Ist ein Produkt gut oder schlecht bewertet? Die Antwort auf diese Frage entscheidet in Online-Shops häufig über den Kauf. Deshalb ist es aus Kundensicht erfreulich, dass bezahlte Amazon-Bewertungen nun deutlich gekennzeichnet werden müssen.
Über die Relevanz von persönlichen Empfehlungen und Tipps sind sich fast alle Nutzer und Unternehmen bewusst. Wenn dir ein Freund oder Familienmitglied ein Produkt oder eine Dienstleistung empfiehlt, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Kaufs deutlich an.
Und wenn gerade keine persönliche Meinung vorhanden ist? Dann schauen wir in Online-Shops, was andere Nutzer über unser Objekt der Begierde denken. Hat ein Produkt Hunderte oder Tausende Vier- oder Fünf-Sterne-Bewertungen, kann das Produkt eigentlich gar nicht schlecht sein.
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Gekaufte Amazon-Bewertungen täuschen Authentizität vor
Oder doch? Was vielen Nutzern nicht bewusst ist, weil sie es nicht wissen können, ist, dass Unternehmen und Drittanbieter andere angebliche Kunden für positive Amazon-Bewertungen bezahlen.
Das heißt im Klartext: Es gibt Portale, die potenzielle Kunden an Unternehmen vermitteln. Diese angeblichen Kunden erhalten das Produkt, testen es und hinterlassen eine positive Bewertung im Online-Shop. Im Gegenzug erhalten die Tester das Produkt komplett kostenlos oder müssen nur einen kleinen Zuschlag zahlen.
Das Problem an dieser Thematik ist, dass diese Form der gekauften Bewertungen häufig nicht gekennzeichnet ist. Der Nutzer weiß also nicht, dass hinter einer Rezension ein kommerzieller Zweck steht und keine ehrliche Meinung zu erwarten ist. Das verfälscht die Ergebnisse und beeinflusst die Kaufentscheidung.
Insbesondere bei Produkten mit wenigen Bewertungen macht es einen großen Unterschied, ob das Rating bei 4,3 Sternen oder 3,2 Sternen liegt. Im Bereich von 20 oder 30 Bewertungen haben fünf oder zehn gekaufte Bewertungen einen großen Einfluss.
Oberlandesgericht Frankfurt stimmt Amazon zu
Um genau diese Probleme in Zukunft zu unterbinden, hat Amazon einen Drittanbieter für gekaufte Bewertungen verklagt. Nachdem das zuständige Landgericht die Klage in erster Instanz zurückgewiesen hatte, gab das Oberlandesgericht Frankfurt Amazon Recht.
Demnach handle ein Unternehmen unlauter, wenn der kommerzielle Zweck der eingestellten Produktrezensionen nicht kenntlich gemacht werde. Die Grundlage für diese Bewertung bildet der durchschnittliche Besucher eines Online-Shops. Dieser wisse ohne Kennzeichnung nicht, ob eine Bewertung gekauft oder echt sei.
Für Nutzer ist diese Entscheidung sehr positiv. Wir können uns in Zukunft beim Kauf darauf verlassen, dass die Amazon-Bewertungen echt sind. Und wenn sie gekauft sind, ist es zumindest gekennzeichnet.
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