Geld gegen Anteile – so könnte man salopp die Finanzierung eines Start-ups durch Venture Capital beschreiben. Investoren beteiligen sich direkt mit ihrem Kapital an einem jungen Unternehmen, wobei für sie das Risiko eines Totalverlusts besteht. Im Gegenzug erhalten sie einen bestimmten Anteil am Unternehmen. Für Gründer hat das Vor- und Nachteile.
Entwicklungshilfe für junge Unternehmen
Der Begriff Venture Capital stammt ursprünglich aus dem Englischen. Im Deutschen würde man von Wagniskapital oder Risikokapital sprechen. (Venture Capital wird von flotten Start-ups oder Investoren auch gerne mit „VC“ abgekürzt).
Unter Venture Capital versteht man keinen Kredit, der irgendwann wieder zurückgezahlt werden muss. Vielmehr handelt es sich bei Venture Capital um eine Art Entwicklungshilfe für ein junges Unternehmen, bei dem ein Investor, regelmäßig ein Investment-Unternehmen (aber auch Privatpersonen können Venture Capital an ein Start-up geben), eine Beteiligung an einem jungen Unternehmen erwirbt.
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Mit diesem Geld werden dann dessen Geschäfte unterstützt, die Expansion gestartet oder Mittel für Investitionen oder Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Der Investor wird durch seine Beteiligung ein Gesellschafter im Unternehmen. Das kann er jedoch nur unter bestimmten Bedingungen wieder verlassen kann.
Venture-Capital-Beteiligungen sind regelmäßig zeitlich begrenzt. Je nach Branche kann die Beteiligungsdauer von drei bis zu zehn Jahren reichen. Profit erhofft sich ein Investor normalerweise nicht durch laufende Unternehmenserträge, sondern vor allem durch die Veräußerung der Unternehmensanteile.
Risiko für den Investor
Auch wenn ein Investor noch so nett erscheint: Letztendlich geht es ihm um einen möglichst hohen Return on Investment. Das heißt: Er ist daran interessiert, dass sich seine Beteiligung rentiert und im besten Fall im Wert vervielfältigt.
Nichtsdestotrotz besteht für ihn ein erhebliches Risiko. Statistisch gesehen gehen von zehn Beteiligungen des Investors sechs komplett in die Hose. Aus Sicht des Investors heißt das: Er verliert sein eingesetztes Geld – zum Beispiel weil das Start-up in die Insolvenz geht.
Drei Beteiligungen laufen unspektakulär weiter. Der Investor macht vielleicht ein bisschen Gewinn. Aber es kommt nicht zu einer besonders hohen Rendite, die den Aufwand und das Risiko rechtfertigt. Lediglich ein Investment vervielfacht seinen Wert.
Aus diesem Grund wird ein Investor, der sich über Venture Capital an einem Start-up beteiligt, regelmäßig noch andere Leistungen erbringen.
Das kann zum Beispiel im Bereich des Managements sein. Dabei steigt er selten direkt in die Geschäftsführung ein, sondern steht eher als Berater oder Mentor den Gründern mit seiner Erfahrung zur Seite.
Vorteile von Venture Capital für Start-ups
Eine Finanzierung über Venture Capital bietet diverse Vorteile. Der grundlegende Zweck von Venture Capital ist natürlich die Bereitstellung von Kapital, ohne dass Zins- und Tilgungszahlungen geleistet werden müssen.
Dadurch wird die Existenz und das weitere Wachstum eines jungen Unternehmens gesichert, ohne dass die Liquidität beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus trägt es zur Planungssicherheit und der Krisenfestigkeit des Unternehmens bei. Während bei einem klassischen Darlehen die Kreditgeber im Fall einer kritischen Unternehmenssituation oftmals Finanzmittel zurückfordern, wird Venture Capital dauerhaft beziehungsweise langfristig zur Verfügung gestellt.
Durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis mit Venture Capital wird die Eigenkapitalquote des Unternehmens verbessert. Dadurch kann sich die Ausgangsposition bei Verhandlungen mit möglichen Fremdkapitalgebern verbessern.
Ein mit Venture Capital finanziertes Unternehmen kann die Beteiligung des Investors als Signal für die Tragfähigkeit seines Geschäftskonzeptes einsetzen.
Schließlich stellt regelmäßig die Management-Unterstützung durch den Investor einen Vorteil dar. Gerade für junge, unerfahrene Unternehmen kann eine aktive Einflussnahme des Investors, der oftmals über Marktkenntnisse, Technologie-Potenziale, Kontakte und ein substantielles Netzwerk verfügt, auf das Management im Rahmen einer so genannten Hands-On-Betreuung hilfreich sein.
Nachteile von Venture Capital
Der Hauptnachteil einer Venture-Capital-Beteiligung aus Sicht der Gründer ist sicherlich, dass das Unternehmen nach einer Beteiligung nicht mehr vollständig ihnen gehört.
Auch wenn in den meisten Fällen der Investor nur eine Minderheitsbeteiligung eingeht, so lässt er sich doch regelmäßig (umfangreiche) Kontroll- und Mitspracherechte im Gesellschaftsvertrag einräumen. Die Gründer sind somit nicht mehr Herren in ihrem Haus.
Damit geht ein psychologischer Effekt einher: Durch die Beteiligung des Investors verringert sich der Anteil der Gründer am Unternehmen und damit auch am Erfolg der unternehmerischen Aktivitäten.
Für die Gründer sind die Anreize damit unter Umständen geringer, hart für das Unternehmen zu arbeiten, da sie nicht den gesamten Gewinn für sich behalten können. Dies kann negativen Einfluss auf die Arbeitsmotivation und damit auch auf den Erfolg der gesamten Unternehmung haben.
Darüber hinaus dürfen Gründer nicht vergessen, dass nach Ablauf der Beteiligungsphase der Ausstieg oder Exit des Investors aus dem Unternehmen erfolgt. Ziel des Investors ist es, bis zum Ausstieg einen möglichst hohen Wertzuwachs für seine Beteiligung zu realisieren.
Der Investor wird bei seinen Entscheidungen, die er über seine Beteiligung und durch seine Einflussmöglichkeiten ausübt, seinen Exit und die gewünschte Wertsteigerung berücksichtigen.
Eventuell stehen diese Entscheidungen nicht im Einklang mit den Vorstellungen der Gründer hinsichtlich der Unternehmensentwicklung.
Worauf Gründer beim Einsatz von Venture Capital achten sollten
Natürlich kann an dieser Stelle nicht auf jede Facette einer Venture-Capital-Beteiligung eingegangen werden. Aber ein paar Anregungen seien erlaubt.
Auch auf die Gefahr hin, dass man mir eine gewisse Voreingenommenheit vorwirft: Ich empfehle zu allererst dringend, einen Berater einzusetzen, der sich nicht nur mit Investoren, sondern insbesondere mit den damit zusammenhängenden Verträgen auskennt. Damit ist nicht nur der Beteiligungsvertrag, sondern auch zum Beispiel der geänderte Gesellschaftsvertrag gemeint.
Denn die rechtlichen Folgen, die sich aus den Verträgen ergeben, sind meiner Erfahrung nach für viele Gründer nur schwer überschaubar. Oder kann der geneigte Leser sofort die Folgen von allgemeinen Vesting-, drag along- oder tag along-Klauseln darstellen?
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben: Wichtig wird es für Gründer insbesondere sein, folgende Regelungskomplexe, die oftmals zugunsten des Investors formuliert sein werden, genau zu untersuchen:
- Einflussmöglichkeiten: Hier ist insbesondere wichtig, wie die Regelungen zu den Mehrheitsverhältnissen ausgestaltet sind.
- Sicherheiten: Hier müssen Gründer prüfen, welche Haftungs- und Gewährleistungsregelungen enthalten sind und welche Kontrollrechte der Investor ausüben kann.
- Ausstieg: Hier ist zu prüfen, wann und unter welchen Bedingungen der Investor aussteigen kann und welche Folgen sich für die übrigen Gesellschafter ergeben.
Fazit: Ist Venture Capital für Start-ups zu empfehlen?
Stellt man mir nun die Frage, ob der Einsatz von Venture Capital für ein Start-up sinnvoll ist, würde ich typisch juristisch antworten und sagen: Es kommt darauf an – nämlich auf die spezielle Situation eines jeden Start-ups.
Die Gründer müssen sich darüber klar sein, dass sie nicht mehr alleine die Geschicke des Unternehmens leiten. Mit dem Investor haben sie einerseits einen starken Gesellschafter an der Seite, der teilweise eigene Interessen verfolgt.
Andererseits sorgt der Investor für eine bessere Finanzausstattung. Er dient als Anker im Unternehmen und greift den Gründern mit seinem Rat und seinem Netzwerk unter die Arme.
Die Gründer müssen für sich abwägen, welche Faktoren in ihrer Situation die größte Rolle spielen und sich entsprechend für oder gegen Venture Capital entscheiden. Entscheiden sie sich dafür, dann sollten sie auf jeden Fall die Vertragswerke genau unter die Lupe nehmen (lassen).