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E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec? Wir erklären die Unterschiede

Fahrrad grün
Foto: Pixabay
geschrieben von Marinela Potor

Elektrofahrrad, E-Bike, Pedelec – klingt alles ähnlich, ist aber nicht das Gleiche. Es gibt kleine, aber rechtlich gesehen, sehr wichtige Unterschiede. Das beginnt beim Mindestalter und endet beim Führerschein.

Wenn ihr ein E-Bike kauft, kauft ihr vielleicht ein S-Pedelec, aber kein Pedelec und auch kein Fahrrad – es sei denn ihr seid in Österreich. In der Schweiz wiederum kauft ihr damit ein Mofa. Klingt verwirrend, ist es auch. Da dies aber nicht nur technische, sondern auch gesetzlich wichtige Unterscheidungen sind, haben wir die Unterschiede für euch zusammengefasst.

Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs in Deutschland

Wenn auch viele die Begriffe synonym verwenden, gibt es in Deutschland sowohl technische als auch rechtliche Unterschiede zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes.


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Pedelecs

Der Begriff Pedelec setzt sich zusammen aus „Pedal Electric Cycle“. Als Erfinderin gilt  Susanne Brüsch, die das Wort zum ersten Mal in ihrer Diplomarbeit „Pedelecs: Fahrzeuge der Zukunft“ verwendete.

Ein Pedelec ist im Grunde ein Fahrrad Plus. Das Plus steht in diesem Fall für einen Elektroantrieb, der sich aber nur dann einschaltet, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Damit können wir dann auch gleich mit dem Vorurteil aufräumen, dass Pedelec-Fahrer faul sind, denn ums Strampeln kommen auch sie nicht herum.

Der Elektroantrieb kann aber unterstützend wirken, zum Beispiel wenn es bergauf geht oder wenn ihr schneller fahren wollt. In Deutschland dürfen Pedelecs nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren und kommen mit maximal 250 Watt Motorleistung einher. Wenn sie all diese Bedingungen erfüllen, fallen Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung in die Kategorie „Fahrrad“. Das bedeutet wiederum, dass es für Pedelecs keine Kennzeichen-, keine Führerschein-, keine Helm-, und keine Haftpflicht und auch kein Mindestalter gibt. Sie können ebenfalls mit Kindersitz oder Fahrradanhänger ausgestattet werden.

Pedelecs sind in Deutschland bei weitestem die beliebtest Form von Elektrorädern. Nach einer Erhebung des Bundesverkehrsministeriums waren im Jahr 2014 rund 95 Prozent der verkauften Räder mit Elektroantrieb Pedelecs. Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat zudem ermittelt, dass in Deutschland 2016 über 600.000 E-Bikes verkauft wurden, 13 Prozent mehr als im Vorjahr.

Pedelecs sind in letzter Zeit in die Kritik geraten, da ein großer Anteil von tödlichen Fahrradunfällen mit Pedelecs passiert.  Auch eine Stichprobe der Stiftung Warentest ergab: Viele Pedelecs entsprechen nicht den gängigen Sicherheitsstandards.

Dem wiederum widerspricht der ZIV. Nach Ansicht des Verbands ist nicht die Technologie der Pedelecs die Ursache für steigende Unfallzahlen, sondern die Tatsache, dass einfach mehr Pedelecs unterwegs sind. Wenn es mehr Pedelecs gibt, steigt auch ihr Anteil an Unfällen prozentual, so der ZIV.

E-Bikes in Deutschland

E-Bikes können allein durch den Antrieb des Elektromotors fahren. E-Bike-Fahrer müssen also nicht wie bei Pedelecs in die Pedale treten, damit der Motor anspringt. E-Bikes können bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren und die Motoren dürfen eine Leistung von bis zu 500 Watt haben. Genau genommen gibt es drei Kategorien von E-Bikes: E-Bikes bis zu 20, E-Bikes bis zu 25 und E-Bikes bis zu 45 Kilometer pro Stunde. Bei keinem dieser Modelle schaltet der Motor automatisch ab.

Die langsameren E-Bikes gelten als Leichtmofas und erfordern einen Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung. Die schnellen Modelle werden als Kleinkrafträder klassifiziert und Fahrer brauchen mindestens einen Führerschein der Klasse AM. Hier besteht auch eine Helmpflicht, bei den E-Bikes bis zu 20 Kilometer pro Stunde wird ein Fahrradhelm empfohlen.

Bei E-Bikes sind generell keine Fahrradanhänger oder Kindersitze erlaubt und Besitzer brauchen ein Kennzeichen. Das Mindestalter für die langsameren E-Bikes liegt bei 15 Jahren, bei den schnelleren E-Bikes müssen Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

S-Pedelecs in Deutschland

S-Pedelecs wiederum sind eine Kreuzung zwischen Pedelecs und E-Bikes. Der Motor darf bis zu 500 Watt Leistung haben und sie fahren mit bis zu 45 Kilometer pro Stunde, allerdings schaltet der Motor sich automatisch ab. Der große Unterschied zu den E-Bikes: Der E-Motor läuft nur, wenn man strampelt. Trotzdem gelten die S-Pedelecs als Kleinkrafträder, es besteht eine Helm-, Kennzeichen- sowie Führerscheinpflicht (Klasse AM). Das Mindestalter zum Fahren von S-Pedelecs ist 16 Jahre. Auch hier sind Kindersitze oder Anhänger nicht erlaubt.

Pedelecs, E-Bikes, S-Pedelecs in Deutschland: Die Unterschiede auf einem Blick

Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes in Österreich

In Österreich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Elektrofahrrädern, einem Fahrrad mit zusätzlichem elektrischem Antrieb und einem elektrisch angetriebenen Fahrzeug.

Das Fahrrad mit zusätzlichem elektrischen Antrieb entspricht dem deutschen Pedelec, das elektrisch angetriebene Fahrzeug wiederum den E-Bikes.

Alle Elektrofahrräder, die nicht mehr als 600 Watt Leistung haben und eine Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten, gelten in Österreich als Fahrräder. Sie werden dort E-Roller oder Scooter genannt.

E-Bikes und S-Pedelecs wiederum, die schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren gelten in Österreich als Krafträder. Das heißt, Besitzer benötigen eine Betriebserlaubnis, eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank und einen Kraftrad-Führerschein. Ausführlichere Informationen zu den Klassifizierungen in Österreich findet ihr hier.

Pedelecs, S-Pedelecs und und E-Bikes in der Schweiz

In der Schweiz gelten wiederum andere Verordnungen. Hier gehören alle Fahrräder mit einer Form von Motorantrieb in die Kategorie der Kraftfahrzeuge, genau wie das Motorfahrrad (Mofa). Dennoch wird zwischen Leicht-Motorfahrrad und Motorfahrrad unterschieden.

Für das Leicht-Motorfahrrad gilt:

  • Motorleistung von maximal 500 Watt
  • Höchstgeschwindigkeit nach Bauart von 20 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 25 km/h

Für das Motorfahrrad gilt:

  • Motorleistung zwischen 500 und maximal 1000 Watt (höher als EU-Richtlinie)
  • Höchstgeschwindigkeit nach Bauart: 30 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 45 km/h

Das Mindestalter zum Fahren ist für beide Kategorien 14 Jahre. Eine Helmpflicht gilt nur für die E-Bikes in der Kategorie „Mofa“, für alle anderen Typen von Elektrofahrrädern wird eine Empfehlung ausgesprochen.

Eine sehr ausführliche Broschüre zur E-Bike-Regelung in der Schweiz hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung hier zusammengestellt.

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Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.

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