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Bürokratisches Einmaleins für digitale Nomaden: Wo haben digitale Nomaden ihren Wohnsitz?

Wohnsitz Digitale Nomaden
geschrieben von Marinela Potor

Willkommen zur Nomaden-Bürokratie! Ja, ich weiß, genau das Thema, auf das ihr alle gewartet habt. Aber seien wir mal ehrlich: Selbst digitale Nomaden müssen sich mit so unsexy Themen wie Meldepflicht, Krankenversicherungen und Steuerzahlung auseinandersetzen. Um euch ein wenig die Recherche zu erleichtern, habe ich mich deshalb in diese Themen eingelesen und mit Experten und Kennern der Materie gesprochen – und Antworten auf eure vielen Fragen dazu zusammengetragen.

Diesmal geht es um den Wohnsitz für digitale Nomaden. Wo müsst ihr als digitale Nomaden euren Wohnsitz melden? Was passiert, wenn ihr gar keinen festen Wohnsitz habt? Kann der Wohnwagen als Wohnsitz gemeldet werden? Auf all diese (und noch viele weitere) Fragen, möchte ich im Folgenden eingehen.

“Es gibt nur eine einzige von Zwergen bediente Riesenmaschinerie, und das ist die Bürokratie.”

—Honoré de Balzac

Was ist der Unterschied zwischen einem Wohnsitz und der gemeldeten Wohnung?

Euer Wohnsitz, also der Ort an dem ihr lebt, hat erstmal gar nichts mit eurem melderechtlichen Wohnsitz zu tun. Nach § 7 Abs. 1 BGB begründet einen Wohnsitz nur derjenige, der sich an einem Ort ständig niederlässt. Für die meisten Menschen ist dies auch der Ort, an dem sie beim Ordnungsamt registriert sind. Rein rechtlich muss dies aber nicht das gleiche sein – und ist es auch bei vielen digitalen Nomaden nicht. Der melderechtliche Wohnungsbegriff bezieht sich auf einen Wohnraum, den ihr tatsächlich benutzt und auch in unabsehbarer Zukunft noch vorhabt zu nutzen. An wie vielen Tagen pro Jahr ihr diesen Wohnraum nutzt, ist erstmal völlig unerheblich. Im Klartext: Wenn in Deutschland ein Wohnraum auf euch wartet (Zimmer im Haus der Eltern, untervermietete Wohnung oder ein Wohnwagen), den ihr bei eurem Aufenthalt hier benutzt, kann (oder muss, je nach Einzelfall) dieser als Wohnsitz gemeldet werden.


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Warum will ich als digitaler Nomade in Deutschland gemeldet sein?

In einigen Fällen, kann es tatsächlich Vorteile haben, selbst als digitaler Nomade in Deutschland gemeldet zu sein. In vielen Fällen könnt ihr nur mit einem deutschen Wohnsitz eine private (deutsche) Auslandskrankenversicherung abschließen. Auch die Eröffnung eines Bankkontos ist – soweit ich weiß – bei den meisten Banken ohne einen festen Wohnsitz nicht möglich. Dieser muss nicht in Deutschland sein, aber ihr erspart euch so bei der Eröffnung eines Kontos mit einem deutschen Wohnsitz viel Papierkram (Nachweis eures Wohnsitzes, notarielle Beglaubigungen etc.).

Auch ist es bei vielen digitalen Nomaden natürlich so, dass sie regelmäßig auf Heimatbesuch sind – und das oft länger als 3 Monate pro Jahr. Theoretisch müsstet ihr euch jedes Mal wenn euer Aufenthalt die 3 Monate übersteigt und ihr nicht in Deutschland gemeldet sein, euch dann beim Ordnungsamt wieder anmelden und vor eurer Abreise dann wieder abmelden. Mir ist zwar nicht bewusst, dass diese Informationen jemals von Behörden geprüft oder bei der Ausreise am Flughafen abgefragt werden, aber nach § 27 Abs. 2 Satz 3 im Bundesmeldegesetz wird dies zumindest verlangt.

Auch gibt es digitale Nomaden, die den größten Teil des Jahres sowieso in Deutschland leben und immer wieder nur einige Monate pro Jahr verreisen. Hier ergibt es natürlich überhaupt keinen Sinn, seinen Wohnsitz abzumelden.

Wann muss ich meinen Wohnsitz in Deutschland melden?

Unabhängig davon, ob ihr euren Wohnsitz gerne in Deutschland haben möchtet oder nicht, gibt es einige Fälle, in denen ihr in Deutschland gemeldet sein müsst. Das Bundesinnenministerium sagt dazu:

Die Meldepflicht für eine Wohnung besteht grundsätzlich, soweit eine Wohnung der betroffenen Person zur Verfügung steht, diese tatsächlich benutzt wird und darüber hinaus die Absicht besteht, die Nutzung der Wohnung für einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum fortzusetzen. Eine dauernde ununterbrochene Nutzung ist dabei nicht Voraussetzung. Sie können und müssen sich daher auch für eine Wohnung in Deutschland anmelden, wenn der beabsichtigte Aufenthalt kürzer als 183 Tage im Jahr dauern soll und die genannten Kriterien erfüllt sind.

Wenn also in Deutschland eine bezugsfertige Wohnung auf euch wartet, in der ihr dann auch tatsächlich wohnt, wenn ihr im Land seid, MÜSST ihr euren Wohnsitz in Deutschland anmelden, egal wie viele oder wenige Tage ihr tatsächlich vor Ort seid.

Das gilt nicht, wenn ihr eine Wohnung in Deutschland vermietet, ihr aber nicht darin wohnt. Für die Mieteinnahmen müsst ihr dann zwar in Deutschland Steuern zahlen, aber nicht zwingend hier gemeldet sein.

Wann muss ich mich aus Deutschland abmelden?

Wenn ihr vorhabt, all eure Zelte in Deutschland abzubrechen und tatsächlich in ein anderes Land zieht, müsst ihr euch in Deutschland abmelden. In einigen Kommunen wird dann hier beim Abmelden nach der Folgeadresse gefragt, in anderen wiederum ist das kein Thema. Wenn ihr eure Folgeadresse noch nicht wisst, müsst ihr diese auch nicht angeben. Wenn der Beamte dennoch darauf besteht, gebt einfach die Adresse an, die ihr sicher als nächsten Aufenthaltsort wisst – das kann auch ein Hotel oder Hostel sein. Weitere Folgeadressen werden von den Behörden nicht nachgefragt.

Wenn euer Lebensstil nach dem Abmelden dann so aussieht, dass ihr dann nie mehr als 3 Monate an einem Ort seid, seid ihr damit auch melderechtlich gesehen Nomaden. Eine Pflicht euch in Deutschland anzumelden hättet ihr dann nur, wenn ihr länger als 3 Monate auf Heimatbesuch wärt. Wie bereits erklärt, kann es aber trotzdem Vorteile haben, auch bei ständig wechselnden Orten, seinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland zu behalten.

Wie funktioniert das Abmelden aus Deutschland?

Das Abmelden erfolgt beim örtlichen Ordnungsamt und war bei mir eigentlich nur mit dem Ausfüllen eines Formulars verbunden. Danach bekam ich eine Abmeldebescheinigung – und das war’s. Diese Bescheinigung solltet ihr aufbewahren.

Denn mit dem Abmelden aus Deutschland, ändern sich auch gewisse Dinge. So sind beispielsweise nicht mehr die Ämter in Deutschland dafür zuständig, euch einen neuen Pass auszustellen, sondern die zuständige Vertretung im Ausland (Konsulat oder Botschaft). Hier müsst ihr dann auch euren Abmeldebescheid vorzeigen (oft auch eure Geburtsurkunde), um einen neuen Pass zu bekommen, wenn euer alter abgelaufen ist. Könnt ihr euren Abmeldeschein nicht vorzeigen, kann dann das Ausstellen eines neuen Passes teuer werden. Wenn ihr an keinem Ort der Welt gemeldet seid und einen neuen Pass braucht, ist die örtliche Auslandsvertretung zuständig, also die  Botschaft oder das Konsulat in dem Ort, in dem ihr euch gerade aufhaltet.

Wenn ihr euch aus Deutschland abmeldet, meldet ihr nicht nur euren Wohnsitz ab, sondern auch die gesetzliche Krankenversicherung und kündigt beispielsweise euren Mietvertrag. Für all diese Behördengänge kann es unter Umständen auch sein, dass ihr euren Abmeldebescheid vorweisen müsst.

Wer sich aus Deutschland abmeldet kann darüber hinaus nicht mehr an Kommunal- oder Landtagswahlen teilnehmen und muss bereits sechs Monate im Voraus beantragen, wieder ins Wahlregister für die Bundestagswahl aufgenommen zu werden.

Kann man sich auch per Email aus Deutschland abmelden?

Soweit ich weiß, muss die Abmeldung aus Deutschland entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten durchgeführt werden, in einigen Kommunen geht es wohl auch per Post. Hier ladet ihr euch dann das Formular aus dem Netz herunter, füllt es aus und schickt es per Post. Eine vollständig elektronische Abmeldung gibt es aber bisher noch nicht. Angeblich soll dies jedoch bei der nächsten geplanten Änderung des Bundesmeldegesetzes neu eingeführt werden.

Muss ich in Deutschland gemeldet bleiben, wenn ich finanzielle Einnahmen aus Deutschland habe?

Euer Meldeadresse hat nichts mit euren Einnahmen zu tun. Um in Deutschland Steuern zu zahlen, müsst ihr nicht hier gemeldet sein. Andersherum müsst ihr auch nicht immer Steuern zahlen, obwohl ihr in Deutschland gemeldet sein. Wo und ob ihr Steuern zahlt, richtet sich nicht nach eurem Wohnsitz, sondern nach euren Einnahmen und dem Sitz eurer Kunden.

Kann das Zimmer im Haus meiner Eltern mein Wohnsitz sein?

Ja! Wenn dieses Zimmer für euch vorgesehen ist, und von euch tatsächlich bewohnt wird, wenn ihr in Deutschland seid, kann euer Wohnsitz auch ein Zimmer im Haus eurer Eltern sein.

Seit vergangenem Jahr wurde in Deutschland auch wieder die Wohnungsgeberbestätigung eingeführt. Darin müssen eure Vermieter (oder eben eure Eltern als Wohnungsgeber) bestätigen, dass ihr in dieser Wohnung lebt. Diese Bescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn ihr euch nie aus Deutschland abgemeldet habt und eure Wohnsituation sich nach dem 1. November 2015 geändert hat. Habt ihr euch nach diesem Datum abgemeldet und wieder angemeldet oder auch den Wohnsitz gewechselt, müssen eure Wohnungsgeber diese Bescheinigung ausfüllen.

Hinweis: Diese Wohnungsgeberbestätigung gilt seit dem 1. November 2015, das heißt, nur wenn sich eure Wohnsituation ab diesem Datum geändert hat, müssen eure Vermieter oder Wohnungsgeber den Bescheid ausfüllen. Rückwirkend gilt dies nicht.

Was passiert, wenn ihr diesen Bescheid nicht vorweisen könnt? Ich bin mir nicht sicher, wie oft und konsequent hier Wohnungsadressen geprüft werden, aber laut Bundesinnenministerium gelten diese Strafen:

Für den Vermieter gilt die Bußgeldvorschrift des § 54 Abs. 2 Nummer 3 BMG bei Verstoß gegen § 19 Abs. 1 Satz 2 BMG, soweit er den Einzug oder den Auszug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bestätigt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit eine Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Für den Mieter gelten hier, mit Ausnahme von Verstößen gegen die Meldepflicht nach § 54 Absatz 2 Nr. 1 und 2 BMG, keine Bußgeldvorschriften.

Im Endeffekt ist dies ja auch kein Akt: Die Bescheinigung könnt ihr euch hier herunterladen, ausfüllen lassen, fertig.

Was passiert, wenn meine Eltern oder mein Vermieter in meiner Abwesenheit mein als Wohnsitz gemeldetes Zimmer untervermieten?

So ganz klar ist das nicht. Wenn es eindeutige Zeichen gibt, dass IHR das Zimmer bewohnt (persönliche Sachen, die ihr zurückgelassen habt), ist das Untervermieten oder Zwischenvermieten unter Umständen erlaubt. Wenn den lokalen Behörden aber Zweifel an eurer Meldung aufkommen, werden sie euren gemeldeten Wohnraum genau untersuchen und dann ganz individuell entscheiden, ob ihr gegen das Meldegesetz verstoßt oder nicht.

Kann ich meinen Wohnwagen als Wohnsitz anmelden?

Ja, auch ein Wohnwagen gilt melderechtlich gesehen als Wohnung. Wenn ihr bereits in Deutschland gemeldet seid und euer Wohnwagen auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen steht, müsst ihr dies nicht nochmal extra als Wohnung melden. Sprich: Wenn ihr eure Wohnung aufgebt, all euer Hab und Gut verkauft, und euer Wohnwagen dann in Deutschland auf Heimatbesuch eure Wohnung ist, dann müsst ihr dies nicht extra melden (könnt ihr aber, wenn ihr möchtet). Ganz unabhängig davon müsst ihr euren Wohnwagen aber nach § 29 Absatz 4 BMG der besonderen Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe melden. Das bedeutet: Ihr müsst auch für euren Wohnwagen einen „Hotelmeldeschein“ ausfüllen.

Wenn ihr mit euren Wohnwagen auch gleichzeitig reist, also langfristig mit eurem Wohnsitz-Wohnwagen Deutschland verlasst und keine andere Wohnstätte im Land habt, müsst ihr euch allerdings abmelden.

Wer hat Einsicht auf eure Meldedaten?

In einem Artikel meines Kollegen Sebastian, der sich ebenfalls mit Fragen zum Meldegesetz für digitale Nomaden auseinander gesetzt hat, wird angesprochen, dass neben dem Finanzamt zum Beispiel auch die Post und private Unternehmen wie die Otto Group oder Bertelsmann eure Meldedaten einfordern können. Ich habe im Bundesinnenministerium nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

Einfache Melderegisterauskünfte erfolgen nach den Vorschriften des § 44 BMG. Dabei werden Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache übermittelt. Die Bezugsauskunftung ist jedoch nur zulässig, wenn die Identität der Person über die eine Auskunft begehrt wird, aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Anfragen oder Abrufe von Meldedaten ohne eindeutig identifizierende Angaben seitens des anfragenden Unternehmens sind entsprechend unzulässig.

Zusammengefasst: Einige eurer Daten können tatsächlich beim Meldeamt nachgefragt werden, dazu muss der Nachfrager aber nachweisen können, dass er euch kennt. Er muss auch erklären, warum er eure Angaben braucht und versichern, dass diese Angaben nicht zu Werbezwecken oder anderen illegalen Zwecken missbraucht werden. Könnte eine Firma all diese Angaben über mich im Netz finden und sich einen triftigen Grund ausdenken, warum sie meine neue Adresse bräuchten? Klar. Wird das in Deutschland von privaten Unternehmen missbraucht? Ich weiß es nicht.

„Noch Fragen, Kienzle?“

Soweit also meine „kurze“ Übersicht zu Fragen in Sachen „Melderecht“ für digitale Nomaden. Selbstverständlich bin ich keine Anwältin oder Expertin zu Meldefragen, deshalb sind und können meine Hinweise hier auch nicht rechtlich bindend sein. Ich habe zwar alles gründlich recherchiert, kann euch aber trotzdem nur allgemeine Informationen bieten – zudem sich natürlich auch das Meldegesetz in Deutschland ändern kann. Daher kann dieser Artikel auch nur eine erste Übersicht bieten, eine persönliche Beratung zu eurer ganz spezifischen Situation aber nicht ersetzen.

Da das Thema auch insgesamt sehr komplex ist, bin ich mir sicher, dass einige eurer Fragen hier nicht beantwortet wurden. Aber genau dafür sind wir ja da!

Ihr könnt uns auch gerne eure Fragen per Email an post@meinleben.digital zuschicken oder als Kommentar unter diesen Artikel hinterlassen und wir werden uns darum bemühen, diese so gut es geht zu beantworten. Die häufigsten Fragen stelle ich dann auch gerne nochmals für euch in einem FAQ zum Wohnsitz für digitale Nomaden zusammen.

Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.

Kommentare

  • Ich muss zugeben, dass das ganze komplizierter ist als ich dachte. Hinzu kommt, dass ich momentan zu allem Überfluss auch noch zwei Wohnsitze habe.

    Am liebsten würde ich ja sagen: Mein Wohnsitz = Wohnmobil

    Aber das akzeptiert wahrscheinlich niemand so.

    • Hi Augustin,
      was ist denn deine genaue Situation? Ich habe ja im Artikel einige Fakten zum Wohnmobil als Wohnsitz aufgezählt, aber es kann natürlich sein, dass du da nicht drunter fällst. Wenn du konkrete Fragen hast, bemühe ich mich gerne darum, Antworten für dich zu finden.

  • Hallo liebes mein-leben-Team, hallo liebe Marinale,

    sehr interessantes Thema, und
    für mich sehr aktuell. Vielen Dank schon mal hierfür.
    hättet ihr vielleicht für mich eine Info, an wen ich mich zwecks Meldegesetz wenden könnte (also Anwälte) um zu 100% auf der sicheren Seite zu sein, wenn ich vor habe auf/in meinen 4 Rädern zu wohnen?
    Viele Grüße, Sandra

    • Na klar doch. Warum sollte das nicht gehen? In den meisten Orten interessiert das ja niemanden, die notieren oft nur deine Passnummer. Wenn nach einer Adresse gefragt wird, einfach letzten Wohnsitz angeben.

  • Hallo, schöner Artikel.

    Aber die Ausführung „Ihr müsst auch für euren Wohnwagen einen „Hotelmeldeschein“ ausfüllen“ ist m.E. Schwachsinn. Das trifft doch nur dann zu, wenn ich ein solches Gewerbe tätige…

    Auch zu Wohnwagen: Das was Du schreibst, geht nur dann, wenn der Wohnwagen auch fest irgendwo steht und dieser Ort als meldeadresse zulässig ist (mehrere Plätze gehen auch mit ummeldungen), weil der Wohnwagen als solches keine Adresse hat.

    Zu den Strafen: Bis zu 50 T€ bei falschangaben in der wohnugsgeberbestätigung gibt es auch noch, das ist wichtiger als die von Dir aufgeführten Bußgelder.

    Hmmm, nachdem ich hier 3 sehr unsaubere Aspekte bemerkt habe, würde ich gerne wissen, ob ich mich z.b. darauf verlassen kann, dass eine Meldung bei meinen Eltern in Deutschland und ein dortiger Aufenthalt von 3 wochen ausreichen, wenn ich beabsichtige in bspw. 5jahren wieder fest in D zu leben..
    Könntest Du mir hier bescheid geben, auch an meine E-Mailadresse?

    • Hallo Holger,

      danke für deine Fragen, auf die ich gerne nochmals etwas ausführlicher eingehe. Der Absatz zu den Wohnwagen war natürilch nicht der Schwerpunkt, vielleicht ist da das ein oder andere zu kurz gekommen.

      Zum Thema „Hotelmeldeschein“ muss ich dir widersprechen, es ging dabei aber ausschließlich um den Fall, dass die Besitzer NICHT in Deutschland gemeldet sind. Hier dazu nochmals das vollständige Zitat aus dem Ministerium:

      „Sie müssen sich beim Wohnen in einem Wohnwagen auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen nicht bei der Meldebehörde anmelden, solange Sie im Inland bereits nach § 17 (Allgemeine Meldepflicht) oder nach § 28 (Besondere Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute) des BMG für eine Wohnung gemeldet sind. Anmeldepflichtig werden Sie, soweit Sie nicht nach § 17 oder 28 BMG gemeldet sind, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet. Einer freiwillige Anmeldung bei der örtlichen Meldebehörde stehen diese Vorgaben nicht entgegen. Unabhängig davon unterliegen Sie bei gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen nach § 29 Absatz 4 BMG der besonderen Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe, dh. der so genannte „Hotelmeldeschein“ ist auszufüllen.

      Es geht einfach darum, dass du meldepflichtig wirst (das ist mit diesem Meldeschein gemeint), sobald du auf einem offiziellen Stellplatz mit deinem Wohnwagen länger als 6 Monate stehst. Also nicht darum, wenn du den Wohnwagen als Hotel nutzt, sondern dein Wohnwagen auf einem Stellplatz wird als eine „Hotelsituation“ gesehen.

      Hier kannst du den Paragraphen auch nochmals komplett nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__29.html

      Ich hoffe, das klärt den Punkt.

      Der Meldeschein für den Wohnwagen: Ja, wenn du den umstellst, musst du ihn ummelden. Wenn du ins Ausland reist, langfristig im Ausland bist und den Wohnwagen mitnimmst, musst du ihn abmelden. Hier ist mir nicht klar, wo zwischen deiner und meiner Aussage ein Widerspruch ist 🙂 Vielleicht ist auch da der Text zu kurz, in jedem Fall ist das Besitzen eines Wohnwagens für digitale Nomaden nochmals ein extragroßer bürokratischer Batzen.

      Zum Thema Strafe: Die Geldstrafe, die du ansprichst, gilt nur, wenn ein Vermieter eine Gefälligkeitsbestätigung ausstellt, obwohl die angemeldete Person dort gar nicht wohnt oder wenn Daten missbräuchlich verwendet werden. Da ich aber jetzt nicht davon ausgehe, dass jemand ganz krass über seine Meldesituation absichtlich lügt, und auch digitale Nomaden ja irgendwo innerhalb des Gesetzes bleiben wollen, soweit es geht, ging es mir nicht vornehmlich darum, was passiert, wenn jemand absichtlich betrügt. Generell hast du aber natürlich Recht: Wenn jemand solche falschen Angaben macht, drohen diese Strafen.

      Zu deiner Frage: Ein „fester Wohnsitz“ ist einfach nicht das gleiche – rechtlich – wie eine Meldeadresse, um die es ja geht. Das Meldegesetzt kommt außerdem eher aus der gegenteiligen Richtung: Man will verhindern, dass jemand in Deutschland Geschäfte macht und sich NICHT meldet. Ich zitiere hier nochmals das Ministerium: „Die Meldepflicht für eine Wohnung besteht grundsätzlich, soweit eine Wohnung der betroffenen Person zur Verfügung steht, diese tatsächlich benutzt wird und darüber hinaus die Absicht besteht, die Nutzung der Wohnung für einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum fortzusetzen. Eine dauernde ununterbrochene Nutzung ist dabei nicht Voraussetzung. Man kann und muss daher auch für eine Wohnung in Deutschland anmelden, wenn der beabsichtigte Aufenthalt kürzer als 183 Tage im Jahr dauern soll und die genannten Kriterien erfüllt sind.“

      Sprich: Ja, auch deine drei Wochen Aufenthalt – wenn du deine Sachen dort hast und dich auch dort aufhälst – mit Absicht dort wieder einzuziehen und dich niederzulassen gelten als Meldepflicht.

  • Zum wohnwagendatz meines Kommentares:

    Ich meine natürlich, dass dies so sein muss, wenn ich eine dt. Meldeadresse haben möchte, um die damit verbundenen Vorteile wahrnehmen zu können.

    • Das Gesetz kommt aus der gegenteiligen Richtung: Viele sehen das Melden in Deutschland als steuerlichen Nachteil und tricksen hier gerne. All diese Vorgaben zur Meldepflicht kommen aus der Ecke. Glaub mir, das Problem ist nicht, dass du dich hier meldest und Steuern und Sozialabgaben zahlst.