Das Verhältnis zwischen Uber und Deutschland ist, wie es der Facebook-Status so treffend ausdrückt, kompliziert. Erst war das Unternehmen hierzulande aktiv, dann wurde es teilweise verboten, danach gab es eine abgespeckte Version, schließlich wieder eine Annäherung und nun hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angekündigt, Fahrdienste wie Uber sollen ab 2021 wieder in Deutschland zugelassen werden.
Angesichts so vieler Turbulenzen haben wir für euch eine kurze Timeline zusammengestellt. Sie zeigt, wie sich die Beziehung zwischen Uber und Deutschland über die Jahre entwickelt hat, wie kompliziert sie wirklich ist und warum es dennoch Hoffnung gibt.
2013 – 2014: Ein „Arschloch namens Taxi“
Die Geschichte von Uber in Deutschland beginnt vor mehr als fünf Jahren. Im Januar 2013 launcht Uber seinen Limousinen-Dienst, Uber Black, in Berlin.
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Uber startet in Berlin
Zu diesem Zeitpunkt können Berliner Kunden über die App professionelle Fahrer mitsamt einer Limousine on-demand bestellen.
Nach einer ersten Testphase in Berlin wird Uber mutiger. Das Unternehmen startet neben Uber Black auch sein Angebot Uber Pop in Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf. Sieben weitere Städte sollen sogar folgen.
Die App Uber Pop verbindet Privatfahrer direkt mit Nutzern. Dabei werden Privatleute mit ihren eigenen PKWs zu Chauffeuren. Dadurch können sie Kunden sehr viel günstiger als Taxis oder Limousinen zum Ziel bringen.
Weltweit ist es genau dieses Konzept, das Uber so erfolgreich gemacht hat. Doch dem Mobility-Überflieger wird in Deutschland sehr schnell der Wind aus den Segeln genommen.
Taxi Deutschland klagt
Nach einer Klage der Genossenschaft der Taxizentralen, Taxi Deutschland, erlässt das Landgericht Frankfurt am Main im September 2014 in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen Uber. Damit darf das Unternehmen seine App Uber Pop in Deutschland nicht mehr weiter anbieten.
Das Gericht wirft Uber unlauteren Wettbewerb vor. Im Kern geht es darum, dass die privaten Fahrer bei Uber weder die gleiche Qualifikation noch die gleiche Versicherung für ihre Fahrzeuge haben, geschweige denn eine Genehmigung zum Personentransport.
Genau dies erlaubt es aber den privaten Fahrern, ihre Dienste sehr viel günstiger als Chauffeure oder Taxifahrer anzubieten. Ein Ärgernis für Taxifahrer auf die Palme und eine Praxis, die nach Meinung des Gerichts nicht rechtens ist.
Uber wehrt sich
Uber protestiert unmittelbar gegen die Verfügung und will diese ignorieren, da sich das Unternehmen im Recht glaubt. Ubers Dienste seien legal, da Uber lediglich als Vermittler von Fahrten, nicht aber als direkter Anbieter auftrete.
Unter anderem fallen in dieser Phase auf beiden Seiten starke Worte. Unter anderem spricht der damalige Uber-Chef Travis Kalanick von einem „Arschloch namens Taxi“.
Taxifahrer legen Fallen
Während alle Parteien auf ein Gerichtsverfahren warten, gehen Taxifahrer zuweilen sehr aggressiv gegen ihre Konkurrenten bei Uber vor. Öffentlich bekannt wird zum Beispiel die Klage des Frankfurter Taxiunternehmers Sven Adler.
Nach der einstweiligen Verfügung gegen das Unternehmen hatte ein Bekannter von Adler über Uber Pop ein Fahrzeug bestellt und darüber Belege gesammelt. Im Anschluss verklagte Adler den Uber-Fahrer vor dem Landgericht Frankfurt.
Auch in diesem Fall entschied das Gericht, dass der Uber-Fahrer seine Dienste nicht mehr über die App anbieten dürfe.
Taxi Deutschland sah dies als Warnung gegen Uber. Künftig werde man in allen Städten, in denen Uber Pop aktiv sei, solche “Testfahrten” durchführen und die Fahrer verklagen.
Uber provoziert zurück
Scheinbar ungerührt führt Uber im Oktober 2014 Uber Taxi ein. Damit können Nutzer zunächst in Hamburg und Berlin, später auch in Düsseldorf, Uber wie eine Taxi-App nutzen.
Auch das gefällt vielen Taxiunternehmen nicht, ist aber wesentlich weniger kontrovers als Uber Pop.
2015 – 2016: Uber droht das Aus in Deutschland
Nach dem rechtlichen Hin und Her scheint Uber in Deutschland vor dem Aus zu stehen.
Gerichte verbieten Uber Pop in Deutschland
Das Landgericht Frankfurt hebt zunächst die Verfügung gegen Uber aus formalen Gründen auf. Gleichzeitig verbietet das Gericht im März 2015 Uber Pop in ganz Deutschland. Uber dürfe keine Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer keine behördliche Genehmigung besitzen.
Weiterhin betont das Gericht, dass Ubers Geschäftsmodell durchaus gegen das Personenbeförderungsgesetz in Deutschland verstieße. Denn Uber sei mehr als eine Mitfahrzentrale. Das Unternehmen sei dafür verantwortlich, Personen gegen Entgelt zu beförderen – und das sei in Deutschland ohne entsprechende Genehmigung nicht rechtens.
Uber legt gegen das Urteil Berufung ein und beschwert sich bei der EU-Kommission über die Bundesregierung.
2016 bestätigt das Oberlandesgericht Frankfurt schließlich das Urteil des Landesgerichtes. Uber Pop bleibt damit in Deutschland illegal.
Uber stellt im Anschluss fast alle seine Dienste ein und zeigt sich reumütig. Bestehen bleiben nur noch vier Angebote in München und Berlin: Uber X für Autos mit professionellen Fahrern, Uber Taxi sowie Uber Van für Großraumtaxen sowie Uber Black für Chauffeure mit Oberklasse-Fahrzeugen.
EU-Kommission nimmt Uber in Schutz
Etwas andere Töne kommen dagegen aus Brüssel. Die EU-Kommission dagegen nimmt das Unternehmen in Schutz. Sie fordert die Mitgliedsländer auf, der Sharing Economy eine faire Chance zu geben. Tenor: Menschen nutzen nicht umsonst all diese Angebote. Sie sind praktisch, günstig und besser als viele aktuelle Dienstleistungen.
Genau deshalb werde die Sharing Economy so schnell nicht verschwinden, egal ob uns das gefalle oder nicht.
2018: Ubers Neuanfang
Die EU-Kommission liegt damit gar nicht so falsch, denn 2018 ist das Jahr, in dem Uber mit neuer Geschäftsführung und neuer Einstellung gegenüber den Behörden und Kommunen sein Comeback in Deutschland ankündigt.
Tabula Rasa
Auf der Digital-Life-Design-Konferenz in München verspricht der neue Uber-Chef Dara Khosrowshahi einen kompletten Neuanfang in Deutschland.
Er nennt dabei Angebote wie E-Bike-Sharing sowie die Lufttaxis von Uber Air. Ridehailing-Dienstleistungen werden sehr bewusst nicht mehr erwähnt.
Uber goes Green
Im April 2018 steigt Uber zunächst in München mit Uber Green ein. Bei Uber Green können Nutzer das Elektroauto „Renault Zoe“ für einen emissionsfreien Transport bestellen. Das Angebot ist so erfolgreich, das Uber es auf Berlin ausweitet.
Im Oktober 2018 kommt aufgrund großer Nachfrage nach langer Zeit wieder eine neue Stadt auf der Uber-Landkarte in Deutschland hinzu, Düsseldorf. Damit zeigt sich, dass Uber wirklich an einer Ausweitung in Deutschland interessiert ist – und sich auch diesmal brav an die Regeln hält. Ein Grund dafür mag aber auch sein, dass Ubers Wachstum zu diesem Zeitpunkt stagniert.
Uber bald wieder in Deutschland erlaubt?
Während sich Uber neu formiert, hatten die Deutschen und offenbar auch die Bundesregierung ein paar Jahre Zeit, um sich an New-Mobility-Angebote zu gewöhnen. Von Limousinendiensten über Carsharing bis hin zu On-Demand-Shuttles – deutsche Städte und Unternehmen springen gerade auf jeden Mobilitätstrend auf.
Möglicherweise ist Deutschland nun – in einer neuen Form – für Uber bereit? So klingt es zumindest, wenn Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer den deutschen Markt für Mobilitätsanbieter wie Uber wieder öffnen möchte.
Seine Argumentation: „Ich bin gegen Verbote und Einschränkungen, ich bin für Anreize. Wir können beim Megathema Mobilität ja nicht einen Anbieter ausschließen.“
Die Taxibranche dürfte dies nicht sonderlich freuen. Auch ist nicht klar, wie Uber sein Ridehailing-Angebot an aktuelle deutsche Gesetze anpassen kann oder ob tatsächlich die Gesetze geändert werden. Doch beide Seiten, sowohl die Behörden als auch Uber, scheinen aktuell auf Kompromiss gepolt.
Nach einer turbulenten Anfangszeit, scheint sich also das Verhältnis zwischen Uber und Deutschland langsam zu entspannen. Und wer weiß, vielleicht ergibt sich daraus sogar eine langfristige Beziehung…