Selbst digitale Nomaden müssen sich mit so bürokratischen Angelegenheiten wie Steuern auseinandersetzen. Manchmal sogar leider mehr als sesshafte Menschen, da es je nach Lebensstil für digitale Nomaden nicht immer ganz leicht ist zu entscheiden, wo sie überhaupt steuerpflichtig sind. Wo ihr als digitale Nomaden Steuern zahlt, hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab: Eurem Wohnsitz (bzw. eurem gewöhnlichen Aufenthalt) und dem Ort eurer Betriebsstätte. Wie auch bei Fragen zum Wohnsitz möchte ich gleich vorab sagen, dass die folgenden Informationen nur eine allgemeine Übersicht sind und weder Einzelfälle noch Spezialfälle beachten und auch generell nicht rechtsbindend sein können. Doch selbst wenn euer Fall anders ist, ist es hilfreich, eine allgemeine Vorstellung von der Steuerpflicht in Deutschland für digitale Nomaden zu haben.
Drei Arten von Steuerpflicht
Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten der Steuerpflicht: die unbeschränkte Steuerpflicht, die beschränkte Steuerpflicht sowie die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Die meisten Deutschen mit Wohnsitz (oder gewöhnlichem Aufenthalt) in Deutschland fallen typischerweise unter die unbeschränkte Steuerpflicht. Als digitale Nomaden könnt ihr aber, je nach Lebens- und Arbeitssituation theoretisch unter jede dieser drei Kategorien fallen.
Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig?
Unter die unbeschränkte Steuerpflicht fallen in Deutschland alle Bürger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Hier muss gesagt werden, dass das Finanzamt nicht unbedingt interessiert, ob ihr in Deutschland gemeldet sein, sondern eher, ob ihr hier euren gewöhnlichen Aufenthalt habt (wenn ihr im Land gemeldet seid, ist das dann natürlich ein Indiz dafür, dass ihr hier auch euren gewöhnlichen Aufenthalt habt). Der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt werden hauptsächlich unterschieden, um festzustellen, wo jemand steuerpflichtig ist. Nach der deutschen Rechtssprechung wird der gewöhnliche Aufenthalt folgendermaßen definiert:
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„Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.“
Für digitale Nomaden kann das zum Beispiel bedeuten: Ihr seid nirgendwo gemeldet und reist viele Monate pro Jahr um den Globus. Ihr seid aber regelmäßig insgesamt länger als 6 Monate in Deutschland. Wenn ihr keine eigene Wohnung hier habt oder sporadisch bei Eltern und Freunden unterkommt, besteht theoretisch keine Meldepflicht. Dennoch würde das Finanzamt in diesem Fall davon ausgehen, dass ihr euren gewöhnlichen Aufenthalt im Land habt – und euch zur Kasse bitten.
Mit anderen Worten, egal ob digitaler Nomade oder nicht: Wenn ihr in Deutschland euren gewöhnlichen Aufenthalt habt, müsst ihr hier auch Steuern zahlen. Werner Hoffmann, Finanzwirt und Steueroberinspektor beim bayerischen Landesamt für Steuern und angehender digitaler Nomade, weist darauf hin, dass das größte Risiko für digitale Nomaden darin bestehen kann, „versehentlich“, also ungewollt, in Deutschland gemeldet zu sein: „Sollte beispielsweise eine Wohnung auf euren Namen angemietet sein, oder wenn ihr bei euren Eltern einen ˛auf Dauer eingerichtetenʾ Wohnraum habt ist dies ein Wohnsitz. Selbst wenn ihr in gar nicht nutzt.“
Wer ist beschränkt steuerpflichtig?
Beschränkt steuerpflichtig sind in Deutschland Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten, wenn eine feste Einrichtung oder Betriebsstätte in Deutschland vorliegt oder die erbrachten Dienstleistungen in Deutschland verwendet werden. Das klingt erstmal ganz einfach, wird für digitale Nomaden aber dann doch ganz schön kompliziert.
Ein Beispiel: Ihr lebt im Ausland, seid nicht mal mehr in Deutschland gemeldet, bezieht aber noch Einkünfte aus einer Wohnung, die ihr vermietet. Oder: Ihr habt euch aus Deutschland abgemeldet, bezieht aber noch passive Einkünfte als Geschäftsführer. In diesen Fällen fallt ihr unter die beschränkte Steuerpflicht und müsst diese Einnahmen versteuern.
Wie sieht es aber aus mit Bloggern, die weder ihren Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ihre eBooks oder Onlinetutorials aber unter anderem auch an Deutsche vertreiben? Wie sieht es aus mit Fotografen, die im Ausland leben, deren Fotos aber in Deutschland (z.B. auf Webseiten) verwendet werden? Schaut das Finanzamt auf die IP Adressen oder erkennt diese als Beleg an? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht sicher. Auf Nachfrage beim Finanzministerium wurde mir eine Antwort verweigert. Möglicherweise wollen die Beamten sich hier nicht auf konkrete Aussagen festlegen, da die Steuerlage bei digitalen Nomaden wie in den oben genannten Beispielen sehr vage definiert ist – da die Steuergesetze immer noch hinter dem Phänomen der digitalen Nomaden hinterherhinken.
Steuerlage oft kompliziert
Werner Hoffmann erklärt: „Was digitale Nomaden und ihre spezifischen Fälle angeht ist die Steuerlage oft kompliziert und unklar.“ So kommt es letztendlich wahrscheinlich immer auf euren ganz spezifischen Fall an, ob ihr als digitale Nomaden in Deutschland steuern zahlen müsst.
Es gibt aber auch einige Fälle, in denen ihr vielleicht selbst als digitale Nomadendie unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland in Anspruch nehmen wollt. Denn nur mit dieser Art der Steuerpflicht habt ihr auch das Recht auf bestimmte Vergünstigungen, wie beispielsweise den Anspruch auf den Steuerfreibetrag.
Was ist die erweitert beschränkte Steuerpflicht?
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist in den §§ 2, 4 und 5 Außensteuergesetz (AStG) geregelt. Diese Regelungen erweitern im Prinzip die Vorschriften für Personen, die unter die beschränkte Steuerpflicht fallen. Sie gilt laut Finanzministerium
„für Personen, die ihren Wohnsitz in niedrig besteuernde Gebiete verlegt haben und nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bezogen auf § 2 AStG hat dies bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zur Folge, dass die natürliche Person im Jahr des Wohnsitzwechsels und während der folgenden zehn Jahre erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig ist, soweit sie während dieses Zeitraums
1. In einem ausländischen Gebiet ansässig ist und dort nicht oder nur niedrig besteuert wird oder in keinem Gebiet ansässig ist und
2. wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland hat.”
Im Wesentlichen soll diese Regelung wohl Steuerzahler davon abhalten in Niedrigsteuerländer zu ziehen, um so der Steuerpflicht in Deutschland zu entkommen. Interessanterweise greift diese Art der Steuerpflicht nur für deutsche Staatsbürger. Versteuert werden hier nicht nur steuerpflichtige Einkünfte, sondern auch Zinseinnahmen. Für digitale Nomaden ist dieser Fall aber wohl eher die Ausnahme, es sei denn ihr seid Multimillionäre im Größenbereich von Boris Becker.
Der Teufel steckt im Detail
Die wichtigsten Indizien für euere Steuerpflicht sind also euer gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz sowie die Frage, ob eure Einnahmen maßgeblich in Deutschland erwirtschaftet werden. Ausführlichere Informationen zum Steuerzahlen findet ihr auch auf der Webseite des Finanzministeriums sowie beim Bundeszentralamt für Steuern. Der Teufel liegt natürlich, wie bei fast allen bürokratischen Angelegenheiten, im Detail.
Wenn ihr also weitergehende Fragen zu eurem konkreten Fall habt: Mailt uns, schreibt ins Forum oder schickt uns eure Kommentare und wir werden uns bemühen, all eure Fragen so gut es geht zu beantworten.