Mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent ist Google Chrome der beliebteste Browser in Deutschland. Ein Grund dafür könnte das Engagement von Google gegen störende und gefährliche Werbung sein. Mit der Einführung von Chrome 71 im Dezember 2018 haben es Seitenbetreiber noch schwerer.
Weltweit hat Googles Chrome-Browser mittlerweile eine ähnliche Marktposition eingenommen, wie vor zehn Jahren der Internet Explorer. Knapp 70 Prozent aller Nutzer weltweit hatten im September 2018 Google Chrome auf dem eigenen Endgerät installiert.
In Deutschland ist die Browser-Verteilung zwar noch deutlich ausgeglichener. Doch auch hierzulande baut Google – wenn auch in kleineren Schritten – seinen Vorsprung kontinuierlich aus.
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Doch woran lässt sich dieser Erfolg festmachen? Am sehr breit angelegten Tracking der eigenen Nutzer dürfte es wohl eher nicht liegen. Wahrscheinlicher fällt da der Schutz der Nutzer vor irreführender, missbräuchlicher und gefährlicher Werbung ins Gewicht.
Chrome 71 kommt mit verschärften Werbe-Grundsätzen
Bereits seit dem 15. Februar 2018 enthält Google Chrome einen vorinstallierten Adblocker, der gewisse Anzeigen automatisch blockiert.
Doch offenbar gingen Google selbst diese Maßnahmen noch nicht weit genug. Deswegen verkündete Product Manager Vivek Sekhar in einem Blog-Post nun erneut die Verschärfung der Werbe-Richtlinien für den Chrome Browser.
Zusammenfassen lassen sich die geplanten Veränderungen, die mit der Einführung von Chrome 71 im Dezember in Kraft treten sollen, in einem Satz: Sobald Google eine irreführende Anzeige entdeckt, droht dem Seitenbetreiber der Verlust des gesamten Werbe-Inventars.
Um diesen Worst Case abzuwenden, haben betroffene Seitenbetreiber 30 Tage Zeit die entsprechende Anzeige zu entfernen. Geschieht dies nicht, blockiert Google alle Anzeigen auf der entsprechenden Seite. Welche Anzeige das Problem auslöst, ist in der Google Search Controle einsehbar.
Wie in Chrome 71 irreführende Werbung definiert wird
Bei der Definition von irreführenden, gefährlichen und missbräuchlichen Anzeigen deckt Google eine große Bandbreite ab. Einige Beispiele:
- Unerwartete Weiterleitungen: Unter diese Rubrik fallen beispielsweise Seitenelemente, die einen neuen Tab nach dem Klick auf ein „X“ zum Schließen eines Elements öffnen.
- Schadsoftware und Phishing: Alle Formen von Elementen, die persönliche Daten abgreifen oder auf schädliche Software hinweisen oder diese zur Verfügung stellen.
- Unsichtbare Klickbereiche, die für den Nutzer nicht sofort erkennbar sind oder automatische Weiterleitungen.
Wer sich mit einer Anzeige auf der eigenen Website nicht sicher ist, sollte lieber einen Blick in die Search Console werfen. Denn der unfreiwillige Komplett-Verzicht auf Werbe-Einnahmen aus dem Chrome-Browser ist wohl für keinen Seitenbetreiber das Ziel.
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