Das Drama um Fake-Plakate, Cola-Marken und die sogenannte Alternative für Deutschland geht weiter. Neben Pepsi prüft nun auch Coca-Cola rechtliche Schritte. Wir werfen einen Blick auf das Markenrecht in dieser Debatte und haben bei den Akteuren direkt nachgefragt.
Ein kleiner Rückblick
Alles begann mit einem politischen Statement der Aktivistengruppe „Modus“ in der Nähe der Berliner Zentrale der sogenannten Alternative für Deutschland (AfD). Für ihre Aussage „Für eine besinnliche Zeit: Sag‘ nein zur AfD“ nutzte die Gruppe ein Plakat mit Coca-Cola-Logo, Coca-Cola-Weihnachtsmann und einer Coca-Cola-Flasche.
Das Plakat war ein Fake. Coca-Cola hatte nichts mit der Aktion zu tun – wehrte sich aber zumindest nicht gegen die Botschaft des Plakats. Einige störten sich an dieser Reaktion des Unternehmens, andere wiederum begrüßten die politische Haltung der Getränkemarke.
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Doch was im allgemeinen Trubel unterging: Es gab dennoch Konsequenzen nach der Aktion.
„Kein Unternehmen kann das durchwinken“
Denn für den Konzern geht es hier auch um eine rechtliche Frage. So erklärt Patrick Kammerer, Director Public Affairs and Communications für Coca-Cola Deutschland, gegenüber BASIC thinking: „Der Fake stellt eine Rechteverletzung dar. Kein Unternehmen kann das durchwinken. Deshalb haben wir es den Behörden vergangene Woche auch direkt gemeldet. Es ist seitens der Stadt entfernt worden.“
Darüber hinaus könnte es für die Aktivistengruppe noch weitere Folgen geben, da „Modus“ im Fake-Plakat gleich mehrere Marken von Coca-Cola ohne Erlaubnis genutzt hat, wie Patrick Kammerer erklärt.
„Wir prüfen grundsätzlich jeden Verstoß der Nutzung unseres Logos sowie unserer Marken und behalten uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies gilt auch im aktuellen Fall.“
Bei Markenrechtsverletzung drohen hohe Geldstrafen
Unternehmen wie The Coca Cola Company lassen ihre Marken natürlich patentieren und schützen. In Deutschland passiert dies beim Deutschen Patent- und Markenamt. Zum Markenschutz gehören sowohl der Markenname sowie Markenbilder wie das Logo oder sogar eine bestimmte Schriftart.
Natürlich gibt es für den Markenschutz auch Grenzen. Wer aber geschützte Marken ohne vorheriges Einverständnis des Unternehmens nutzt, verstößt prinzipiell gegen das Markenrecht. Einzige Ausnahme ist hier die Verwendung der Marke zu künstlerischen Zwecken, wenn klar erkennbar ist, dass es ein Kunstwerk ist.
Bei einer Markenrechtsverletzung drohen Strafen zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Bei sehr bekannten Marken wie Coca-Cola kann die Summe aber auch deutlich höher ausfallen.
Auch Pepsi sieht Markenrecht verletzt
The Coca Cola Company ist aber nicht das einzige Unternehmen, das im Streit um Markenrechte, Fake-Plakate und die AfD rechtliche Schritte prüft.
Auch Pepsi sieht sein Markenrecht verletzt. Hintergrund ist die Reaktion auf das ursprüngliche Coca-Cola-Plakat. Kurz nach dem Fake-Plakat mit dem Coca-Cola-Weihnachtsmann tauchte dieses Pro-AfD-Plakat auf – diesmal mit dem Logo von Pepsi.
Verschiedene Verbände der AfD teilten zunächst die Fotomontage. Nachdem Pepsico Deutschland sich sofort von der Aktion distanzierte, löschten die Verbände ihre Posts wieder. Dennoch prüft auch Pepsi rechtliche Schritte, wie Pepsico Deutschland auf Nachfrage von BASIC thinking in einem Statement erneut bestätigte.
„In den letzten Tagen wurden in sozialen Medien diverse Postings verschiedener AfD-Kreisverbände veröffentlicht, die einen Zusammenhang zwischen der Marke Pepsi und der AfD suggerieren. Wir halten ausdrücklich fest, dass kein derartiger Zusammenhang besteht. Pepsi distanziert sich klar von jeglicher parteipolitischen Vereinnahmung und behält sich gegen jegliche Verletzung seiner Marke rechtliche Schritte vor.“
Natürlich ist das Prüfen von rechtlichen Schritten noch keine offizielle Abmahnung. Sollten die Konzerne aber tatsächlich klagen, könnte es für die Betroffenen teuer werden.
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