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Bürokratisches Einmaleins für digitale Nomaden: So meldet ihr euch als Freiberufler an

Freiberufler
geschrieben von Marinela Potor

Fast alle digitalen Nomaden verdienen ihre Brötchen entweder als Selbständige mit eigenem Gewerbe oder als Freiberufler. Vor allem diejenigen unter euch, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, kommen damit um etwas Bürokratie nicht herum. Denn ihr müsst euch entweder als Freiberufler beim Finanzamt oder als Gewerbetreibende beim Gewerbeamt melden. Im Folgenden erkläre ich euch Schritt für Schritt, wie ihr euch als Freiberufler anmelden könnt.

Bin ich Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden?

Der erste Schritt ist natürlich festzustellen, ob ihr freiberuflich tätig seid oder ein Gewerbe anmelden müsst. Denn als Freiberufler unterliegt ihr nicht der Gewerbeverordnung und müsst damit auch bei der Gemeinde oder der Stadt kein Gewerbe anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Freelancer?

Auch wenn ihr in beiden Fällen selbstständig arbeitet, gibt es einige kleine aber feine Unterschiede. Der wichtigste Unterschied ist, dass Freiberufler eine Dienstleistung anbieten, während die Gewerbetreibenden einen Handel betreiben oder Waren produzieren.


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Welche Berufsgruppen und Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen?

Freiberufler sind also grob formuliert diejenigen, die ihr Geld durch das eigene Wissen oder Fähigkeiten erbringen und auf eigene Rechnung arbeiten. Welche Berufsgruppen in Deutschland als Freelancer eingestuft werden, wird im Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetzes definiert. Dazu gehören vor allem künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erziehende und auch wissenschaftliche Tätigkeiten. Dabei werden drei Hauptgruppen unterschieden: Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe. Im Folgenden findet ihr eine Übersicht über diese Berufsgruppen. Doch selbst wenn euer spezifischer Beruf nicht dabei ist, heißt das nicht, dass ihr nicht doch als Freelancer eingestuft werdet. Wenn ihr unsicher seid, fragt direkt beim Finanzamt nach. Denn schließlich wird hier entschieden, wer Freiberufler ist und wer nicht.

1. Katalogberufe

Dazu gehören:

  • Heilberufe (Ärzte – Zahnärzte, Tierärzte etc. – Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Krankengymnasten)
  • Berater im Bereich Recht, Steuer und Wirtschaft  (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsberater, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer)
  • Berufe im Bereich Technik und Naturwissenschaft (Ingenieure, Architekten, Sachverständige)
  • Kulturberufe (Übersetzer, Journalisten)

2. Katalogähnliche Berufe

In diese Gruppe fallen:

  • Anwendungsprogrammierer
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Designer
  • EDV-Berater
  • Ergotherapeut
  • Fotografen
  • Grafiker / Grafikdesigner
  • Hebammen
  • Heilmasseure
  • Hygienefachkraft
  • Innenarchitekt
  • Krankengymnasten und -pfleger
  • Logopäde
  • Informatiker
  • Psychotherapeuten/Psychologen (sofern ärztliche o. heilpraktische Ausbildung)
  • Schauspieler (eingeschränkt)
  • Systemanalytiker
  • Softwareentwickler
  • Werbetexter („wenn Text Produkt origineller Gedankenarbeit ist“)

3. Tätigkeitsberufe

Zu den Tätigkeitsberufen zählen:wissenschaftliche Tätigkeiten

  • künstlerische Tätigkeiten
  • schriftstellerische Tätigkeiten
  • unterrichtende sowie erzieherische Tätigkeiten

Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Das ist vor allem für viele digitale Nomaden interessant, die ihr Geld als Blogger verdienen (Hinweis: Wenn ihr euren Blog monetarisiert, müsst ihr höchstwahrscheinlich ein Gewerbe anmelden).

Wo muss ich mich als Freiberufler anmelden?

Wenn also klar ist, dass ihr als Freiberufler arbeitet, geht es dann ans Eingemachte. Ihr müsst eure Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden. Hier beschreibt ihr eure Tätigkeit und dann wird geprüft, ob es sich tatsächlich um einen freien Beruf handelt. Solltet ihr die Prüfung bestehen, erhaltet ihr eine Steuernummer, denn auch als Freiberufler müsst ihr natürlich eure Einkünfte versteuern. Ihr könnt euch übrigens auch rückwirkend als Freiberufler anmelden.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Um euch das Anmelden als Freiberufler zu erleichtern, könnt ihr euch ein vorgefertigtes Formular beim Finanzamt herunterladen. Das Formular muss per Hand ausgefüllt und dann per Post ans zuständige Finanzamt geschickt werden, eine Onlineanmeldung ist bisher leider noch nicht möglich.
Wenn ihr nicht nur deutsche Arbeitnehmer habt, sondern auch Kunden aus anderen EU-Staaten, müsst  ihr zusätzlich einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer stellen. Das könnt ihr dann aber online machen.

Welche Vorteile hat die Arbeit als Freiberufler?

Es kann einige Vorteile haben, als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibender eingestuft zu werden. So könnt ihr euch als Freiberufler bei der Künstlersozialkasse anmelden, ihr müsst kein Gewerbe anmelden und damit auch keine Gewerbesteuer zahlen und euch auch nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Darüber hinaus fällt die doppelte Buchführung weg und ihr unterliegt auch nicht der Gewerbeaufsicht.

Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.

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