Google News ist für viele Nachrichtenhäuser und Medien-Unternehmen eine wichtige Traffic-Quelle. Doch für europäische Publisher könnte dieser Kanal demnächst wegbrechen – zumindest, wenn die geplante Neu-Regelung des Urheberrechts auf europäischer Ebene wie geplant umgesetzt wird.
Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf in den sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament (EP), der Europäischen Kommission (EK) und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). In diesen Gesprächen soll in den kommenden Wochen und Monaten die endgültige Fassung entstehen.
Die Rede ist dabei von der umstrittenen Neu-Regelung des Urheberrechts innerhalb der EU. Besonders die Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und Artikel 13 (Uploadfilter) sorgen dabei in der Digital-Branche für Aufregung. (Hier gibt es eine ausführliche Zusammenfassung aller Hintergründe)
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Verschwindet Google News, wenn das Leistungsschutzrecht kommt?
Vereinfacht dargestellt lautet die These: Das neue Urheberrecht gefährdet das freie Internet in Europa, wie wir es kennen.
Plattformen wie YouTube und Facebook sollen Inhalte noch vor dem Upload auf mögliche Urheberrechtsverstöße überprüfen. Sobald ein Verstoß vorliegt, darf der Inhalt nicht auf der Plattform erscheinen.
Außerdem sollen Verleger von Google, Facebook und Co. finanziell dafür entlohnt werden, dass sie Überschriften und Teaser angezeigen.
Zu letzerem Punkt hat sich nun Richard Gingras in einem Interview mit dem Guardian geäußert. Der Manager, der als Vice President bei Google für Google News verantwortlich ist, sagte im Bezug auf das Leistungsschutzrecht: „Es ist nicht wünschenswert, Dienste abzuschalten.“
Sollte jedoch die Reform in ihrer jetzigen Variante in Kraft treten, könnte es durchaus passieren, dass es in Europa bald kein Google News mehr gibt.
Fall Spanien vs. Fall Deutschland
Welche Konsequenzen ein striktes Leistungsschutzrecht hat, mussten die Verlage in Spanien 2014 am eigenen Leib erfahren. Dort hat Google seinen Service Google News aufgrund einer Gesetzesänderung komplett geschlossen.
Im Gegensatz dazu steht Deutschland. Hierzulande gibt es bereits seit 2013 ein verschärftes Leistungsschutzrecht. Als Google damals drohte seinen News-Dienst abzuschalten, erteilten alle Verlage kostenlose Gratis-Lizenzen an Google, um auffindbar zu bleiben.
Deswegen urteilt Urheberrechts-Experte Jan Baier von der Kanzlei „Schürmann Rosenthal Dreyer“ im Interview: „Die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Entwurf die Situation komplett ändert, ist eher nicht zu erwarten.“
Die Abwägung in der Diskussion um Google News
Allgemein lässt sich die Diskussion um Google News in zwei Bereiche unterteilen. Auf der einen Seite stehen die großen Publisher, die gerne von Google und Co. für ihre journalistischen Inhalte bezahlt werden würden.
Auf der anderen Seite stehen die kleinen und mittleren Publisher, für die Google und Google News essenzielle Traffic-Quellen sind, auf die sich nicht verzichten möchten und können. Deswegen bedroht ein mögliches Leistungsschutzrecht auch die Existenz vieler kleiner Redaktionen.
Das sollte mit Blick auf die Vielfältigkeit des Journalismus in Deutschland nicht die Lösung sein.
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