Alle deutschen WhatsApp-Nutzer können vorerst aufatmen. Facebook darf die Daten deutscher User aus dem Messenger auch weiterhin nicht verwenden. Eine Datenweitergabe bleibt untersagt. Das bestätigte das Hamburger Oberverwaltungsgericht in einem Urteil.
Durch die Vermarktung von Nutzerdaten verdient Facebook sein Geld – und das ist nicht wenig. Im vierten Quartal 2017 erwirtschaftete das soziale Netzwerk knapp 13 Milliarden US-Dollar Umsatz und 4,2 Milliarden US-Dollar Gewinn.
Beinahe 90 Prozent der Einnahmen generiert Facebook durch den Verkauf und das Ausspielen von personalisierter Werbung im eigenen Netzwerk. Zu diesem gehören neben Facebook selbst, der Facebook Messenger, Instagram und WhatsApp.
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Und obwohl es auf WhatsApp selbst keine Werbung in Form von Anzeigen gibt, war Mark Zuckerberg bereit, im Jahr 2014 19 Milliarden US-Dollar für den Messenger zu bezahlen.
Name + Telefonnummer = Geld
Der Schatz, den Zuckerberg und sein Team seitdem versuchen, zu heben, sind die Daten der Nutzer. Konkret geht es dabei vereinfacht gesagt um die Verbindung der Telefonnummer mit einem Namen (und einem Ort).
Hat Facebook zu einem Nutzer neben all den Informationen von Facebook selbst auch noch seine Telefonnummer lässt sich nochmals mehr Geld mit Werbung verdienen.
Da sich das soziale Netzwerk bewusst darüber war und ist, dass eine solche Datenweitergabe von Nutzern nicht toleriert werden würde, wurde nach der Übernahme verkündet: Es werden keinen personenbezogenen Daten des Messengers an den Mutterkonzern weitergegeben.
Datenweitergabe weiterhin verboten
Im Spätsommer 2016 jedoch kündigte WhatsApp an, die Telefonnummer an Facebook zu übermitteln. Die Information würde Facebook zur Optimierung von Werbung und Vorschlägen auf Facebook nutzen.
Diese Ankündigung rief den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar auf den Plan. Er erwirkte in einem Eilverfahren, dass die Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook nichts rechtskonform ist und in Deutschland deshalb ausgesetzt wird.
Eben jene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg wurde nun durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg bestätigt.
Zwar sei es nicht vollständig geklärt, ob die beanstandete Untersagungsverfügung rechtsmäßig sei, die Interessensabwägung schätzt jedoch die Interessen der deutschen WhatsApp-Nutzer an ihren Daten höher ein. Deshalb bleibt die Datenweitergabe vorerst untersagt.
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