Ende August 2016 eingeführt, nun Anfang 2019 das vorläufige Ende: Das Oberlandesgericht München hat Amazon zur Unterlassung verurteilt. Als Grund für die Entscheidung gegen den Dash Button nennen die Richter die Verletzung von Verbraucherrechten. Das klingt nachvollziehbar, ist jedoch auch fadenscheinig und entmündigt Amazon-Kunden.
Amazon führte seine WLAN-Bestellknöpfe 2015 erstmals ein. Der Dash Button – so heißen die Bestellknöpfe von Amazon – erlaubt es, einen bestimmten Amazon-Artikel direkt per Knopfdruck zu ordern.
Einzige Voraussetzung: ein Amazon-Prime-Konto. Für mehr als 600 Marken leistete der Dash Service laut Amazon gute Dienste. Darunter befinden sich in erster Linie Verbrauchsgüter wie Waschmittel oder Toilettenpapier des täglichen Bedarfs.
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Kurz nachdem der von Jeff Bezos geführte Handelsriese den Dash Button Ende August 2016 nach Deutschland brachte, mahnte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Amazon ab.
In der gegenwärtigen Form würden sie die Verbraucherschutzgesetze verletzen. Amazon kam der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht nach.
Dash-Button verstößt gegen aktuelle Verbrauchergesetze
Deshalb ging der Fall vor das Landgericht München. Die Richter gaben der Unterlassungsklage der Verbraucherschützer in erster Instanz Recht. Sie wiesen an, die technischen Helferlein vom Markt zu nehmen und den getätigten Bestellungen nicht mehr nachzukommen.
Der Hauptgrund: Für Kunden sei es unmöglich, die Kosten des Kaufs zu kontrollieren. Somit verstoße Amazon gegen die aktuell gültigen Gesetze für den Online-Handel.
Nach dem Urteil würde der Dash-Button die Rechte der Prime-Kunden nicht achten, da Amazon Preise der Produkte und auch Kosten für die Lieferung ändern könne, ohne dass der Verbraucher dies beim Knopfkauf visuell mitbekommt.
Nun bestätigte auch das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz die Entscheidung des Landgerichts. (Aktenzeichen: 29 U 1091/18 OLG München) Eine Revision seitens Amazon ist ausgeschlossen. Trotzdem erwägt der Online-Riese offenbar Schritte gegen das Urteil.
Trauen die Gerichte Amazon-Kunden nichts mehr zu?
Auch wenn die Entscheidung des Oberlandesgerichts München plausibel klingen mag: Sie entmündigt Prime-Kunden sich über aktuelle Kosten ihrer Dash-Bestellungen zu informieren.
Denn schließlich sollte einem Prime-Kunden sehr wohl zugetraut werden, als regelmäßiger Käufer gleicher Waren Herr über seine Ausgaben zu sein.
Was bleibt also? Ist das das endgültige Ende des Dash Buttons oder wird Amazon ein Update der beliebten WLAN-Geräte bringen – vielleicht mit einem kleinen Display, das den aktuellen Endpreis der Bestellung anzeigt? Denn bequemes Einkaufen ist nach wie vor attraktiv für Kunden. Und auch für Handelsmarken.
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Verbraucherschutzgesetze entmündigen gelegentlich die clevren Verbraucher.
Dies müssen aber auch nicht geschützt werden.
Sollte röaich ein Blogger verstehen
Finde ich schwach, dass Herr Bolognesi hier nur die Interessen eines Konzerns für wichtig hält. Ich bin mir natürlich sicher, das Herr Bolognesi als Experte über alle Fallstricke und ständig ändernde Preise informiert ist – aber man sollte sicht eben nicht selbst zum Maßstab für alle Verbraucher machen. Es gibt sehr wohl Verbraucher, die durch solche „Gadgets“ leichter über den Tisch gezogen werden können. Geschützt werden müssen eben auch die schwächsten und „schlecht informierten“ Verbraucher und das geht nur, indem man alle schützt!
Lieber Herr Mangeder,
vielen Dank für ihren Kommentar an dieser Stelle. Ich denke nicht, dass ich hier nur die Sicht eines Konzerns im Blick hatte. Gestatten sie mir eine weitere Betrachtung: Jeder Amazon-Prime-Kunde, der über einen Dash-Button verfügt und ihn bestellt hat, sollte sich über die Preise von Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs im Klaren sein, die er jederzeit in seinem Konto überprüfen kann. Ich setze dabei voraus, dass jener Kunde seine Bestellungen im Blick hat, die er regelmäßig für die immer gleichen Artikel ausführt. Und soweit ich dies aus meinem eigenen Bekanntenkreis kenne, tun sie das auch. Ich bin der Auffassung, dass unter diesen Voraussetzungen die Aussage „über den Tisch ziehen“ sehr gewagt wenn nicht sogar unangebracht ist.
Beste Grüße
Philip Bolognesi