Wer ein kostenloses Mail-Postfach nutzt, kennt Inbox-Anzeigen. Diese erscheinen im Postfach zwischen normalen E-Mails. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat nun entschieden, dass es sich dabei weder um Spam noch um eine unzumutbare Belästigung handelt.
Für Nutzer von kostenlosen Mail-Postfächern bei Anbietern wie GMX sind Inbox-Anzeigen längst keine Neuheit mehr. Dahinter verbergen sich Banner, die an festgelegten Plätzen zwischen deinen „normalen“ E-Mails erscheinen.
Auf den ersten Blick könnten diese Anzeigen bei manchen Nutzern den Eindruck erwecken, dass es sich dabei um E-Mails handelt. Da sich die Anzeigen jedoch nicht verschieben oder bearbeiten lassen, wird schnell deutlich, dass es sich hierbei um Werbung handelt.
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Inbox-Anzeigen in kostenlosen Mail-Postfächern sind kein Spam
Aufgrund der Verwechslungsgefahr hatte ein Stromanbieter einen Wettbewerber verklagt. Dieser hatte Inbox-Anzeigen geschaltet. Dadurch jedoch würde das Unternehmen irreführende Werbung betreiben, da der Charakter der Anzeige verschleiert sei. Ebenso handle es sich um eine unzumutbare Belästigung der Nutzer.
Das zumindest war die Auffassung des Klägers. Die zuständigen Richter am Oberlandesgericht Nürnberg teilten in ihrem Urteil (Aktenzeichen 3 U 724/18) diese Einschätzung jedoch nicht.
Da alle Inbox Ads mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet sind, ist eine Verwechslung mit einer „normalen“ E-Mail nicht gegeben. Ebenso wenig erkennt das Gericht eine unzumutbare Belästigung der Nutzer. Das Argument: Wer einen kostenlosen Dienst nutzt, muss die Werbung akzeptieren.
Für alle Nutzer, die keine Anzeigen sehen wollen, bietet der entsprechende Anbieter eine kostenpflichtige, werbefreie Version seines Angebots an.
Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich
Da sich diese Entscheidung jedoch mit einer grundsätzlichen Thematik beschäftigt, hat das Oberlandesgericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Es könnte folglich passieren, dass sich die Richter dort mit der selben Frage beschäftigen und eine Grundsatzentscheidung dazu fällen.
Je nachdem, wie die Entscheidung des Bundesgerichtshof ausfällt, könnte das Urteil weitreichende Konsequenzen haben. Schließlich kommt das Format der Inbox-Anzeigen in leicht abgewandelter Form auch beispielsweise in Messengern zum Einsatz.
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