Selbst digitale Nomaden müssen sich mit so bürokratischen Angelegenheiten wie Steuern auseinandersetzen. Manchmal sogar leider mehr als sesshafte Menschen, da es je nach Lebensstil für digitale Nomaden nicht immer ganz leicht ist zu entscheiden, wo sie überhaupt steuerpflichtig sind. Wo ihr als digitale Nomaden Steuern zahlt, hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab: Eurem Wohnsitz (bzw. eurem gewöhnlichen Aufenthalt) und dem Ort eurer Betriebsstätte. Wie auch bei Fragen zum Wohnsitz möchte ich gleich vorab sagen, dass die folgenden Informationen nur eine allgemeine Übersicht sind und weder Einzelfälle noch Spezialfälle beachten und auch generell nicht rechtsbindend sein können. Doch selbst wenn euer Fall anders ist, ist es hilfreich, eine allgemeine Vorstellung von der Steuerpflicht in Deutschland für digitale Nomaden zu haben.
Drei Arten von Steuerpflicht
Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten der Steuerpflicht: die unbeschränkte Steuerpflicht, die beschränkte Steuerpflicht sowie die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Die meisten Deutschen mit Wohnsitz (oder gewöhnlichem Aufenthalt) in Deutschland fallen typischerweise unter die unbeschränkte Steuerpflicht. Als digitale Nomaden könnt ihr aber, je nach Lebens- und Arbeitssituation theoretisch unter jede dieser drei Kategorien fallen.
Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig?
Unter die unbeschränkte Steuerpflicht fallen in Deutschland alle Bürger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Hier muss gesagt werden, dass das Finanzamt nicht unbedingt interessiert, ob ihr in Deutschland gemeldet sein, sondern eher, ob ihr hier euren gewöhnlichen Aufenthalt habt (wenn ihr im Land gemeldet seid, ist das dann natürlich ein Indiz dafür, dass ihr hier auch euren gewöhnlichen Aufenthalt habt). Der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt werden hauptsächlich unterschieden, um festzustellen, wo jemand steuerpflichtig ist. Nach der deutschen Rechtssprechung wird der gewöhnliche Aufenthalt folgendermaßen definiert:
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„Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.“
Für digitale Nomaden kann das zum Beispiel bedeuten: Ihr seid nirgendwo gemeldet und reist viele Monate pro Jahr um den Globus. Ihr seid aber regelmäßig insgesamt länger als 6 Monate in Deutschland. Wenn ihr keine eigene Wohnung hier habt oder sporadisch bei Eltern und Freunden unterkommt, besteht theoretisch keine Meldepflicht. Dennoch würde das Finanzamt in diesem Fall davon ausgehen, dass ihr euren gewöhnlichen Aufenthalt im Land habt – und euch zur Kasse bitten.
Mit anderen Worten, egal ob digitaler Nomade oder nicht: Wenn ihr in Deutschland euren gewöhnlichen Aufenthalt habt, müsst ihr hier auch Steuern zahlen. Werner Hoffmann, Finanzwirt und Steueroberinspektor beim bayerischen Landesamt für Steuern und angehender digitaler Nomade, weist darauf hin, dass das größte Risiko für digitale Nomaden darin bestehen kann, „versehentlich“, also ungewollt, in Deutschland gemeldet zu sein: „Sollte beispielsweise eine Wohnung auf euren Namen angemietet sein, oder wenn ihr bei euren Eltern einen ˛auf Dauer eingerichtetenʾ Wohnraum habt ist dies ein Wohnsitz. Selbst wenn ihr in gar nicht nutzt.“
Wer ist beschränkt steuerpflichtig?
Beschränkt steuerpflichtig sind in Deutschland Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten, wenn eine feste Einrichtung oder Betriebsstätte in Deutschland vorliegt oder die erbrachten Dienstleistungen in Deutschland verwendet werden. Das klingt erstmal ganz einfach, wird für digitale Nomaden aber dann doch ganz schön kompliziert.
Ein Beispiel: Ihr lebt im Ausland, seid nicht mal mehr in Deutschland gemeldet, bezieht aber noch Einkünfte aus einer Wohnung, die ihr vermietet. Oder: Ihr habt euch aus Deutschland abgemeldet, bezieht aber noch passive Einkünfte als Geschäftsführer. In diesen Fällen fallt ihr unter die beschränkte Steuerpflicht und müsst diese Einnahmen versteuern.
Wie sieht es aber aus mit Bloggern, die weder ihren Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ihre eBooks oder Onlinetutorials aber unter anderem auch an Deutsche vertreiben? Wie sieht es aus mit Fotografen, die im Ausland leben, deren Fotos aber in Deutschland (z.B. auf Webseiten) verwendet werden? Schaut das Finanzamt auf die IP Adressen oder erkennt diese als Beleg an? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht sicher. Auf Nachfrage beim Finanzministerium wurde mir eine Antwort verweigert. Möglicherweise wollen die Beamten sich hier nicht auf konkrete Aussagen festlegen, da die Steuerlage bei digitalen Nomaden wie in den oben genannten Beispielen sehr vage definiert ist – da die Steuergesetze immer noch hinter dem Phänomen der digitalen Nomaden hinterherhinken.
Steuerlage oft kompliziert
Werner Hoffmann erklärt: „Was digitale Nomaden und ihre spezifischen Fälle angeht ist die Steuerlage oft kompliziert und unklar.“ So kommt es letztendlich wahrscheinlich immer auf euren ganz spezifischen Fall an, ob ihr als digitale Nomaden in Deutschland steuern zahlen müsst.
Es gibt aber auch einige Fälle, in denen ihr vielleicht selbst als digitale Nomadendie unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland in Anspruch nehmen wollt. Denn nur mit dieser Art der Steuerpflicht habt ihr auch das Recht auf bestimmte Vergünstigungen, wie beispielsweise den Anspruch auf den Steuerfreibetrag.
Was ist die erweitert beschränkte Steuerpflicht?
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist in den §§ 2, 4 und 5 Außensteuergesetz (AStG) geregelt. Diese Regelungen erweitern im Prinzip die Vorschriften für Personen, die unter die beschränkte Steuerpflicht fallen. Sie gilt laut Finanzministerium
„für Personen, die ihren Wohnsitz in niedrig besteuernde Gebiete verlegt haben und nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bezogen auf § 2 AStG hat dies bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zur Folge, dass die natürliche Person im Jahr des Wohnsitzwechsels und während der folgenden zehn Jahre erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig ist, soweit sie während dieses Zeitraums
1. In einem ausländischen Gebiet ansässig ist und dort nicht oder nur niedrig besteuert wird oder in keinem Gebiet ansässig ist und
2. wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland hat.”
Im Wesentlichen soll diese Regelung wohl Steuerzahler davon abhalten in Niedrigsteuerländer zu ziehen, um so der Steuerpflicht in Deutschland zu entkommen. Interessanterweise greift diese Art der Steuerpflicht nur für deutsche Staatsbürger. Versteuert werden hier nicht nur steuerpflichtige Einkünfte, sondern auch Zinseinnahmen. Für digitale Nomaden ist dieser Fall aber wohl eher die Ausnahme, es sei denn ihr seid Multimillionäre im Größenbereich von Boris Becker.
Der Teufel steckt im Detail
Die wichtigsten Indizien für euere Steuerpflicht sind also euer gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz sowie die Frage, ob eure Einnahmen maßgeblich in Deutschland erwirtschaftet werden. Ausführlichere Informationen zum Steuerzahlen findet ihr auch auf der Webseite des Finanzministeriums sowie beim Bundeszentralamt für Steuern. Der Teufel liegt natürlich, wie bei fast allen bürokratischen Angelegenheiten, im Detail.
Wenn ihr also weitergehende Fragen zu eurem konkreten Fall habt: Mailt uns, schreibt ins Forum oder schickt uns eure Kommentare und wir werden uns bemühen, all eure Fragen so gut es geht zu beantworten.
interessant.
wie ist es, denn aber, wenn man eine firma im ausland gründet?
wo kann man sich ’niederlassen oder anmelden‘ und gar keine steuern zahlen zu müssen?
gibt es irgendwelche bücher für digitale nomaden, wo man mehr bis alles erfahren kann.
gibt noch tausende von fragen und kaum antworten…
Das Problem mit den Antworten ist, dass im Endeffekt jeder Einzelfall anders ist und es daher auch so schwer ist, allgemeine Aussagen zu machen.
Zu deiner Frage: Es käme darauf an, in welchem Land du eine Firma gründest (und dann auf deren Steuerregeln) und auch darauf, WAS für eine Firma du gründest. Hat deine Arbeit mit dieser Firma nichts mit Deutschland zu tun und bist du in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, müsstest du zumindestens hierzulande keine Steuern zahlen.
Bist du dann noch in einem Nullsteuerland mit deiner Firma angesiedelt (z.B. Hong Kong), UND nirgendwo gemeldet (gewöhnlicher Aufenthalt) zahlst du gar keine Steuern für diese Firma.
Einen recht ausführlichen Artikel zu der Frage findest du ausserdem auch hier: http://wirelesslife.de/weltweit-steuerfrei/
Ich würde dir spontan Panama empfehlen, solange du deine Einkünfte aus dem Ausland erzielst. Denn diese sind in Panama weitestgehend steuerfrei. Wenn du dazu Fragen hast, kannst du mich gern fragen 😉 Ich bin gerade dabei hier in Panama eine Firma zu gründen und meine Kunden sitzen in Deutschland, der Schweiz, Österreich, England und den USA.
Hey Simon,
wie hat es bei dir so mit Panama geklappt? Bin gerade auch dabei komplett alles in Deutschland aufzugeben und suche gerade nach Lösungen.
[…] ihr wirklich eher seltener als öfter in Deutschland seid und wahrscheinlich eh freiberuflich arbeitet, seid ihr höchstwahrscheinlich sowieso privat krankenversichert. Doch eine Krankenversicherung, […]
[…] einmal genauer hinschaut, erkennt schnell, dass das gar nicht stimmt. Digitale Nomaden sind weder Steuerflüchtlinge, noch sind sie verantwortungslos. Viele tragen mit ihren kreativen Ideen sogar dazu bei, unsere […]
[…] von meinleben.digital „Selbst digitale Nomaden müssen sich mit so bürokratischen Angelegenheiten wie Steuern auseinandersetzen. Manchmal sogar leider mehr als sesshafte Menschen, da es je nach Lebensstil für digitale Nomaden nicht immer ganz leicht ist zu entscheiden, wo sie überhaupt steuerpflichtig sind…“ Das ist in der Tat ein schwieriges Thema, dass sich mir auch noch nicht ganz erschlossen hat. Bürokratisches Einmaleins für digitale Nomaden: Wo zahlen digitale Nomaden Steuern? // meinleben.d… […]
Hi Marinela, also ich habe in meinen jüngsten Recherchen herausgefunden, dass ich als Freiberuflerin für dt. Auftraggeber beschränkt steuerpflichtig bin, weil meine journalistischen Beiträge vor Ort in Deutschland „verwertet“ werden (da ich mit dem Verkauf meiner Artikel ein Urheberrecht in ein Nutzungsrecht verwandle, das ist eine Verwertung), und da ist es angeblich egal, wo man wohnt (in meinem Fall in der UK). So jedenfalls die Theorie. LG!
Hi Vanessa,
danke für den Input. Hast du direkt beim Finanzamt nachgefragt?
Fände ich ja prima, wenn noch mehr digitale Nomaden ihre individuellen Erfahrungen hier beschreiben, da ich denke, dass sehr viel vom Einzelfall (und vom Sachbearbeiter) abhängt, wo und in welcher Weise man nun steuerpflichtig ist.
[…] Backpacker hieß das bisher, dass sie auf ihre Einkünfte als Erntehelfer oder Kellner keine Steuern zahlen […]
[…] sollte allen klar sein: Hier geht es nur am Rande um konkrete Steuertipps oder handfeste Hilfen zum Unternehmensstart. Natalie Sisson verkauft hier vor allem die Idee von […]
[…] leben in einer Welt, in der wir in einem Land leben, in einem anderen arbeiten und in einem dritten Steuern zahlen. Wir sind jetzt schon komplett „schizophrene […]
wisst ihr wie es wäre wenn ich bei einer deutschen Firma angestellt bin, aber in Costa Rica oder Panama wohne, ohne festen Wohnsitz in irgendeinem Land?
Kann das auch beschränkte Steuerpflicht sein?
Als Angestellter sowiesso, ja 🙂 Du meinst aber wahrscheinlich als Freiberufler angestellt, oder? Denn als fester Angestellter müsste dein Arbeitgeber ja Steuern zahlen, Krankenversicherung etc., dazu müsstest du eigentlich gemeldet sein in Deutschland. Dazu noch dies als Hintergrund: http://www.steuern.sachsen.de/8536.html#article7851
Hallo Marinela,
vielen Dank für Deinen super Artikel.
Leider funktioniert der Link oben mit steuern.sachsen nicht mehr.
Ich will auch nächstes Jahr eine Weltreise machen und habe keinen festen Wohnsitz.
Gleichzeitig würde ich aus Deutschland aus einer GmbH ein Geschäftsführergehalt beziehen (nicht angestellt, selbständig).
Nach Deinem Artikel gehe ich davon aus, dass ich:
1. In Deutschland voll Einkommensteuerpflichtig bin
2. In Deutschland die Krankenversicherungspflicht erlischt, d.h. ich für diesen Zeitraum nur eine Auslandskrankenversicherung brauche.
Stimmst Du mir in diesen Punkten zu?
vielen Dank und herzliche Grüße,
Michael
Hallo Michael,
danke für den Hinweis mit den Link. Da wurde die Webseite wohl neu gestaltet. Hier findest du aber eine sehr gute Broschüre zur Einkommenssteuer – ist zwar für Sachsen, aber wie ich finde, sehr gut auch allgemeine Fragen erklärt: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10691
Als Gründer kannst du hier auch noch viele Informationen finden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11421
Wenn du nicht in Deutschland deinen Wohnsitz, bzw. deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bist du beschränkt steuerpflichtig. Das entsprechende Gesetz, inklusive Regelungen findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
Zu Punkt 2: Ja, genau.
Je nachdem wie lange du im Ausland bist, würde ich schauen, ob du die Krankenversichrung erstmal pausieren willst, also ein „Ausstieg auf Zeit“ (das geht auch, dann müsstest du aber weiter Beiträge zahlen).
Wenn du auf unabsehbare Zeit nicht mehr in Deutschland leben / wohnen wirst, wäre ja die Frage, warum du die gesetzliche Versicherung in Deutschland haben willst – die hilft dir ja im Ausland eigentlich nicht. Dann greift wieder dein Punkt 2: eine private Krankenversicherung (Auslandskrankenversicherung): https://mobilitymag.de/krankenversicherung-digitale-nomaden/
Hallo Marinela,
vielen Dank für deine tollen Artikel!
Ich starte im Januar meine zweite große Reise für ca. 1 Jahr.
Diesmal habe ich die Möglichkeit für einige deutsche Agenturen als Freelancer zu arbeiten.
Die Arbeit soll sich im Rahmen halten und in dem Jahr ca. 6000 € in meine Reisekasse spülen. Dabei ist mir jedoch nicht alles ganz klar.
1. Ich melde ein Kleingewerbe an (oder werde ggf. als Freelancer eingestuft). Weil ich jedoch unter der Grenze bleibe, muss ich keine Steuer auf den Rechnungen ausweisen (Kleinunternehmerregelung) und auch entsprechend nichts abführen, richtig?
Falls es sich ergeben sollte auch für eine ausländische Agentur zu arbeiten, bleiben die Regelungen gleich, weil es eine Leistung aus einer in Deutschland gemeldeten Tätigkeit kommen?
2. Spielt es eine Rolle, ob ich in Deutschland gemeldet bleibe oder mich abmelde?
Mein Wohnsitz ist aktuell bei meinen Eltern und kann auch da bleiben. Die Vorteile vom Abmelden des Wohnsitzes sind mir noch etwas schleierhaft.
Absichern tue ich mich über eine extra Auslandskrankenversicherung und werde meine gesetzliche in Deutschland pausieren/mich abwesend melden.
Vielleicht kannst du ja etwas Licht ins Dunkel bringen. 🙂
Danke im Voraus und viele Grüße,
Ina
Hallo Ina,
ich versuche das mal Schritt für Schritt zu beantworten. Dabei aber bitte immer bedenken, dass ich natürlich weder ein Anwältin im Melderecht noch Steuerberaterin bin – es ist also immer gut, alles nochmals für den Einzelfall abzuklären.
1.
Ob du dich als Freiberufler oder Kleinunternehmer anmelden musst, hängt ganz stark von deiner Arbeit ab. Hier und hier findest du ausführliche Artikel von mir zum Thema.
2.
Selbst wenn du die Kleinunternehmerregelung für dich beanspruchst, musst du eine Steuererklärung abgeben, und ggf. Steuern zahlen. Die Regelung erlaubt dir ja „nur“, deinen Kunden die 19% Mehrwertsteuer auf deine Arbeit nicht aufschlagen zu müssen (die ja hinterher direkt ans Finanzamt geht).
3.
Der Unterschied mit dem Abmelden liegt in deinem Fall darin: Du bist entweder unbeschränkt (bleibst in D gemeldet) oder eingeschränkt (abgemeldet, beziehst deine Einnahmen aber aus deiner Tätigkeit mit deutschen Unternehmen) steuerpflichtig. In beiden Fällen musst du Steuern abführen, wie das aber dann in deinem konkreten Fall aussehen würde: Unbedingt bei deinem Finanzamt anrufen und nachfragen!
Wenn du sowieso nur ein Jahr auf Reisen bist, lohnt sich der Aufwand des Abmeldens m.M. nach absolut nicht. Zumal du dann ja auch keine deutsche Auslandskrankenversicherung mehr bekommst, dafür musst du in Deutschland gemeldet sein.
So, ich hoffe, ich konnte das einigermaßen beantworten.
Schöne Reisen!