Seitdem man sich durch das Internet ohne Probleme weltweit Gehör verschaffen kann, nehmen die Rechtsstreitigkeiten zu. Harte Geschütze werden aufgefahren, von Geschäftsschädigung und Schadensersatzforderungen ist dann schnell die Rede. Heute nehme ich mir dieses Thema zum Anlass, die Rechtslage zu beleuchten. // von Boris Burow
Warum ist das wichtig?
Wer sich im Internet über Dritte äußert, sollte genau wissen, ob er eine rechtliche Grenze überschreitet. Wenn man die Grenze einmal überschritten hat, kann es in der Tat teuer werden. Bei rechtswidrigen Äußerungen drohen schnell Unterlassungsansprüche, Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Ab wann man sich auf gefährliches Terrain begibt, klären wir heute in diesem Artikel.
Mehr zu diesem Thema
- Abmahnung erhalten? Tipps und Hintergründe für den Fall der Fälle
- Werden plötzlich rechtmäßige Beiträge eine Gefahr für Blogs und Foren?
- Alle Beiträge von „Boris berät“
Der Ärger beginnt oftmals mit anderem Ärger. Man ist Kunde bei einem Unternehmen und nicht zufrieden: Das kann das Restaurant sein, bei dem man unhöflich behandelt wurde und das Essen nicht geschmeckt hat. Es kann aber auch der DJ sein, der die eigene Hochzeit dank schlechter Musikauswahl und Unpünktlichkeit„ruiniert“ oder ein Computerhändler, der sich nach dem Kauf des teuren Notebooks partout nicht mehr um Fehler und Probleme kümmern will. Früher hat man seine Erfahrungen mit seinen Freunden geteilt und das war es. Der ein oder andere konnte so überzeugt werden, das betreffenden Unternehmen nicht mehr aufzusuchen.
Neue Stellenangebote
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Delitzscher Schokoladenfabrik GmbH in Delitzsch |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Halloren Schokoladenfabrik AG in Delitzsch |
Heute teile ich meine Erfahrungen über das Internet mit der ganzen Welt. Wenn sich Kritik dann auch noch an einem Ort konzentriert oder mein Blog von Kommentaren mit ähnlichen Erfahrungen überhäuft wird, kann es schnell passieren, dass die Suche nach dem Unternehmen meine Kritik auf die vorderen Suchergebnisplätze spült. Und schon geht es für das betreffende Unternehmen bergab. Der DJ, der eine Hochzeit „ruiniert“ hat, wird sicher weniger Aufträge erhalten, wenn das auf Seite 1 der Suchergebnisse nachzulesen ist. In solchen Fällen eskaliert die Situation schnell und es folgt der juristische Showdown.
Bei Kritik hört für viele der Spaß schnell auf
In meiner täglichen Beratungspraxis erlebe ich dabei vor allem, dass es keinen Unterschied macht, ob ich mich mit einem kleinen Unternehmen „anlege“ oder einem großen Konzern. In jeder Größe gibt es Unternehmen, die mit Kritik mehr als entspannt umgehen und solche, die extrem schnell eine Unterlassungsaufforderung verschicken.
Wenn ein Unternehmen sich an Kritik stört, greift man gerne zum schärfsten Mittel, das man hat. Das ist die Abmahnung. Man erhält also Post von einem Anwalt und soll binnen kurzer Frist die beanstandeten Aussagen entfernen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Garniert ist dieses Schreiben gerne noch mit der Aufforderung, Rechtsanwaltskosten zu zahlen und ggf. Schadensersatz. Die Schreiben sind oft so perfide formuliert, dass man schnell in den Glauben verfällt, man hätte sich anscheinend so sehr daneben benommen, dass man dankbar sein kann mit der begehrten Unterlassung sowie der Zahlung aller Kosten und des Schadensersatzes wieder aus der Sache herauszukommen.
Hohes Schutzgut Meinungsäußerung
In vielen Fällen sieht es dabei für den Betroffenen gar nicht so schlecht aus. Ich darf meine Meinung frei äußern und eben so wahre Tatsachen verbreiten. Verboten sind die so genannte Schmähkritik (Beleidigungen) und unwahre Tatsachenbehauptungen (Lügen). Entscheidend kommt es aber auf die Einordnung an, ob eine Tatsachenbehauptung vorliegt oder eine Meinungsäußerung. Eine Tatsachenbehauptung liegt immer dann vor, wenn ich überprüfen kann, ob die Aussage wahr oder falsch ist. Eine Meinungsäußerung liegt vor, wenn meine Aussage von subjektiven Elementen einer wertenden Äußerung geprägt ist. Allerdings räumt das Bundesverfassungsgericht dem Schutz der Meinungsfreiheit viel Spielraum ein. Gerade Privatpersonen und Laien wird in der Regel eine Meinungsäußerung unterstellt, wenn diese sich äußern.
Wer sich über ein Unternehmen äußert oder einen Beitrag verfasst, sollte immer prüfen, dass er bei Tatsachenbehauptungen den Boden der Wahrheit nicht verlässt. Wenn die Rechnung im Restaurant 100,00 Euro betrug, dann kann ich nicht schreiben, dass das Essen 200,00 Euro gekostet hat. Auch Aussagen wie „es werden Lebensmittel verwendet, deren MHD überschritten ist“ ist eine Tatsachenbehauptung, die wahr sein muss. Gefährlich wird es auch wenn ich behaupte, dass das Unternehmen seine Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert, weil es seine Mitarbeiter schwarz bezahlt. Hier liegt überall ein Tatsachenkern vor, den ich überprüfen kann. Sind die Behauptungen falsch, droht in der Tat die Abmahnung bzw. Klage auf Unterlassung und Schadensersatz.
Oftmals liegt eine Meinungsäußerung vor
Als Gegenbeispiel wäre aber eine Äußerung „es schmeckt wie im Gefängnis“ reine Meinungsäußerung. Betroffene Unternehmen versuchen auch bei Meinungsäußerungen eine Tatsachenbehauptung zu konstruieren. Frei nach dem Motto: „Man kann ein Gutachter in ein Gefängnis zum Probieren schicken und zu uns – da wird eindeutig festgestellt werden, dass es bei uns nicht wie im Gefängnis schmeckt.“ Aber genau so funktioniert das mit der Meinungsäußerung nicht. Der Satz „es schmeckt wie im Gefängnis“ ist eine subjektiv-wertende Aussage und damit zulässig. Daher sind viele Äußerungen im Internet reine Meinungsäußerung. Beleidigungen sind auch schnell definiert. Wenn ich nicht über die Sache streite, sondern die Person gezielt herabsetzen will, liegt eine Beleidigung vor. „Inkompetenz“, „Unfähigkeit“ oder „Egoismus“ sind keine Beleidigungen – die jedem bekannten Schimpfwörter dagegen schon.
Die Gerichte schützen die Meinungsfreiheit auch deshalb so stark, weil die Meinung als solche gut zu erkennen ist. Wenn ich ein Unternehmen für inkompetent halte, dann weiß ein anderer potentieller Kunde noch nicht woran ich das festmache. Auch wenn andere Personen vielleicht dazu tendieren, Meinungen von anderen Personen als Tatsachen einzuordnen, führt das nicht zu einer Verdrängung der Meinungsfreiheit. Wie unterschiedlich die Meinungen so ausfallen können, sieht man bereits an Bewertungsportalen im Internet, bei denen teilweise die Meinungen eben extrem auseinandergehen. Außerdem ist eine Meinung immer nur eine Momentaufnahme, so dass nicht gesagt ist, dass es immer schlecht schmeckt in einem Restaurant.
Rechtlich kann man Unternehmen nur empfehlen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen vorzugehen – das muss niemand tolerieren. Allerdings sollte bei Kritik in Form von zulässiger Meinungsäußerung der Dialog gesucht werden, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Ein juristischer Frontalangriff verursacht meist nur mehr Probleme, weil über einen solchen natürlich auch wieder berichtet werden darf. Der Super-GAU ist dann ein Gerichtsverfahren, bei dem der betroffene Autor auch noch schwarz auf weiß gesagt bekommt, dass er sich rechtmäßig verhält.
Nicht einschüchtern lassen
Ich darf mich daher frei über Unternehmen äußern, sei es positiv oder negativ. Tatsachen müssen wahr sein, aber oftmals liegt eine Meinungsäußerung vor, die nur dann unzulässig ist, wenn ich beleidige oder diffamiere. Ich darf den Namen eines Unternehmens nennen und auch darüber berichten, wenn ich wegen meiner Berichterstattung abgemahnt werde. Vorsicht ist aber geboten bei der Nennung von Namen von Mitarbeitern oder anderen personenbezogenen Daten. Hier sollte man auf eine Nennung ebenso verzichten wie die Preisgabe von Telefonnummern, E-Mail-Adressen der betroffenen Mitarbeiter. Grund hierfür ist, dass der Mitarbeiter letztlich dem Unternehmen zuzuordnen ist über das ich berichte. Hier greift schnell der Datenschutz, so dass ich Namen nur dann nennen sollte, wenn es sich z.B. um den Geschäftsführer handelt oder die Person bereits durch das Unternehmen nach außen bekannt gemacht worden ist (z.B. die persönliche Vorstellung des Kundendienstleiters auf der Firmenwebseite mit entsprechenden Angaben wie Name, etc.).
Meinung: Vorsicht bei Kommentaren Dritter
Wenn ich auf meiner Webseite eine Kommentarfunktion habe, gilt die Meinungsäußerungsfreiheit natürlich auch für meine Besucher. Eine Vorabkontrolle der Beiträge muss ich nicht durchführen. Sollte ich aber Hinweise auf rechtswidrige Kommentare erhalten, muss ich diese umgehend prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen (Schmähkritik, unwahre Tatsachen, …) löschen.
In der wöchentlichen Kolumne Boris berät beantwortet euch Rechtsanwalt Boris Burow eure Fragen zum Thema Internet-, IT- und Social-Media-Recht. Fragen? Immer her damit!