Die DFL Deutsche Fußball Liga und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) haben ligabezogen Informationen zu Zahlungen der Vereine der höchsten drei deutschen Spielklassen an Spielervermittler veröffentlicht.
Diese Zahlungen beziehen sich laut DFB.de auf den Zeitraum vom 15. März 2016 bis 15. März 2017 mit den Transferperioden I und II der vergangenen Saison 2016/17. Sie beinhalten sowohl Provisionszahlungen von Klubs an Vermittler bei Abschluss oder Verlängerung eines Arbeitsvertrages mit einem Spieler als auch Zahlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Transfervereinbarungen zwischen zwei Vereinen.
Insgesamt belaufen sich die Zahlungen wie folgt:
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Bundesliga: 146.780.645 Euro
2. Bundesliga: 18.649.020 Euro
3. Liga: 2.657.949 Euro
Im Jahr zuvor waren es mit 127,7 Millionen Euro fast 20 Millionen weniger gewesen.
Details zu den Ausgaben pro Klub teilten DFL und DFB in diesem Jahr nicht mit. Im Vorjahr war Schalke 04 mit Ausgaben von etwa 16,9 Millionen Euro für Vermittler Spitzenreiter. Damit lagen die „Knappen“ vor dem FC Bayern München (16,7 Millionen) sowie Borussia Dortmund (15,7). Am wenigsten überwies Darmstadt 98. Die „Lilien“ zahlten 761.000 Euro an die Spielervermittler.
Gegenüber dem kicker erklärte ein DFL-Sprecher: „Aufgrund der Tatsache, dass ein wesentlicher Teil der europäischen Ligen die Spielervermittler-Honorare in keiner Weise offenlegt, haben wir uns dazu entschieden, lediglich die Gesamtausgaben pro Liga sowie eine Übersicht aller registrierten Spielervermittler zu veröffentlichen.“ […]
DFB-Rahmenbedingungen für Spielervermittler
Seit dem 1. April 2015 gilt laut DFB das neue Reglement zur Arbeit mit Vermittlern. Es hat das bis zum 31. März 2015 geltende Lizenzierungsverfahren für Spielervermittler abgelöst.
Der DFB und andere Nationalverbände sind verbandsrechtlich verpflichtet, die in dem FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern enthaltenen Mindeststandards und -anforderungen umzusetzen und in ein nationales Reglement zu überführen. Das jeweilige nationale Reglement gilt für alle dem Verband zugehörigen Vereine und Kapitalgesellschaften (nachfolgend zusammenfassend Vereine genannt) und Spieler sowie für die Vermittler, die auf dem jeweiligen Verbandsgebiet tätig werden wollen, egal ob in Deutschland ansässig oder mit Sitz in Deutschland.
Das Reglement regelt die Inanspruchnahme von Diensten eines Vermittlers durch Spieler und Vereine für den Abschluss von Berufsspielerverträgen (Vertrags- und Lizenzspieler) zwischen einem Spieler und einem Verein sowie den Abschluss einer Transfervereinbarung zwischen zwei Vereinen. Ist ein Vermittler an einer dieser Transaktionen beteiligt, muss er gemäß § 3 des Reglements registriert werden.
Vermittler im Sinne des neuen Reglements ist jede natürliche oder juristische Person, die gegen Entgelt oder kostenlos Spieler und/oder Vereine bei der Verhandlung im Hinblick auf den Abschluss eines Berufsspielervertrags oder Vereine bei Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss einer Transfervereinbarung vertritt.