Videomacher haben es schon nicht leicht. Ideenfindung, Drehplanung und dann noch Schnitt und Effekte. Umso verlockender ist es, sich an fremden Inhalten zu bedienen. Wenn ein Video ohnehin gut ist, warum dann nochmal neu drehen? Was TV total, Last Week Tonight oder Kalkofes Mattscheibe können, muss doch auch für alle anderen möglich sein, oder? Jein.
Zugegeben, es ist verlockend. Fernsehen und Internet machen es uns täglich vor. Da ein Chartsong als Hintergrundmusik, dort ein witziger Ausschnitt aus Schwiegertochter gesucht, um sich darüber lustig zu machen. Und warum nicht einfach das RTL-Logo oben links in die Ecke packen? Haha, dann denken alle mein Video lief bei Punkt12.
Will man sich als Videomacher bei fremden Inhalten bedienen, gilt es einiges zu beachten. Grundsätzlich kann man die Entscheidung, ob man fremden Content verwenden sollte, aber auf drei Grundprinzipien herunterbrechen:
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- Ist das, was ich mache, ein Zitat oder Satire?
- Kann ich mir irgendwo die Erlaubnis für die Nutzung einholen?
- Riskiere ich die Nutzung, weil sowieso niemand klagen wird?
Eines sollte man nur nie machen: Fremde Inhalte ungefragt nur zur Bebilderung, am besten noch ohne Quellenangabe, verwenden. Etwa um das eigene Video vom Roadtrip aufzupeppen oder einen Hubschrauberflug im selbstproduzierten Musikvideo einzubauen.
Trotzdem gibt es Herangehensweisen, die, unter den richtigen Umständen, auch das ermöglichen.
Variante 1: Richtig zitieren!
Der erste Punkt ist gleichzeitig der, auf den sich die meisten berufen, wenn es Ärger gibt. „Das war doch nur Satire“ oder „Ich habe doch die Quelle angegeben, also ist es ein Zitat“ Auch das Prinzip von FairUse wird oft angeführt. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht. Alles unterliegt einem rechtlichen Rahmen, der etwas schwammiger ist, als man am Anfang vielleicht denkt. Bestes Beispiel ist die mittlerweile eingestellte Sendung TV total. Hier hat Stefan Raab oft Ausschnitte aus anderen Sendungen gezeigt und sich kurz darüber lustig gemacht. Doch das reichte nicht aus und seit 2008 musste er für gezeigte TV-Ausschnitte blechen.
Ganz anders sieht es bei Oliver Kalkofe aus, der 1997 höchstrichterlich die Bestätigung bekommen hat, dass er mit seinen satirischen Videos ein neues selbstständiges Werk schafft. Er zeigt erst die Ausschnitte, um dann in sie einzutauchen und ihre Absudität überspitzt darzustellen. Die Übergänge von der einen zur anderen Verwendung sind oft fließend und nicht immer klar abzustecken. Vor allem, wenn man den auch nicht immer günstigen Rechtsstreit scheut.
Anders sieht es dann schon bei einem richtigen Zitat aus. Hier genügt es freilich nicht, sich wie in der Schule ein Bild oder einen Textschnipsel zu nehmen und darunter zu schreiben, von wem er ist – auch wenn das dazu gehört. Stattdessen muss beim Zitieren auch ein enger innerer Bezug hergestellt werden. Also einfach zu sagen: „Haha, dieser Ausschnitt war aber witzig“, reicht weiterhin nicht aus. Wenn man sich allerdings intensiv mit dem Gezeigten auseinandersetzt, etwa wenn ein Politiker eine kontroverse Aussage trifft und man sie mit stichhaltigen Beweisen widerlegt, vielleicht noch seine Körpersprache deutet, trifft das schon eher den Charakter eines ordentlichen Zitats. Aber auch hier muss viel im Einzelfall entschieden werden.
Was übrigens immer geht, sind indirekte Zitate, die man in eigenen Worten formuliert, wie etwa: „Tom hat gesagt, dass er Musik doof findet“ – nur korrekt sollten sie dann trotzdem sein.
Sonderfall: Recht auf freie Benutzung und Fair Use
Was in Deutschland wiederum nicht greift, ist das amerikanische Fair-Use-Prinzip. Für Kritik, Stellungnahmen, sowie Bildung und Wissenschaft darf man dort auch längere Ausschnitte verwenden. So wie es etwa die Late-Night-Show Last Week Tonight handhabt, wenn sie kontroverse Themen intensiv beleuchten. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten. Fair Use entwickelt sich ständig weiter, basierend auf gesammelten Fallentscheidungen und Urteilen. Das sogenannte Common Law.
In Deutschland ist damit übrigens nicht das „Recht auf freie Benutzung“ zu verwechseln, das nur greift, wenn man die Originalquelle nur noch bedingt oder gar nicht mehr erkennt. Etwa bei sehr kleinteiligen Collagen oder einer stark verzerrten Darstellung. Das Originalwerk muss hinter dem neuen Produkt verblassen – und das Recht gilt ausdrücklich nicht für Musik.
Variante 2: Nutzungsrechte – bitte einholen!
Sicherer ist man dann schon eher, wenn man sich die Nutzungsrechte für das Material vorher einholt. Das heißt, beim Produzenten bzw. Urheber nachfragt und sich das bestenfalls schriftlich bestätigen lässt. Wenn man etwa die Videos eines Youtubers oder aus einem coolen Kurzfilm verwenden möchte, sollte das der erste Schritt sein. Manche Produzenten stellen ihre Clips auch von vornherein unter eine offene Lizenz oder gestatten die freie Nutzung. Stichworte sind hier Creative Commons – wobei man auch da auf die verschiedenen Varianten achten sollte (CC0 und CC-BY sind zu empfehlen), und Royality Free Content etwa aus Stock-Datenbanken (die dafür z.T. aber Geld verlangen) oder weil sie als Public Domain gelten, also gemeinfrei sind. Etwa, weil der Urheber länger als 70 Jahre tot ist oder er das Werk freiwillig allen zur Verfügung gestellt hat.
Auch Pressekits und Agenturmaterial sind oft dankbare Quellen. Man sollte vorher einmal die Nutzungbedigungen ganz genau studieren.
Variante 3: No Risk, no fun?
Und zum Abschluss gibt es dann noch die YOLO-Variante: Einfach machen. Also ohne den Urheber zu fragen oder das Zitatrecht tatsächlich zu erfüllen. Gleichwohl ist das aber auch die riskanteste Herangehensweise. Trotzdem gibt es auch dafür Anwendungsfälle. Etwa wenn ein MrTrashpack auf Youtube seinen Kanal der Woche vorstellt, um für sie Werbung zu machen, gehe ich davon aus, dass die Wenigsten dagegen Rechtsmittel einlegen würden. Auch wenn man in gewisser Weise wohlwollend über das Produkt eines bestimmten Herstellers berichtet, ist das Risiko zumindest geringer. So wurden im Sommer 2013 zahlreiche Fan-Videos von Pharrell Williams „Happy“ nicht von ihm oder seinem Musikverlag gesperrt, weil es ebenso eine gute Werbung für Künstler und Song war. Es gilt die Devise: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Trotzdem ist, vor allem unerfahrenen Videomachern, ausdrücklich von dieser Variante abzuraten. Bestenfalls wird das Video oder der Youtube-Kanal gesperrt, schlimmstenfalls flattert eine Abmahnung ins Haus und dann stehen die Chancen argumentativ eher schlecht.
Alles eine Frage der Abwägung
Den Prüfprozess, ob und in welcher Form man fremdes Material verwendet, hat beispielsweise Youtube über ConentID automatisiert. Das führt dazu, dass man sich mitunter nur die Werbeeinnahmen mit dem Urheber teilt oder das Video direkt gesperrt und an diesen gemeldet wird. Zwar gibt es hier auch den ein oder anderen Trick, das Zuschlagen des Algorithmus – auch bei rechtlich einwandfreier Nutzung, auszutricksen. Darauf verlassen sollte man sich aber auch hier nicht. Jeder Erfolg bringt Aufmerksamkeit, auch abseits von Automatismen.
Alles hier genannte gilt übrigens sowohl für Texte, als auch Bilder, Videos und Musik. Nur nimmt Musik im deutschen Recht noch eine Sonderstellung ein. Denn auch wenn der Künstler der Verwendung zugestimmt hat, blockiert hier Youtube oft vorsorglich die Videos, weil sie sich über die Verwendung mit der GEMA noch immer nicht geeinigt haben.
Der Aufwand ist bei GEMA-pflichtiger Musik aber ohnehin höher. Denn will man diese auf der Videoplattform, auf DVD oder auf etwa Messen verwenden, muss man sowieso noch einmal ganz individuell mit GEMA und GVL verhandeln. Aber das wäre Stoff für einen eigenen Artikel.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Verwenden fremden Materials selten eine leichte Aufgabe ist und es als kleiner Videomacher wohl effektiver und günstiger ist, selbst kreativ zu werden und mehr eigene Inhalte zu produzieren. Und hey, als kreativer Kopf sollte das doch kein Problem sein. Alle anderen konsultieren vorher besser einen Anwalt.
Habt ihr schon Erfahrungen mit fremden Ausschnitten in euren Videos gemacht? Wie geht ihr an die Konzeption solcher Projekte heran und habe ich vielleicht irgendeine Ausnahme vergessen?