

Ein guter Platz, um die Vorgeschichte darzustellen, ist die sog. „Präambel“ am Beginn des Vertragstextes. Hier muss die Vorgeschichte nicht unbedingt vollständig dargestellt werden. Du kannst dich lediglich auf einzelne wichtige Aspekte konzentrieren.

2. Klare Sprache verwenden

Vertragsparteien wissen nach einiger Zeit nicht mehr, was mit einer Regelung in einem Vertrag beabsichtigt oder gemeint war. Dann kommt es darauf an, was beim Vertrag aufsetzen niedergeschrieben wurde – maßgeblich ist also der Wortlaut.

Eine klare Sprache hilft, Missverständnisse zu vermeiden, weshalb die Ausdrucksweise präzise und die Satzstrukturen klar sein müssen. Umgangssprache ist zu vermeiden, bestimmte Begriffe sind zu erläutern.

Im Zweifel muss auch ein unbeteiligter Dritter ohne Nachfragen wissen, was mit einer bestimmten Regelung gemeint ist. Und schließlich ist darauf zu achten, dass sich keine Widersprüche zwischen einzelnen Regelungen ergeben.

3. Leistung und Gegenleistung definieren

Du solltest immer im Hinterkopf haben, dass im Zweifel ein Dritter, der die Vertragsparteien nicht kennt (zum Beispiel ein Richter oder Mediator), die Details des Vertrags verstehen muss. Es sollte klar ersichtlich sein, was jede Partei im Rahmen des Vertrages leisten soll, also was diese im Rahmen des Vertrags „machen muss“.

Deshalb müssen die Leistungen der Parteien genau beschrieben sein, und zwar so, dass sie sich vollständig aus dem Vertrag selbst ergeben. Dabei ist zu bedenken, dass regelmäßig jeder Partei Leistungen zuzuordnen sind, auch wenn diese vielleicht nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. dazu zählen etwa Tätigkeiten, Zahlungen, Mitwirkungshandlungen oder ähnliches.

Und du solltest nicht vergessen, dass je nach Vertragstyp auch das Gesetz Leistungen vorgibt, die jedoch nicht immer benötigt werden. Diese sind dann auszuschließen, sofern das möglich ist.

4. Nachträgliche Änderung von Umständen bedenken

Umstände, die den Parteien für einen Vertrag wichtig sind, können sich ändern. Dies können äußere Umstände oder durch neue Erkenntnisse sein, die für die Parteien bedeutsam sind.

Manchmal ergibt sich während der Vertragsausführung Änderungsbedarf. Und manchmal werden bestimmte Aspekte einfach von den Parteien nicht bedacht und erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt.

Verträge müssen dies berücksichtigen, sei es durch Klauseln zur Änderung von Regelungen, sei es – wenn gar nichts anderes mehr geht – durch die Möglichkeit einer vorgezogenen Kündigung von Seiten einer oder allen Parteien.

5. Beginn und Ende festlegen

Besonders bei langlaufenden Verträgen ist beim Vertrag aufsetzen genau zu regeln, wann die Vertragslaufzeit beginnt und endet, insbesondere wenn sich nachträgliche Änderungen des Vertrages ergeben. Beginn der Laufzeit kann sein mit Vertragsunterzeichnung, mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses oder zu einem bestimmen Zeitpunkt.

Ebenso ist auch regelmäßig an die Folgen zu denken, wenn die Parteien schon Handlungen mit Blick auf die Vertragserfüllung vorgenommen haben, der Vertrag selbst aber noch nicht begonnen hatte. Und für das Ende der Vertragslaufzeit kann beispielsweise die Beschreibung eines Ereignisses erforderlich sein, oder einfach das Erreichen eines bestimmten Zeitpunkts.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass für die Parteien aus dem Vertrag ersichtlich wird, wann der Vertrag endet.

Übrigens: Nur weil der Vertrag endet heißt das noch nicht, dass dann auch die Erbringung der Leistung(en) endet.

6. Möglichkeiten zum Lösen des Vertrags berücksichtigen

Manchmal ist es erforderlich, sich von einem Vertrag wieder zu lösen. Dann sollte jedoch jedem klar sein, welche Möglichkeiten dazu bestehen. Zu denken ist beispielsweise an eine Kündigung und die dazu erforderlichen Umstände und Voraussetzungen oder an einen Rücktritt.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die entsprechenden Fristen und die Folgen des Abwartens der geregelten Fristen den Parteien klar sind. Darüber hinaus solltest du im Vorfeld bedenken, welche Folgen sich durch das Lösen ergeben, beispielsweise wenn schon eine Partei Leistungen erbracht hat.

7. Ansprechpartner bestimmen

Ansprechpartner zu sein, bedeutet nicht nur, dass mit diesem Abläufe besprochen oder Schwierigkeiten diskutiert werden. Es kann auch bedeuten, dass der Ansprechpartner stellvertretend für den Vertragspartner steht, wenn Erklärungen ausgesprochen oder Mitteilungen gemacht werden.

In diesem Zusammenhang muss auch bedacht werden, was zu tun ist, wenn ein einmal festgelegter Ansprechpartner wegfällt oder wenn in einem Unternehmen Zuständigkeiten wechseln.

8. Kostentragung regeln

Wichtig für jeden Vertragspartner ist die Frage, welche Kosten er im Hinblick auf den Vertrag zu tragen hat. Dabei solltest du dabei an die Kosten für die Erstellung eines Vertrages denken sowie an dessen Prüfung und Änderung, beispielsweise durch das Einschalten eines Rechtsanwalts.

Zu berücksichtigen sind aber auch Kosten für Dritte wie ein Notar oder ein staatliches Register, insbesondere wenn ein Auslandsbezug vorhanden ist und die dortigen Kostenstrukturen sich von denen in Deutschland unterscheiden.

Denn schließlich sind auch Kosten für die Überwachung der Vertragsdurchführung nicht zu vernachlässigen.

9. Für den Fall eines Streits vorsorgen

Drei Dinge solltest du beachten, um für den Fall eines Streits vorzusorgen: Wo wird ein Streit entschieden, wird ein ordentliches Gericht oder ein Schiedsgericht befasst (oder kommt ein Mediationsverfahren zur Anwendung) und welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung.

Letzteres ist insbesondere dann wichtig, wenn die Parteien aus verschiedenen Ländern kommen bzw. die Anknüpfungspunkte für die Erbringung der Leistung sich in unterschiedlichen Ländern befinden.

Schließlich sollte man bei zweisprachigen Verträgen noch daran denken zu klären, welche sprachliche Version Priorität hat.

10. Eigene Meinung bei Vertragsauslegung zweitrangig

Es sollte niemals vergessen werden: Die eigene Meinung ist bei der Frage, wie ein Vertrag zu verstehen und zu interpretieren ist, zweitrangig.

Derjenige, der einen Disput entscheiden muss, liest einen Vertrag regelmäßig unbedarft, ohne die Vorkenntnisse der Parteien und so neutral wie möglich.

Sind bestimmte Ansichten entscheidend oder kommt es auf bestimmte Regelungen oder Definitionen an, dann müssen diese für einen Dritten aus dem Vertrag erkennbar sein.

Muss man erst bei einer Partei deswegen nachfragen, dann sind Schwierigkeiten vorprogrammiert, wenn die andere Partei eine andere Meinung hat und sich keine Anhaltspunkte für eine bestimmte Ansicht aus dem Vertrag ergeben.

Fazit

Man muss kein Jurist sein, um Verträge „besser“ zu machen. Oftmals genügt sorgfältiges Lesen des Vertragstextes, die präzise Darstellung im Vertrag von dem, was die Parteien regeln wollen, sowie die Beherzigung der oben genannten zehn Punkte.

Viele typische Fehler kannst du leicht vermeiden. Und das ist schon mal ein ausgezeichneter Anfang.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.

3 Kommentare

  • Ich denke auch wenn darauf geachtet wird eine klare Sprache zu verwenden, wenn man einen Vertrag aufsetzt, ist es oft von großer Bedeutung, dass man einen Notar hinzuzieht. Dieser kann dann beglaubigen, dass beide Parteien die vereinbarten Regelungen wirklich so miteinander bestimmt haben. Vor allem wenn der Vertrag mit einem Unbekannten eingegangen wird, ist ein Notar hilfreich!

    • Liebe Ulrike,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Ich kann verstehen, wenn du der Ansicht bist, dass ein Notar immer hinzugezogen werden sollte. Ich selbst jedoch vertrete als Anwalt eine etwas andere Meinung und werde kurz versuchen, diese darzustellen.
      Die Hinzuziehung eines Notars hat der Gesetzgeber deshalb bei einigen Rechtsgeschäften im Sinn, weil er diese als so einschneidend ansieht, dass die Parteien einen neutralen rechtlichen „Berater & Erklärer“ zur Seite gestellt bekommen sollen. Der Notar beurkundet dann das, was die Parteien wollen, und damit hat man dann auch anhand der Urkunde einen Beweis für das Vereinbarte.
      Und genau hier setze ich an: Wenn die Parteien einen „ordentlichen“ Vertrag verwenden, dann ist in meinen Augen kein Notar erforderlich. Regelmäßig werden bei wichtigen Verträgen sowieso die Parteien von Anwälten beraten, so dass man sich die zusätzlichen Kosten für einen Notar sparen kann. Und aufgrund des schriftlichen Vertrages ist dann auch klar, was die Parteien wollen – und man kann es jederzeit im Vertrag nachlesen.
      Natürlich kann man nun sagen, dass ich als Anwalt diese Meinung haben muss, den wir Anwälte wollen ja auch was verdienen. Ich bleibe aber dennoch bei meiner Meinung, denn ich denke, dass die zusätzlichen Kosten eines Notares in meinem obigen Beispiel den nicht vorhandenen Nutzen (ein Notar berät ja genauso wie ein Anwalt, wobei der Anwalt sogar nur den Parteiinteressen verpflichtet ist und nicht neutral berät) eben nicht decken.
      Ein anderer Fall liegt dann vor, wenn ein Notar verpflichtend eingeschaltet werden muss. Dann stellt sich die Frage, ob man einen Anwalt braucht. Das jedoch können letztendlich nur die Parteien beantworten, ob sie einen Berater an ihrer Seite wollen oder nicht.
      Viele Grüße, Carsten Lexa

  • Ich glaube eventuell anfallende Kosten für einen Notar lohnen sich aber oft. Gerade Laien haben oft gar keine Ahnung, wie man einen Vertrag richtig aufsetzt. Wenden Sie sich dann an das jeweilige Notariat, wird ihnen geholfen den Kaufvertrag anhand ihrer individuellen Bedürfnisse aufzusetzen!