Mischa Rürup, CEO und Gründer von Usercentrics
Mit der DSGVO wird der User in Bezug auf seine Daten nun häufiger nach seiner ausdrücklichen Einwilligung gefragt. Um den Opt-In zu bekommen, werden Unternehmen zukünftig einen Mehrwert schaffen müssen.
Dadurch wird beim User das Bewusstsein manifestiert, dass die eigenen Daten anscheinend etwas wert sind. Bevor man eine Besteuerung diskutiert, müssen vorab einige rechtliche Fragen diskutiert werden.
Etwa sind personenbezogene Daten Vermögensgegenstand oder Zahlungsmittel? Wie findet der Leistungsgegenstand Daten Eingang ins deutsche Schuldrecht? Brauchen wir eventuell ein eigenes Datenschuldrecht?
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Diese juristischen Diskurse werden geführt, allerdings noch nicht in ausreichender Tiefe. Die Forderung von Merkel ist aber absolut zeitgemäß und wird die Diskussion vorantreiben.