800 deutsche Käufer des „Tesla Model S“ müssen ihre Umweltprämie zurückzahlen. Das teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in einer Pressemeldung mit.
Betroffen sind damit alle Kunden, die sich vor dem 6. März 2018 eine Basisversion des Tesla Model S gekauft haben. „In den Fällen, in denen die Kaufprämie bereits ausgezahlt wurde, muss diese zurückgefordert werden“, heißt es vom Bafa.
Ebenfalls betroffen sind 250 weitere laufende Prämien-Anträge. Die Auszahlung der Prämie wurde hier bislang zurückgestellt und wird nun vom Bafa abgelehnt werden.
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Umweltprämie für Tesla – und dann doch nicht
Die Bundesregierung möchte den Kauf von emissionsfreien Autos politisch fördern und zahlt so unter anderem beim Kauf von Elektroautos einen Umweltbonus. Beim Basismodell des Tesla Model S waren dies laut Tesla bis zu 4.000 Euro.
Um als „förderwürdig“ zu gelten, müssen die Autos allerdings eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dazu gehört ebenfalls, dass ein Fahrzeug in seiner Basisversion nicht mehr als 60.000 Euro kosten darf.
Das muss beim Abschluss des Kauf- oder Liefervertrags der Fall sein und – ganz wichtig – dieses Automodell muss zu diesem Zeitpunkt auch bestell- und lieferbar sein.
Genau das war aber nach Erkenntnissen des Bafa beim Tesla Model S im Herbst 2017 nicht der Fall – es konnte nicht geliefert werden. Daraufhin wurde das Modell am 30. November 2017 von der Liste der förderwürdigen Fahrzeuge gestrichen.
Tesla ohne Lösungsvorschlag
Theoretisch hätte das damals schon bedeutet, dass Tesla-Käufer ihre Prämien hätten zurückgeben müssen. Doch das Bafa und Tesla versuchten sich in Gesprächen auf eine kundenfreundliche Lösung zu einigen.
Bis Anfang Juli hatte Tesla nach Angaben des Bafa die Gelegenheit einen Lösungsvorschlag zu präsentieren. Diese habe das Unternehmen jedoch nicht genutzt, sagt das Bafa und schließt daraus: „Die Gespräche mit Tesla sind daher leider ergebnislos verlaufen. In der Folge muss jetzt aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen.“
Bisher hat Tesla kein offizielles Statement abgegeben und auch die Nachfrage von Mobility Mag zum Sachverhalt blieb bislang unbeantwortet.
Wer ist Schuld?
Einige vermuten, dass das Thema vor Gericht landen könnte. Denn es stelle sich die Frage, warum eigentlich die Käufer und nicht Tesla in die Verantwortung genommen würden.
Wer muss also zahlen: Die Kunden oder das Unternehmen?
Die Rückabwicklung der Umweltprämie gilt übrigens nicht für Kunden, die sich das Basismodell des Tesla Model S nach dem 6. März 2018 zugelegt haben. Diese Käufer können eine Prämie von 2.000 Euro einfordern.
Update (19. Juli): Tesla klagt
Offenbar landet der Fall nun tatsächlich vor Gericht. Medienberichten zufolge hat Tesla Klage gegen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht in Frankfurt eingereicht. Das Unternehmen behauptet, die Streichung der Umweltprämie sei unfähr.
Außerdem habe die Basisversion des Model S deutschen Käufern schon immer zur Verfügung gestanden und sei auch geliefert worden. Bis die Sachlage geklärt ist, will Tesla den insgesamt 1.050 Betoffenen die Prämie aus eigener Tasche zahlen, berichtet Reuters.