Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rückt näher und WhatsApp reagiert darauf. Um den neuen Anforderungen nachzukommen, passt WhatsApp seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Eine Konsequenz: Das Mindestalter zur Nutzung des Messengers steigt.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Für alle Unternehmen, die Daten von ihren Nutzern erheben, sammeln, speichern und auswerten, bedeutet die Regelung viel Arbeit.
Da die Auswirkungen der DSGVO sehr umfangreich sind und viele Teilbereiche betreffen, müssen zahlreiche Unternehmen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Davon sind selbstverständlich auch Netzwerke wie LinkedIn und Messenger wie WhatsApp betroffen.
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Neues Mindestalter für WhatsApp-Nutzer
Bereits Mitte Februar entdeckten die Experten von WABetaInfo ein neues Feature in einer Beta-Version von WhatsApp. Über diese Funktion sollen Nutzer spätestens ab dem 25. Mai 2018 alle gespeicherten Daten herunterladen können.
Nun wurden weitere Details zur Neustrukturierung der WhatsApp-AGB bekannt. Demnach hebt WhatsApp das Mindestalter von bislang 13 Jahren auf künftig 16 Jahre an.
NEWS:
In order to respect new WhatsApp Terms of Service (available in future, ****maybe**** no later than 25 May), WhatsApp requires you to be at least 16 years old to use their services (13 is minimum age, currently).— WABetaInfo (@WABetaInfo) 12. April 2018
Der Grund für das neue Mindestalter ist, dass laut DSGVO nur Daten von Nutzern erhoben und verarbeitet werden dürfen, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Umsetzung in der Praxis fragwürdig
Konkret sieht die Neuregelung vor, dass alle Nutzer, die jünger als 16 Jahre sind, von WhatsApp informiert werden. Dies könnte beispielsweise über ein Pop-Up-Fenster geschehen.
Sobald dieses Fenster erscheint, müssten die Jugendlichen ihren Eltern das Smartphone geben. Diese müssten theoretisch die neuen AGB durchlesen und anschließend bestätigen. In der Theorie dürfen in Zukunft Jugendliche, die jünger als 16 Jahre sind, nur noch mit Zustimmung der Eltern den Service nutzen.
In der Praxis jedoch dürfte die Zustimmung durch die Eltern auf diesem Weg praktisch nicht umsetzbar sein. Wie soll WhatsApp sehen, wer die AGB akzeptiert? Wie können sich Eltern identifizieren? Auf welche Art und Weise will WhatsApp eine Zustimmung durch Minderjährige nachverfolgen?
All diese Fragen zeigen, dass es auch zukünftig für unter 16-Jährige ohne Probleme möglich sein dürfte, WhatsApp zu nutzen.
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