Mobility Mag erreichen immer wieder Mails von Bahnreisenden, die Fragen zu den Sparpreisen der Deutschen Bahn haben. Oftmals geht es ums Thema Zugbindung.
Fest steht: Wer ein Ticket hat, auf dem „Gilt nur für eingetragene Züge“ steht, muss diese auch nutzen. Andernfalls ist die Fahrkarte nicht gültig.
Nicht jedem ist offenbar klar, dass diese Zugbindung bei den 29-Euro-Sparpreisen nur für die Fernverkehrszüge, also IC oder ICE, gilt. Muss man zunächst einen Regionalzug nutzen, um den Fernverkehrsbahnhof zu erreichen, und ist ein solcher Regionalzug auf dem Ticket aufgeführt, gilt für diesen keine Zugbindung.
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Das bedeutet, dass man am Reisetag jeden beliebigen Regionalzug nutzen kann, der zum Fernverkehrsbahnhof fährt (sogenannter „Zulauf“). Einzig die Strecke muss die sein, die auch dem Fahrschein gelistet ist.
Wörtlich heißt es auf den 29-Euro-Sparpreis-Tickets:
Gilt nur für eingetragene Züge / Tage / Zeiten (Zugbindung); NV = Nahverkehrszüge vor / nach Fernverkehrszügen; Gilt je Fahrt max. 1 Tag bis Folgetag 10 Uhr
Auch wer nach der Reise mit dem ICE oder Intercity noch einmal in einen Regionalzug umsteigt (sogenannter „Nachlauf“), muss sich über eine Zugbindung keine Sorgen machen. Eine Sprecherin der Deutschen Bahn schreibt Mobility Mag:
Es besteht Zugbindung für die in der Fahrkarte eingetragenen Fernverkehrszüge. Für Züge des Nahverkehrs, die für die Anreise zum Bahnhof und Weiterreise zum Zielort genutzt werden, besteht keine Zugbindung.
Diese Regelung gilt bis zum Folgetag der eigentlichen Reise um 10 Uhr. Ein Beispiel:
Wer eine Reise von Fürstenfeldbruck nach Ludwigsburg unternehmen möchte, muss einzig darauf achten, dass er den ICE von München nach Stuttgart erwischt. Für Anreise von Fürstenfeldbruck nach München mit der S-Bahn kann man jeden beliebigen Zug nehmen. Das Gleiche gilt für die regionale Weiterreise von Stuttgart nach Ludwigsburg mit dem Regionalexpress (RE).
Natürlich sind die auf dem Ticket gelisteten Regionalzüge optimal auf den Fernverkehrszug abgestimmt, der ja den Großteil der Reise ausmacht. Manchmal kann es allerdings sinnvoll sein, früher am Fernverkehrsbahnhof zu sein. Etwa dann, wenn man sicher gehen möchte, dass man den ICE oder Intercity auch wirklich erwischt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die 19-Euro-Sparpreise, die grundsätzlich nur für die Fernverkehrszüge ICE und IC gelten. Hier lässt sich der Nahverkehr ausschließlich mit einem zusätzlichen, separaten Ticket nutzen.
Übrigens: Wer auf seinem 29-Euro-Sparpreis-Ticket auch eine Zubringerverbindung mit dem Regionalzug gelistet hat, muss sich nicht sorgen, wenn dieser Verspätung hat. Erwischt man als Reisender den Fernzug aufgrund dessen nicht mehr, darf man einfach den nächsten nehmen. Dies gilt ausdrücklich nicht, wenn das Ticket ausschließlich eine Fernverkehrsverbindung enthält und das Ticket für den Regionalzug separat erworben wurde.
Weiterreise erst am Folgetag
Ein Spezialfall liegt vor, wenn man sich dazu entscheidet, nach Nutzung eines Fernverkehrszugs erst am Folgetag mit dem Regionalzug zum Ziel weiterzureisen. Das ist prinzipiell möglich, allerdings endet die Geltungsdauer „um 3.00 Uhr des auf den Geltungstag folgenden Tages“, wie ein Sprecherin der Deutschen Bahn Mobility Mag bestätigt.
Außerdem wichtig: Grundsätzlich lassen sich Züge im Zu- oder Nachlauf, also Regionalzüge, erst ab dem 1. Geltungstag nutzen. Das wiederum heißt, dass es nicht möglich ist, bereits am Tag vor der Fernverkehrsverbindung mit dem Regionalzug zum Fernverkehrsbahnhof anzureisen.
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[…] Mails von Lesern legen nahe, dass sich nicht alle der Tatsache bewusst sind, dass im Fall der 29-Euro-Sparpreis-Tickets der Deutschen Bahn die Zugbindung nur für die gelisteten Fernverkehrszüge gilt, nicht jedoch für die Regionalzüge. Eine Richtigstellung mit Beispielen. […]