Dass wir diesen Tag noch erleben dürfen. Wie die FAZ heute exklusiv meldet, zahlt die YouTube ab sofort Gema-Gebühren – damit gehören die roten Sperrtafeln der Vergangenheit an.
Musikfans, aufgepasst! Ab sofort dürfte es hierzulande kein Problem mehr sein, Musikvideos auf YouTube anzuschauen. Wo bislang noch „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“ erschien, weil YouTube und Gema, die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, sich nicht darüber einigen konnten, wer denn nun für die Lizenz zuständig sei, wird es künftig feinsten Musikgenuss zu erleben geben.
Jahrelanger Rechtsstreit beigelegt
Seit Jahren streiten die beiden Parteien darüber. Die Gema wollte von YouTube Geld pro Abruf eines Musikvideos, YouTube hingegen war der Auffassung, nicht für den Upload verantwortlich zu sein und nur als Plattform zu fungieren. Vor dem Oberlandesgericht in München ist die Gema bereits gescheitert, nun einigen sich die Streithähne aber doch noch außergerichtlich.
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YouTube hat sich dazu bereit erklärt, eine Zahlung für die Jahre seit 2009 zu entrichten und künftig die Abrufzahlen an die Gema zu melden und entsprechend zu bezahlen. Laut FAZ liege der Betrag unter den von der Gema vor dem Oberlandesgericht geforderten 0,375 Cent pro Abruf.
Gründe für Einigung unklar
Warum YouTube nun doch auf die Forderung eingegangen ist, ist unklar. Möglicherweise hat es mit dem Premium-Modell YouTube Red zu tun, das bislang in Deutschland noch nicht gestartet ist. Bei YouTube Red verspricht man den Nutzern zum Beispiel auch den Genuss von Musikvideos im Hintergrund.
Wichtig für Nutzer ist: Durch die Einigung wird nicht erlaubt, jetzt einfach Musikvideos von Künstlern hochzuladen. Das stellt immer noch ein Urheberrechtsvergehen dar.
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